Prozess in Aurich Landfriedensbruch in Emden – drei Männer verurteilt
Rund 30 Männer rotteten sich im Juli 2024 auf dem Neuen Markt in Emden zusammen, um eine Wohnung zu stürmen. Einige der Beteiligten sind nun zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.
Emden/Aurich - Am 28. Juli 2024 rottete sich eine rund 30-köpfige Meute auf dem Neuen Markt in Emden zusammen, um die Wohnung eines Anwohners zu stürmen. Umsonst – der Emder war ausgegangen. Der 24-jährige Rädelsführer und ein weiterer Beteiligter im Alter von 33 Jahren mussten sich seit Ende Januar 2025 wegen Landfriedensbruchs vor dem Landgericht Aurich verantworten.
Zudem wurde ihnen gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen vorgeworfen. An einer der beiden Gewalttaten soll ein drogenabhängiger Angeklagter im Alter von 35 Jahren mitgewirkt haben. Ihm legte die Staatsanwaltschaft zusätzlich einen Einbruchsdiebstahl in einer Wilhelmshavener Gaststätte zur Last. Am Donnerstag, 13. März 2025, fielen die Urteile.
„Ihr Ehrgefühl sollte wiederhergestellt werden“
Der mehrfach vorbestrafte 33-Jährige wurde unter Einbeziehung zweier Urteile des Amtsgerichts Emden zu insgesamt sechs Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Der 24-jährige Rädelsführer, der die geringste Anzahl an Vorstrafen hatte, kam mit zwei Jahren und sechs Monaten Haft davon. Der 35-jährige Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Wegen seiner Kokainsucht wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Nach Einschätzung des Staatsanwaltes ging es den Angeklagten bei den Gewaltdelikten um Rache nach vorangegangenen Konflikten mit den Opfern. „Ihr Ehrgefühl sollte wiederhergestellt werden“, sagte er. Dazu hätten sie Selbstjustiz verübt, anstatt bei der Polizei Anzeige zu erstatten.
„Er zog arabische Parolen schreiend durch die Straßen“
Vergangenes Jahr wurde der Anwohner vom Neuen Markt – er trat im Prozess als Nebenkläger auf – unter Beteiligung der Angeklagten zusammengeschlagen und -getreten. „Das war eine Bestrafungsaktion nach einer Vorgeschichte, bei der der Nebenkläger gewalttätig gegen den 33-jährigen Angeklagten geworden ist“, erklärte der Vorsitzende Richter Malte Sanders in der Urteilsbegründung. Der Nebenkläger erlitt multiple Prellungen, Schürfwunden und einen Pneumothorax.
Der Landfriedensbruch sei erst geschehen, nachdem der Nebenkläger schon zwei detaillierte Aussagen bei der Polizei bezüglich der vorangegangenen Körperverletzung gemacht habe, fuhr Sanders fort. „Der 24-jährige Angeklagte zog als vermummter Rädelsführer in sehr aggressiver Weise arabische Parolen schreiend durch die Straßen“, beschrieb er die Situation, die von mehreren Überwachungskameras festgehalten worden war. Manche der Beteiligten seien bewaffnet gewesen. Zum Glück sei der Nebenkläger nicht zu Hause gewesen, sonst wäre es mindestens zu einer weiteren gefährlichen Körperverletzung gekommen, vermutete der Richter.
„Er hatte Todesangst“
Bei der zweiten angeklagten Körperverletzung wurde ein Emder im September 2023 nachts im Hinterhof einer Shisha-Bar von mehreren Männern festgehalten und mit dem Kopf gegen die Wand gestoßen, bis er kurzzeitig bewusstlos wurde. Einer Anwohnerin zufolge schrie er panisch um Hilfe, woraufhin sie die Polizei alarmierte. „Er hatte Todesangst“, hob Sanders hervor. Der Mann erlitt eine klaffende Platzwunde am Kopf. Die Zeugin erkannte den 33-jährigen Angeklagten als Beteiligten im Gerichtssaal wieder.
Der 35-jährige Angeklagte hat eingeräumt, Anfang März 2024 einen Einbruchsdiebstahl in der Wilhelmshavener Gaststätte verübt zu haben. Laut dem Besitzer wurden dabei Automaten zerstört und 380 Euro aus einem Kellner-Portemonnaie sowie hochprozentige Spirituosen erbeutet. „Das war klassische Beschaffungskriminalität“, urteilte der Richter.
Die Angeklagten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft, die wegen Fluchtgefahr aufrechterhalten bleibt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden.