Prozess wegen Drogenhandels Bei Party in Aurich große Mengen Kokain entdeckt
Der Prozess gegen einen Auricher wegen bewaffneten Drogenhandels im großen Stil ist auf der Zielgeraden. Nun drängt sich ein weiterer Verdacht auf.
Aurich - In dem Prozess um den 41-Jährigen, der laut Staatsanwaltschaft in der Auricher Innenstadt im großen Stil mit Drogen gehandelt haben soll, sind am Montag, 3. März, die letzten Beweise in das Verfahren vor dem Landgericht in Aurich eingeführt worden. So zeugten Überwachungsvideos von einer regen Betriebsamkeit am Wohnhaus des Angeklagten. Verlesen wurden außerdem mehrere Gutachten des Landeskriminalamtes zu Mengen und Wirkstoffgehalt der dort gefundenen Drogen sowie zu DNA-Spuren an Verpackungsmaterialien.
Wie berichtet, war der Angeklagte im Mai vergangenen Jahres nach einem Tipp eines Zeugens ins Visier der Ermittler geraten. Der Zeuge hatte erklärt, während einer Party in der Wohnung des Angeklagten große Mengen Kokain entdeckt zu haben. Die darauffolgende Überwachung des Wohnhauses des 41-Jährigen hatte eine selbst für erfahrene Ermittler überraschend hohe Anzahl von Besuchern ergeben, die sich dort innerhalb weniger Stunden die Klinke in die Hand gegeben hatten. Die Hinweise auf den Angeklagten hatten sich verdichtet, nachdem sein Telefon überwacht und sein Auto mit einem Sender ausgestattet worden war. Schließlich war er im August vergangenen Jahres am Ellernfeld festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen hatte er sich nicht geäußert.
DNA-Spuren werfen Fragen auf
Bei der Durchsuchung seines Autos und seiner Wohnung waren 2300 Gramm Cannabis, 250 Gramm der Partydroge MDMA, rund 200 Gramm Amphetamine sowie 65 Gramm Kokain gefunden worden. Außerdem hatten ein Messer und verschiedene andere waffenähnliche Gegenstände, darunter ein Baseballschläger, griffbereit in der Nähe der Drogen gelegen, weshalb der Angeklagte sich wegen bewaffneten Drogenhandels verantworten muss. Weil die DNA-Spuren an einzelnen Klemmbeuteln neben denen des Angeklagten auch Spuren weiterer Personen aufgewiesen hatten, ist es denkbar, dass der Angeklagte auch wegen des gemeinschaftlichen Handels verurteilt werden könnte.
Die Verhandlung wird am Montag, 17. März, ab 9 Uhr fortgesetzt. Dann werden die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erwartet.