Junger Betrüger muss in Haft  Anklage wollte Auge zudrücken – aber Richterin nicht

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 05.03.2025 09:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Ein 20-Jähriger wurde wegen vieler Vergehen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte Bewährung gefordert. Warum das Gericht anders entschied.

Aurich - Weil er unter anderem als Mini-Unternehmer unter fremdem Namen bei verschiedene Baustoffhändlern Schotter, Leisten, Werkzeuge und einiges andere bestellt und abgeholt hatte, ohne zu bezahlen, muss ein 20-Jähriger aus Aurich für ein Jahr und drei Monate ins Gefängnis. Insgesamt musste sich der Heranwachsende für zahlreiche Taten vor dem Amtsgericht in Aurich verantworten. So hatte er eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben und seine Ex-Freundin im Streit beleidigt und geschlagen. Außerdem war er betrunken und unter Einfluss von Drogen mit einem Radlader auf öffentlichen Straßen erwischt worden, ohne dafür eine Fahrerlaubnis zu besitzen. Der Vorwurf, gefälschte Tickets für ein Bundesligaspiel zwischen Bayern München und Borussia Dortmund verkauft zu haben, wurde mit Blick auf die übrigen Taten eingestellt.

Der Schwerpunkt der fünf Anklageschriften lag jedoch auf dem Vorwurf des Betruges in zehn Fällen. So hatte er im Internet für rund 400 Euro Zigaretten bestellt und nicht bezahlt. Darüber hinaus hatte er als selbstständiger Dienstleister für Hausmeistertätigkeiten unter fremdem Namen Baumaterialien, Werkzeuge und ein Baustellenradio bestellt und die Rechnungen dafür in Höhe von mehr als 10.000 Euro nie bezahlt.

Angestiftet von Bauunternehmer?

In der Verhandlung am Dienstag vor dem Jugendschöffengericht zeigte sich der junge Mann reuig und räumte sämtliche Vorwürfe unumwunden ein. Die Idee mit den Baustoffeinkäufen wies er allerdings einem Bauunternehmer zu, mit dem er zusammen gearbeitet habe. Auf dessen Initiative hin habe er die Ware abgeholt und zu einem Lagerplatz gebracht, von dem aus der Unternehmer sie entweder verwendet oder verkauft habe. Für seine Dienste waren ihm 25 Prozent des Gewinns zugesagt worden, die er allerdings nie erhalten habe. Er habe dem Mann vertraut, war laut Verteidiger Arno Saathoff wirtschaftlich abhängig von ihm. Sein Mandant habe auf eine Ausbildung in dem Betrieb des Mannes gehofft und habe sich darum auch mental von ihm unter Druck setzen lassen, erläuterte Saathoff. Auch andere junge und unerfahrene Menschen seien an den Unternehmer geraten. Deren Naivität habe der Unternehmer für sich genutzt und damit eine Art „Geschäftsmodell“ entwickelt. Er beschrieb den Angeklagten als „jungen Mann mit schwerem Start“ und beantragte, die Entscheidung über eine Jugendstrafe zur Bewährung auszusetzen. Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe warb um eine Chance für den Angeklagten und skizzierte seine „sehr belastende und prägende Vergangenheit“ mit frühem Alkohol- und Cannabiskonsum und einem gewalttätigen Vater. In der Schule sei er häufig gemobbt worden.

Urteil aus pädagogischen Gründen

Staatsanwalt Frank Lohmann attestierte dem 20-Jährigen schädliche Neigungen. Seine Taten seien zwar nicht typisch für Jugendliche, aufgrund von Reifeverzögerungen billigte er dem Angeklagten dennoch eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht zu, in dem es eher um Erziehung als um Bestrafung des Delinquenten geht. Er plädierte für eine anderthalbjährige Jugendstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten.

Das Gericht um Maren Hohensee indes sah in einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung „aus pädagogischer Sicht“ die beste Lösung für den Angeklagten. Er war bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten und hatte auch schon einen Jugendarrest verbüßt. Für seine weitere Entwicklung benötige der Angeklagte feste Strukturen, begründete Hohensee die Entscheidung. In der Jugendhaftanstalt erhalte er die Möglichkeit, in überschaubaren Lerngruppen einen Schulabschluss zu erwerben und eine Ausbildung zu beginnen.

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