Wieder Reformen geplant  Steht Norden künftig ohne Notfallversorgung da?

| | 15.03.2025 08:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Die Notfallversorgung in Norden steht auf der Kippe. Foto: Rebecca Kresse
Die Notfallversorgung in Norden steht auf der Kippe. Foto: Rebecca Kresse
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Zum einen ist die künftige Finanzierung des Gesundheitszentrums nicht geklärt. Zum anderen bedroht die geplante Notfallreform die Versorgung in Norden. Auch für Aurich und Emden hat das Auswirkungen.

Norden/Aurich - Schon bald könnte die Stadt Norden ohne jegliche Notfallversorgung dastehen. Das ergaben Gespräche mit der Trägergesellschaft der Kliniken und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Kann das Regionale Gesundheitszentrum (RGZ) im früheren Krankenhaus nicht weiter finanziert werden, verliert die Stadt nicht nur die dort angegliederte Notfallambulanz. Dann wird sich auch die Bereitschaftspraxis der KV aus Norden zurückziehen. Das würde für die Bewohner im Altkreis Norden bedeuten: Sie müssten für jede Art von Notfall, die nicht durch den Hausarzt abgedeckt werden kann, nach Aurich fahren.

Darum geht es: Noch bis 31. Dezember 2025 ist die Finanzierung des RGZ gesichert. Ein wesentlicher Teil des RGZ ist die Notfallambulanz. Wie es ab 2026 mit dem RGZ weiter geht, ist vollkommen offen. Anfragen an die Trägergesellschaft zur Zukunft des RGZ werden immer gleich beantwortet: „Wir befinden uns aktuell in laufenden Gesprächen über die weitere Finanzierung des RGZ.“ In der jüngsten Pressemitteilung, in der die Trägergesellschaft über die neue Leiterin des RGZ, Veronika Bernhardt-Wilts, informiert, sagt diese dazu: „Aktuell sondieren wir die weiteren Fördermöglichkeiten und stehen dafür in engem Austausch mit den zuständigen Behörden.“ Im Moment könnten noch keine weiteren Förderungen beantragt werden. Deshalb bleibe zunächst abzuwarten, wie sich die politischen Rahmenbedingungen und die Fördermöglichkeiten für das kommende Jahr entwickeln.

Was will die neue Bundesregierung?

Die Frage, die dahinter steht: Setzt die neue Bundesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung um oder nicht? Das geplante Gesetz sieht die Einrichtung von sogenannten Integrierten Notfallzentren (INZ) in Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern vor. Das Gesetz hätte laut Dieter Krott von der Auricher Bezirksstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) zur Folge, dass es nur ein gemeinsames INZ im Landkreis Aurich geben wird. „Die Idee von Karl Lauterbach war, dass sich niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte den Dienst teilen an bestimmten Krankenhäusern. Wenn das kommt, wäre es sicher der Standort Aurich, denn man wird sich die großen Standorte heraussuchen“, sagte Krott. Das INZ würde dort so lange bestehen bleiben, bis die Zentralklinik in Georgsheil eröffnet. Dann, so Krott würde das INZ nach Georgsheil wandern.

Die KVN habe aber bereits klar gemacht, dass sie dieses Angebot gar nicht werde bedienen können. „Unsere Mitglieder haben schon ihre eigenen Praxen, mit einem hohen Patientenaufkommen, die sie tagsüber besetzen müssen. Daneben dann auch noch eine andere Notfallpraxis zu bedienen, ist kaum möglich unter der jetzigen Besetzung“, so Krott. Er geht davon aus, dass sich die neue Bundesregierung wieder mit dem Thema und dem Gesetz beschäftigen wird. „Davon müssen wir ausgehen“, so Krott.

Bisher ist die Bereitschaftspraxis der KV in Norden im ehemaligen Krankenhaus untergebracht. Foto: Rebecca Kresse
Bisher ist die Bereitschaftspraxis der KV in Norden im ehemaligen Krankenhaus untergebracht. Foto: Rebecca Kresse

KVN: Ohne Krankenhaus keine Bereitschaftspraxis

Wird das Notfallreformgesetz umgesetzt, werden Fördergelder aller Wahrscheinlichkeit nach in die neuen INZ und nicht in das bisherige RGZ am Standort Norden fließen. Der Betrieb des RGZ ist aktuell durch die Förderung bis 31. Dezember 2025 gesichert. An diesen Betrieb ist aber nicht nur die Notfallambulanz gekoppelt, sondern auch der Fortbestand der Praxis des KV-Bereitschaftsdienstes. Wer am Abend oder am Wochenende ein medizinisches Problem hat, für das kein Rettungsdienst benötigt wird, geht im Normalfall zu dieser Praxis, die es auch in Aurich und Emden am Krankenhaus gibt. Weil es in Norden kein Krankenhaus mehr gibt, ist die Praxis im RGZ untergebracht.

Wie berichtet, machte der KVN-Sprecher Dieter Haffke deutlich: Sobald es an den Standorten keine Krankenhäuser mehr gebe, werde es dort mutmaßlich auch keine Bereitschaftspraxen mehr geben. In Norden könnte das schon ab 1. Januar 2026 der Fall sein, in Aurich und Emden nach der geplanten Eröffnung der Zentralklinik in Uthwerdum 2029.

Keine Notfallversorgung für Aurich und Emden

Was für Norden schon im kommenden Jahr gelten könnte – nämlich weder eine Notfallambulanz noch eine Bereitschaftspraxis – könnte die Auricher und Emder also in einigen Jahren ebenfalls erreichen. Die Trägergesellschaft machte auf Nachfrage klar: An keinem der drei Standorte wird es nach Inbetriebnahme der Zentralklinik in Georgsheil noch eine Notfallversorgung durch das Klinikum geben. Und auch keine Bereitschaftspraxis, denn die zieht laut Haffke ebenfalls an die neue Zentralklinik.

Daher setzt sich die Norder Politik für den Erhalt des RGZ ein. Sowohl SPD als auch CDU sprechen sich für eine Weiterführung aus. Das Gesundheitszentrum habe sich gerade als Anlaufstelle für Akutbehandlungen und Vorsorgeuntersuchungen etabliert, heißt es von der Norder CDU. Die Notaufnahmen in den Krankenhäusern in Aurich und Emden seien zudem oft überlastet. Das RGZ entlaste daher auch die Kliniken. Außerdem sorge der demografische Wandel dafür, dass eine alternde Bevölkerung weniger mobil sei, während der Bedarf an medizinischer Betreuung wachse. Ein wohnortnahes Angebot sei deshalb außerordentlich wichtig, heißt es von der CDU. Die spricht sich nicht nur für den Erhalt, sondern im besten Fall für den Ausbau des RGZ aus. Auch die Norder SPD fordert die finanzielle Absicherung des RGZ Norden.

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