Hamburg  Experte über Bedrohung durch Russland: „Wir legen uns selbst Fesseln an, weil wir Angst haben“

Karolina Meyer-Schilf
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Von Karolina Meyer-Schilf
| 03.03.2025 06:45 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Könnten nicht nur beim Impfen oder bei Hochwasser helfen, sondern auch bei der Drohnenabwehr: Bundeswehrsoldaten. Foto: IMAGO/Sven Eckelkamp
Könnten nicht nur beim Impfen oder bei Hochwasser helfen, sondern auch bei der Drohnenabwehr: Bundeswehrsoldaten. Foto: IMAGO/Sven Eckelkamp
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Man nennt es „Schattenkrieg“ oder „hybride Kriegsführung“. Es ist noch nicht so richtig Krieg, aber auch kein Frieden mehr. Deutschland ist zunehmend Ziel solcher Bedrohungen – und bislang nicht wirklich wehrhaft. Dafür gibt es eigentlich den Spannungsfall. Mit ihm würde auch die Wehrpflicht wieder eingesetzt werden.

Drohnen über Bundeswehrstandorten, rätselhafte Sabotagefälle bei der Marine, dazu Angriffe auf Websites und Server und Desinformationskampagnen in sozialen Netzwerken – Deutschland ist schon lange nicht mehr im Frieden. Was aber tun gegen hybride Kriegsführung?

Für solche Graubereiche hat das Grundgesetz unter anderem den Spannungsfall im Werkzeugkasten – CDU-Verteidigungsexperte Roderich Kiesewetter etwa hat darauf schon mehrfach hingewiesen.

Noch könnte der alte Bundestag ihn feststellen, im neuen gibt es die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit wohl nicht mehr. Aber was bedeutet das – und wäre das sinnvoll? Das haben wir den Freiburger Rechtsanwalt Patrick Heinemann gefragt. Er veröffentlicht regelmäßig Beiträge zu rechtlichen Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik unter anderem auf Verfassungsblog und Legal Tribune Online.

Frage: Herr Heinemann, angesichts der Drohungen aus Moskau und vielfältiger hybrider Bedrohungen – etwa durch Drohnenflüge über Bundeswehrstandorten oder auch Sabotageakte – könnte Deutschland theoretisch ja den Spannungsfall feststellen. Was würde denn passieren, wenn es die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag dafür gebe?

Antwort: Der Spannungsfall ist anders als der Verteidigungsfall erstmal nicht an Voraussetzungen geknüpft. Man hat damit die Möglichkeit, flexibel zu reagieren. Es ist ein abgestuftes System: Manche Gesetze werden durch die Feststellung des Spannungsfalls aktiviert, andere erst im Verteidigungsfall. Ob der Bundestag einen Spannungsfall feststellt, ist aber keine rechtliche Frage, das muss politisch entschieden werden.

Frage: Verteidigungspolitiker wie Roderich Kiesewetter von der Union haben das gelegentlich schon einmal ins Spiel gebracht, um auf hybride Angriffe besser reagieren zu können. Was wären denn die Folgen für die Bürger?

Antwort: Die größte Änderung wäre die Aktivierung der Wehrpflicht aus Artikel 12a des Grundgesetzes. Nach § 80 a GG können im Spannungsfall dann auch Wehrpflichtige, die verweigert haben, zu einem Arbeitsdienst eingezogen werden. Der Spannungsfall setzt einen gewissen Automatismus in Gang wie etwa die Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze.

Antwort: Eine Stufe niedriger ist der Zustimmungsfall angesiedelt, für den es auch eine Zweidrittelmehrheit braucht: Hier werden nur einzelne Sicherstellungs- und Vorsorgesetze scharfgestellt. Dann erst kann die Bundesregierung die Vorschriften anwenden. Man muss sich klarmachen: Das alles ist Recht, das bisher weitgehend tot gewesen ist.

Frage: Weil wir noch nie einen Spannungs- oder gar Verteidigungsfall hatten. Woran liegt es, dass es bislang nicht eine viel größere Debatte darüber gibt?

Antwort: Die Probleme liegen nicht auf der rechtlichen Seite, sondern auf der politischen Ebene. Wir haben kein hinreichendes Bewusstsein für die Bedrohung, die Russland für uns darstellt. 

Frage: Dabei sind die Nachrichten voll von rätselhaften Drohnenflügen, von zerschnittenen Kabeln und zuletzt auch von Sabotage an Marineschiffen.

Antwort: Was die Drohnen betrifft: Ich bin der Meinung, dass man vor 40 Jahren nicht abgewartet hätte, bis die Drohne einfach wieder wegfliegt. Klar: Alles, was man in die Luft schießt, kommt auch wieder runter. Natürlich gibt es die Gefahr, dass bei einem Abschuss durch herabfallende Trümmerteile Menschen verletzt oder Gebäude beschädigt werden. 

Frage: Das ist ja eins der Argumente, weshalb die Drohnenabwehr als so schwierig beschrieben wird.

Antwort: Wir haben eine hohe Risiko-Aversion. Wir schießen keine Drohne ab, weil wir Angst davor haben, dass vielleicht jemand verletzt werden könnte. Das Risiko des Handelns wird bei uns viel stärker gewichtet als das Risiko des Nichthandelns. Das ist ein Kulturproblem. Wir legen uns selbst Fesseln an, weil wir Angst haben. 

Frage: Das betraf bislang auch die Diskussion um Waffenlieferungen an die Ukraine. Man dürfe selbst nicht eskalieren, hieß es dann immer. Die Feststellung eines Spannungsfalls wäre in der Logik dann auch eine Eskalation.

Antwort: Deutschland hat völlig vergessen, dass es da draußen Feinde gibt, die Böses wollen. Diese Erkenntnis hat sich hier immer noch nicht durchgesetzt. Wir müssen anerkennen, dass die Unterminierung unserer freiheitlichen Ordnung schon weit fortgeschritten ist.

Frage: Etwa durch Desinformationskampagnen?

Antwort: Bestimmte Themen wie Pegida oder auch Corona waren und sind ein ideales Feld für Zersetzung. Auch radikale Parteien werden gepusht.

Frage: Das Ergebnis: Im kommenden Bundestag wird man den Spannungsfall wohl gar nicht mehr feststellen können – weil Linke und AfD das nicht mitgehen würden und gemeinsam eine Sperrminorität haben. Gesetzt den Fall, wir wären uns der Gefahr bewusst: Könnte denn der alte Bundestag jetzt noch den Spannungsfall feststellen, oder hat das dann ein Geschmäckle?

Antwort: Natürlich könnte er das. Der alte Bundestag ist so lange für die Gesetzgebung zuständig, bis der neue sich konstituiert hat. Das ist rechtlich gar keine Frage. 

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