Berlin Bericht: Bundesregierung lässt Großteil der 551 NGO-Fragen offen
Die Bundesregierung hat sich mit dem umstrittenen Fragenkatalog der Unionsfraktion zur politischen Neutralität von NGOs befasst – und nur wenige Antworten geliefert. Sie reagiert aber auf den Vorwurf einer „Schattenstruktur“.
Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, liegen die Antworten der Bundesregierung auf die insgesamt 551 Fragen der Unionsfraktion zu Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vor. Diese seien am Dienstagabend der Bundesverwaltung übermittelt worden.
Anlass für den Fragenkatalog zur politischen Neutralität von NGOs, die staatliche Fördergelder erhalten, waren Proteste im Bundestagswahlkampf, die sich gegen die CDU und ihre Migrationspolitik richteten.
Laut „Bild-Zeitung“ sieht die Bundesregierung „keine Anhaltspunkte für die in der Kleinen Anfrage enthaltene Behauptung, wonach die geförderten ‚NGOs eine Schattenstruktur‘ bildeten“.
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Auf die 551 Fragen antwortete die Regierung insgesamt 71 Mal, dass ihr keine Erkenntnisse vorlägen. In acht Fälle waren es „fehlende Informationen“, 17 Fragen konnten wegen einer „unspezifischen Fragestellung“ nicht beantwortet werden.
In der Anfrage hatte die Unionsfraktion insgesamt 17 NGOs namentlich erwähnt, darunter etwa das Recherche-Kollektiv „Correctiv“, den Verein „Omas gegen rechts“ und die Kampagnen-Organisation „Campact“. Die Bundesregierung ließ die Fragen wegen einer zu kurzen Frist jedoch unbeantwortet.
In einer umfangreichen Vorbemerkung der Regierung, auf die in der Antwort immer wieder verwiesen wird, heißt es, dass „das Grundgesetz ein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit garantiert“ und die „Selbstbestimmung hinsichtlich Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt einer Versammlung“ geschützt sei. Vor Wahlen gebe es hierbei keine Einschränkungen.
„Die Bundesregierung ist nicht befugt, Zuwendungsempfängern in Hinblick auf die Veranstaltung von Demonstrationen Vorgaben zu machen“, heißt es weiter. Außerdem heißt es dort, dass „gemeinnützige Organisationen politisch aktiv sein dürfen“. Es sei auch „nicht zu beanstanden (...), wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt“.
Die Bundesregierung wies außerdem darauf hin, „dass es nicht ihre Aufgabe ist, allgemeine Informationen über die Aktivitäten und Kontakte von Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten“. Das gelte unabhängig davon, ob diese Organisationen eine Förderung erhalten oder nicht.
Bei der Aufschlüsselung nennt die Regierung nur zu einzelnen NGOs Zahlen der Finanzierung. Insgesamt gab es laut Unionsfraktion in diesem Jahr bereits 6,4 Millionen Euro. Bei vielen Organisationen lieferte die Regierung indes keine Antwort und verwies auf die Zuständigkeit der Länder, das politische Neutralitätsgebot der Regierung oder einen zu hohen Rechercheaufwand.
(Mit Material von AFP.)