Neue EU-Verordnung Hiesige Bäcker verzichten auf Mehlwurmpulver
Mehlwürmer dürfen, verarbeitet zu einem Pulver, als Zutat für Lebensmittel verwendet werden. Foto: DPA
Mehlwurm-Pulver in Brötchen und Co. ist nun erlaubt – in Auricher Bäckerei-Filialen wird man die Zutat dennoch nicht finden. Die Betriebe lehnen sie aus verschiedenen Gründen ab.
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