Streit um Sportstätten in Brookmerland  Kritik an Nein zu Sportplatz-Bürgerbegehren

| | 11.03.2025 19:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das Sportzentrum in Upgant-Schott soll nach Fertigstellung der neuen zentralen Sportstätte in Marienhafe in Bauland umgewandelt werden. Foto: Thomas Dirks
Das Sportzentrum in Upgant-Schott soll nach Fertigstellung der neuen zentralen Sportstätte in Marienhafe in Bauland umgewandelt werden. Foto: Thomas Dirks
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Der Verein „Mehr Demokratie“ kritisiert, dass das Bürgerbegehren zum Erhalt des Sportplatzes in Upgant-Schott nicht zugelassen wird. Warum es abgelehnt wurde.

Brookmerland/Bremen - Nach ihrem Nein zum Bürgerbegehren für den Erhalt des alten Sportplatzes in Upgant-Schott sind Teile der Politik und die Verwaltung im Brookmerland in die Kritik geraten. Der Verein „Mehr Demokratie e.V.“, Landesverband Bremen-Niedersachsen, der die Initiatoren des Bürgerbegehrens unterstützt hatte, reagierte mit Bedauern auf die Entscheidung, dieses für unzulässig zu erklären. „Rechtlich mag das okay gewesen sein, politisch aber war es nicht klug“, sagte der Bürgerbegehren-Berater und Sprecher des Landesverbandes, Dirk Schumacher, den ON.

Wie berichtet, hatte der nicht öffentlich tagende Brookmerlander Samtgemeindeausschuss das Bürgerbegehren am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen der SPD und der Wählergruppe „Moin“ für unzulässig erklärt. Die Vertreter von BWG/SEB, CDU und BfB sollen sich enthalten haben.

Kurzmitteilung aus dem Rathaus

Man habe den Antrag auf das Bürgerbegehren gemäß Paragraf 32 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beraten und eingehend geprüft, hatte Brookmerlands Samtgemeindebürgermeister Gerhard Ihmels (SPD) dazu mitgeteilt. Im Rahmen des Vorentscheidungsverfahrens sei „einstimmig“ der Beschluss gefasst worden, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei. „Diese Entscheidung wurde nach eingehender Beratung und Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen getroffen“, hieß es. Weitere Einzelheiten zur Begründung wurden in der kurzen Mitteilung aus dem Rathaus nicht genannt.

Wie berichtet, soll das alte Sportzentrum nach Fertigstellung der neuen zentralen Sportstätte in Marienhafe zurückgebaut und seine Fläche als Bauland verkauft werden. Das von ihnen geplante Bürgerbegehren für den Erhalt des alten Sportzentrums in Upgant-Schott hatten der frühere Grünen-Ratsherr aus Marienhafe, der ehemalige Leezdorfer CDU-Ratsherrn Claus-Dieter Freimuth und Sportplatz-Anliegerin Hanna Barkhoff am 29. Januar im Marienhafer Rathaus angezeigt.

Initiatoren wollen sich äußern

Eine ausführliche und offizielle Begründung für die jetzt beschlossene Ablehnung liege ihnen noch nicht vor, sagte Albowitz am Dienstag auf Anfrage. Man könne daher noch keine Stellung dazu nehmen, werde dies aber tun, sobald die Entscheidungsgründe schriftlich vorlägen, sagte Albowitz.

Vermutet wird, dass die Verwaltung das von ihr empfohlene Nein zum Bürgerbegehren mit dem erst in der Vorwoche gestarteten Verfahren für die 59. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde begründet. Diese sieht laut Verwaltung vor, das Areal der Sportanlage in Upgant-Schott künftig als Wohnbauflächen auszuweisen.

Unbestätigten Informationen zufolge soll die Verwaltung in der jüngsten Ausschusssitzung zudem auf einen angeblichen Aufstellungsbeschluss des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Upgant-Schott aus dem Jahr 2022 verwiesen haben, der ebenfalls eine Wohnbebauung für das alte Sportplatzgelände vorsieht.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens für den Erhalt des Sportplatzes in Upgant-Schott: Claus-Dieter Freimuth (von links), Hanna Barkhoff, Jens Albowitz. Foto: Thomas Dirks
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens für den Erhalt des Sportplatzes in Upgant-Schott: Claus-Dieter Freimuth (von links), Hanna Barkhoff, Jens Albowitz. Foto: Thomas Dirks

Sollte das die Begründung dafür sein, das Bürgerbegehren nicht zuzulassen, sei das für deren Initiatoren zwar ärgerlich, juristisch aber in Ordnung, erklärte Dirk Schumacher vom Verein „Mehr Demokratie“. In Niedersachsen sei ein Bürgerbegehren gegen bestimmte Themen nicht möglich. Zu diesen gehöre auch die kommunale Bauleitplanung. Ausdrücklich ausgeschlossen seien „die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch und dem Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch“.

Entscheidend sei der Zeitpunkt: Ist der Aufstellungsbeschluss schon erfolgt, ist ein Bürgerbegehren nicht mehr möglich, so Schumacher. Selbst wenn, wie im Brookmerlander Fall, das Bürgerbegehren vorher gestellt worden sei, habe dies keine aufschiebende Wirkung.

Der Themenausschluss schränke die Möglichkeiten eines Bürgerbegehrens stark ein und erkläre, warum Niedersachsen bei Bewertungen immer schlecht abschneide. Andere Bundesländer wie Bayern und Nordrhein-Westfallen seien da entsprechend demokratiefreundlicher.

Vorwurf der Selbstherrlichkeit

Das sei niedersächsischen Verwaltungen natürlich bekannt. Entsprechend werde gehandelt. Das wirke bisweilen „selbstherrlich“ in der Öffentlichkeit. „So wird die festgestellte Unzulässigkeit des Begehrens zur willkommenen Folge des eigenen Handelns“, sagte Schumacher. Man hätte mit dem Aufstellungsbeschluss auch warten und das Bürgerbegehren zulassen können, meint der Berater. Vielleicht wäre das sogar am Ende im Sinne von Verwaltung und Teilen der Politik, die jetzt dagegen stimmten, ausgegangen oder das erforderliche Quorum wäre nicht erreicht worden. Von 150 Bürgerentscheiden in 28 Jahren seien 67 im Sinne seiner Initiatoren ausgegangen, 39 hätten keine Mehrheit gefunden und in 44 sei die notwendige Mindestbeteiligung nicht erreicht worden, berichtet Schumacher.

Er rät den Initiatoren des Bürgerbegehrens für den Erhalt des Sportplatzes, die schriftliche Mitteilung der Samtgemeindeverwaltung abzuwarten. Theoretisch bliebe ihnen die Möglichkeit, Klage beim Verwaltungsgericht einzulegen, mit der die Gemeinde verpflichtet werden soll, das Bürgerbegehren zuzulassen. Da dies aber mit finanziellem Aufwand verbunden sei, werde meist kein Gebrauch davon gemacht. Auch damit kalkulierten Verwaltungen und Politik, so Schumacher.

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