Hamburg/Osnabrück  Nach Clan-Razzia in Papenburg: Prozess gegen Unternehmer wegen Millionenbetrug

Dirk Fisser, Markus Pöhlking
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Von Dirk Fisser, Markus Pöhlking
| 02.03.2025 09:19 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die Razzia am Hauptkanal in Papenburg im Sommer 2023 sollte unter anderem klären, ob ein mutmaßlicher Clan-Krimineller Subventionsbetrug begangen hat. Foto: Judith Bootsmann
Die Razzia am Hauptkanal in Papenburg im Sommer 2023 sollte unter anderem klären, ob ein mutmaßlicher Clan-Krimineller Subventionsbetrug begangen hat. Foto: Judith Bootsmann
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Nach einer Razzia in Papenburg beginnt am Dienstag vor dem Landgericht Osnabrück der Prozess gegen einen mutmaßlichen Clan-Kriminellen. Hat er Subventionen in Millionenhöhe illegalerweise abgegriffen? Das sind aber nicht die einzigen Vorwürfe gegen den 31-Jährigen.

Der Hauptkanal ist die Prachtmeile der Kleinstadt Papenburg in Emsland. Geschäfte, Cafés und schmucke Villen säumen die Straße links und rechts des Kanals. Eine solche Villa war im Sommer 2023 Ziel der Polizei-Mannschaftswagen, die sich ihren Weg durch die Fußgängerzone bahnten. Von hier aus sollen kriminelle Clan-Geschäfte abgewickelt worden sein.

Im Gepäck hatten die Ermittler einen Durchsuchungsbeschluss und Kartons, in denen sie später Beweismittel aus der Villa trugen. Die Adresse war Sitz eines Unternehmens, das in ein weitverzweigtes Firmengeflecht eingebunden war. Viele der Firmen, die laut Handelsregister im Baugeschäft oder Metallbau tätig waren, sind mittlerweile liquidiert. Der Geschäftsführer muss sich ab Dienstag vor dem Landgericht in Osnabrück verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Subventionsbetrug in 60 Fällen vor. Der 31-Jährige soll in der Hochphase der Corona-Pandemie mehr als 1,5 Millionen Euro illegal abgegriffen haben. Wie? Indem er nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Kurzarbeitergeld für Menschen beantragte und ausgezahlt bekam, die gar nicht für ihn arbeiteten.

Doch die Vorwürfe, die ab Dienstag verhandelt werden, und die der Angeklagte nach Angaben seines Verteidigers Klaus Rüther auch eingeräumt hat, sind nur ein Teil eines größeren Komplexes: Das Unternehmensgeflecht und der angeklagte Unternehmer stehen im Mittelpunkt der wohl größten Ermittlungen im Bereich der sogenannten Clan-Kriminalität, die es derzeit in Niedersachsen gibt.

Eine dreistellige Zahl an Verfahren soll nach Informationen unserer Redaktion gegen den Angeklagten sowie weitere Mitglieder der Großfamilie und verbundene Personen eingeleitet worden sein. Polizisten, Steuerfahnder und Zöllner ermitteln. Auf die Razzia im Sommer 2023, bei der insgesamt neun Wohn- und Geschäftsgebäude durchsucht wurden, folgten weitere im Emsland und in Ostfriesland. Im Frühjahr 2024 wurde der Unternehmer dabei an seinem Wohnort in der ostfriesischen Ortschaft Rhauderfehn festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Erst vergangene Woche rückten erneut 140 Ermittler sowie Bargeld- und Datenträgerspürhunden aus, um Geschäftsräumlichkeiten in West-Niedersachsen zu durchsuchen; der Verdacht: bandenmäßiges Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie Lohnsteuerhinterziehung - kurzum: mutmaßliche Wirtschaftskriminalität in ganz erheblichem Umfang.

Verschleiert werden sollte das, so die Vermutung von Zoll und Staatsanwaltschaft, durch ein weitverzweigtes Netz an Unternehmen. Nach Informationen unserer Redaktion soll es Verbindungen zu der Großfamilie und dem Unternehmer geben, der ab Dienstag vor dem Landgericht steht.

Auch im Fall der aktuellen Razzia ermittelt die Clan-Sondereinheit der Staatsanwaltschaft. Dieses Mal standen Firmen aus dem Bereich des Metallbaus im Fokus. Sie sollen unter anderem als Subunternehmer für Werften aktiv gewesen sein.

Anwalt Rüther sagt mit Blick auf das Verfahren am Dienstag und die Vielzahl weiterer Ermittlungen, das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Osnabrück sei überzogen. „Ich habe den Eindruck, hier soll die Zahl der Ermittlungsverfahren für die Clan-Statistik künstlich hochgetrieben werden.“

Er halte ein gezieltes Vorgehen gegen kriminelle Clan-Strukturen zwar grundsätzlich für sinnvoll, etwa wenn ganze Straßenzüge in der Hand von Kriminellen seien. „Aber ich bitte Sie“, so Rüther, „das gilt doch nicht für den Hauptkanal in Papenburg oder Rhauderfehn“. Im Falle seines Mandanten werde Missbrauch mit dem Begriff Clan betrieben. „Aus einem Familienbetrieb wird eine Verbrecherbande gemacht“, sagt Rüther.

Neben Wirtschaftsbetrügereien sieht sich der 31-Jährige dabei aktuell auch mit dem Vorwurf einer Vergewaltigung konfrontiert. Deretwegen wurde er auch letztlich 2024 festgenommen. In einer Presseinformation hieß es dazu: „Der Mann ist nach dem Haftbefehl dringend verdächtig, eine Frau zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Die Tat soll sich bereits im Jahr 2021 zugetragen haben.“ Der Vorwurf ist gesondert am Landgericht angeklagt worden. Ob und wann verhandelt wird, ist derzeit noch unklar.

Anwalt Rüther sagt: „Zu allen weiteren Vorwürfen, die im Raum stehen, dauern die Ermittlungen noch an. Ich habe Zweifel, dass davon viel übrig bleiben wird, was den Begriff Clan-Kriminalität rechtfertigt.“

Es wäre allerdings nicht das erste Mal, dass sich der 31-Jährige wegen einer Vergewaltigung vor dem Landgericht verantworten müsste. Ein entsprechender Prozess gegen ihn sorgte vor weit mehr als zehn Jahren für bundesweite Schlagzeilen und schrieb Rechtsgeschichte:

Als Jugendlicher hatte er eine Frau in Dörpen vergewaltigt und schwer verletzt. Im Zuge eines Massengentests gaben nahe Verwandte eine Probe ab, die die Ermittler aufgrund der DNA-Übereinstimmungen schließlich auf seine Spur brachten. Das Landgericht Osnabrück verurteilte ihn in der Folge zu fünf Jahren Gefängnis.

Der Bundesgerichtshof stellte später fest, dass solche Beinahe-Treffer zum damaligen Zeitpunkt nicht hätten verwertet werden dürfen. Erst später wurde das Recht entsprechend reformiert und Beinahe-Treffer bei DNA-Tests für Ermittler wieder nutzbar.

Das Verfahren um den angeklagten Subventionsbetrug könnte bis in den Mai hinein dauern. Am Dienstag soll vor der Wirtschaftsstrafkammer zunächst die Anklageschrift verlesen werden.

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