Bauleitplanung  Bürgerbegehren – überraschender Beschluss zu Sportplatz

| | 03.03.2025 18:52 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Sportzentrum in Upgant-Schott (hier ein Luftbild von 2011) entstand Mitte der 1970er Jahre und wurde in den folgenden Jahrzehnten erweitert. Foto: Claus Schüssler
Das Sportzentrum in Upgant-Schott (hier ein Luftbild von 2011) entstand Mitte der 1970er Jahre und wurde in den folgenden Jahrzehnten erweitert. Foto: Claus Schüssler
Artikel teilen:

Die Initiative zum Erhalt des alten Sportplatzes in Upgant-Schott wird noch immer geprüft. Für Aufsehen sorgt daher jetzt eine andere Vorentscheidung.

Brookmerland - Ungeachtet des noch laufenden Bürgerbegehrens zum Erhalt des bestehenden Sportzentrums in Upgant-Schott hat der nicht öffentlich tagende Brookmerlander Samtgemeindeausschuss erste Weichen für eine künftige Nutzung der Anlagen gestellt.

In seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag habe das Gremium mehrheitlich den Aufstellungsbeschluss für die 59. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde gefasst, teilte Brookmerlands Samtgemeindebürgermeister Gerhard Ihmels (SPD) mit. Diese sehe vor, das Areal der Sportanlage in Upgant-Schott künftig als Wohnbauflächen auszuweisen, womit die Nachnutzung festgelegt wäre.

Verkauf an Investor

Zur Erinnerung: Wie mehrfach berichtet, soll das alte Sportzentrum in Upgant-Schott nach Fertigstellung des mehr als sieben Millionen Euro teuren Neubaus einer zentralen Sportstätte am Tjücher Moortun in Marienhafe zurückgebaut und die Fläche an der Sebastianstraße als Bauland verkauft werden. Die Rede ist davon, das Sportzentrum an einen Investor zu veräußern. Der Erlös aus dem Verkauf, dessen Höhe auf bis zu 1,5 Millionen Euro beziffert wird, soll in die Finanzierung des Neubaus in Marienhafe fließen.

Mit einem Bürgerbegehren und einem folgenden Bürgerentscheid wollen der frühere Brookmerlander Grünen-Ratsherr Jens Albowitz aus Marienhafe, der ehemalige Leezdorfer CDU-Ratsherr Claus-Dieter Freimuth und Hanna Barkhoff, Anliegerin des Sportplatzes in Upgant-Schott, das bestehende Sportzentrum in Upgant-Schott retten (wir berichteten). Sie seien von Bürgern aus allen Teilen des Brookmerlandes angesprochen worden, denen der Erhalt der Sportanlagen in Upgant-Schott am Herzen liege, begründen sie ihre Initiative, die sie am 29. Januar im Marienhafer Rathaus angezeigt hatten.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens für den Erhalt des Sportplatzes in Upgant-Schott: Claus-Dieter Freimuth (von links), Hanna Barkhoff, Jens Albowitz. Foto: Thomas Dirks
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens für den Erhalt des Sportplatzes in Upgant-Schott: Claus-Dieter Freimuth (von links), Hanna Barkhoff, Jens Albowitz. Foto: Thomas Dirks

Dort befindet sich die Anzeige des Bürgerbegehrens, wie sie offiziell heißt, immer noch in Prüfung. Die Vorabentscheidung sowie die Kostenermittlung würden „etwas mehr Zeit“ in Anspruch nehmen, teilte die Verwaltung den Initiatoren am 18. Februar auf Anfrage mit. Beides werde aber „sorgfältig und rechtssicher bearbeitet“. Die „rechtlich fundierte Entscheidung“ werde dann im Samtgemeindeausschuss getroffen. Während diese Entscheidung weiter auf sich warten lässt, hat der Ausschuss jene zur Nachnutzung jetzt getroffen.

Bei den Initiatoren des Bürgerbegehrens sorgt das für Irritationen. Albowitz zeigte sich auf Anfrage „überrascht“. Er und seine beiden Mitstreiter hätten sich gewünscht, dass sie zunächst einmal eine Mitteilung dazu erhielten, ob ihr Bürgerbegehren in der vorgelegten Form zulässig sei.

Mutmaßlicher Ablehnungsgrund

Er hoffe nicht, dass mit dem jüngsten Aufstellungsbeschluss ein Grund geschaffen werden sollte, um das Bürgerbegehren einfacher ablehnen zu können. „Das wäre etwas ärgerlich“, sagte Albowitz. Sollte dies tatsächlich die Absicht gewesen sein, wäre zu überprüfen, ob das rechtlich zulässig sei. Umso wichtiger sei es, jetzt möglichst schnell das Ergebnis der Vorprüfung zu erhalten. Albowitz bat die Verwaltung erneut, diese zeitnah abzuschließen und das Resultat mitzuteilen. Für den Fall, dass das Bürgerbegehren in der vorgelegten Form zulässig sei, wünschen er und seine Mitstreiter über Kostenschätzung, Unterschriftenanzahl und Frist für die Sammlung informiert zu werden. Andernfalls seien sie für Änderungshinweise dankbar, heißt es. Er, Barkhoff und Freimuth gingen unabhängig von der aktuellen Entwicklung von einer Zulässigkeit ihres Bürgerbegehrens aus, sagte Albowitz.

Ähnliche Artikel