Landgericht Aurich  Polizisten Glied gezeigt – keine Bewährung für Auricher

| | 15.03.2025 14:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor dem Landgericht versuchte ein Auricher zu erreichen, dass seine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Foto: Romuald Banik
Vor dem Landgericht versuchte ein Auricher zu erreichen, dass seine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Foto: Romuald Banik
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Im Mai 2024 hatte ein 30-Jähriger in Aurich Polizisten mit seinem Glied in der Hand beleidigt. Dafür wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt. Damit war er nicht einverstanden.

Aurich - Der Versuch eines Aurichers, eine Haftstrafe von acht Monaten zur Bewährung aussetzen zu lassen, ist gescheitert. Am Donnerstag versuchte er das Auricher Landgericht davon zu überzeugen, dass er eine Bewährung verdient habe und nicht wieder straffällig werden würde. Doch Richterin Dorothee Bröker gewährte dem Mann keine Bewährungsstrafe. Ihrem Urteil zufolge muss der Mann eine Haftstrafe von acht Monaten antreten. „Ich bin kein verkehrter Mensch. Ich habe einfach Mist gebaut und kann mich dafür nur entschuldigen“, sagte der 30-Jährige. Ihm sei bewusst, dass seine Taten eine Strafe nach sich ziehen müssten. Trotzdem habe er auf eine Bewährung gehofft.

Doch was war eigentlich passiert? In der Nacht vom 10. auf den 11. Mai 2024 hatte der Auricher zwei Begegnungen mit der Polizei. Bei der ersten hatte er die Beamten gerufen, weil ihm in einer Shishabar in Aurich jemand gegen den Hinterkopf geschlagen hatte, wie er sagte. Danach sei ein Anruf gekommen, in dem er erfuhr, dass seine Freundin betrunken mit dem Auto gefahren war und einen Unfall verursacht hatte. Er ging zu dem Unfall und rastete dort aus. Der damals 29-Jährige beleidigte die Polizeibeamten, die den Unfall aufnahmen und zeigte ihnen sein Glied. Das Verhalten des Mannes wurde mit den Bodycams der Beamten aufgezeichnet. Diese fühlten sich in ihrer Ehre verletzt und zeigten den Mann an.

Verurteilter bleibt geständig

Das Auricher Amtsgericht stellte am 28. November 2024 fest, dass der Mann vier Polizisten mit seinem Glied in der Hand beleidigt hatte. Obszöne Begriffe hatte er den Beamten an den Kopf geworfen. Das leugnete der nun abermals Verurteilte nicht. Er zeigte sich reumütig. Wie im ersten Verfahren sagte er, er habe wegen des Alkohols nicht nachgedacht. Er entschuldigte sich abermals. Es sei einfach eine schlechte Nacht gewesen und „um es auf gut Deutsch zu sagen: Es ist wirklich blöd gelaufen“, so der Mann.

Blöd gelaufen ist es bei dem Mann aber früher auch schon des Öfteren. Er ist kein Unbekannter in Gerichtssälen und hat 14 Einträge im Vorstrafenregister. Der 30-Jährige ist vielfach wegen Körperverletzung, Diebstahl und Beleidigung vorbestraft. Er wurde beim Fahren ohne Führerschein erwischt und bereits wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Auch häusliche Gewalt steht in seiner Akte. Mehrfach bekam der Mann Freiheitsstrafen, bislang jedoch immer auf Bewährung. Während der Bewährungszeiten wurde er wiederholt straffällig. „Das Ende der Fahnenstange ist einfach erreicht“, sagte Bröker.

Ein Wiedersehen nach mehreren Straftaten

Die Richterin und der Verurteilte begegneten sich bereits zum wiederholten Mal. 2021 hatte Bröker den Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Diese gab die Richterin damals, um ihm eine Perspektive zu geben, erklärte sie. Jedoch mit dem Hinweis, dass das seine allerletzte Chance gewesen sei. Unter zweifacher Bewährung beging der Mann seitdem mehrere Straftaten. Den Bürgern gegenüber sei es nicht möglich, eine erneute Bewährungsstrafe zu rechtfertigen, sagte Bröker. Der Mann habe keine positive Sozialprognose, denn trotz Familie, einer regelmäßigen Arbeit und dem Leben in einer guten Wohngegend sei er wiederholt straffällig geworden. Bewährungsstrafen zeigten bei dem Mann keine Wirkung, führte die Richterin aus.

Er gehe seit etwa drei bis vier Monaten zur Drogenberatungsstelle, versuchte der Mann seine Entwicklung darzustellen. Seit sechs Monaten trinke er nicht mehr. Das war für die Richterin allerdings kein Argument. Denn dasselbe Argument habe er in früheren Verfahren auch angebracht. Trotzdem wurde der Mann immer wieder straffällig. Wenn der Auricher die Strafe als ungerechtfertigt ansieht, kann er nochmals Einspruch gegen das Urteil einlegen.

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