Brauchtum  Osterfeuer im Brookmerland nur nach Anmeldung

Thomas Dirks
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Von Thomas Dirks
| 28.02.2025 19:37 Uhr | 0 Kommentare
Geplante Osterfeuer im Brookmerland, wie hier im vergangenen Jahr in Osteel, müssen bis zum 9. April bei der Samtgemeinde angemeldet werden. Foto: Sarah Dirks
Geplante Osterfeuer im Brookmerland, wie hier im vergangenen Jahr in Osteel, müssen bis zum 9. April bei der Samtgemeinde angemeldet werden. Foto: Sarah Dirks
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Die Samtgemeinde Brookmerland veröffentlicht im Internet ein Antragsformular und ein Merkblatt zum Thema Osterfeuer. Was alles zu beachten ist.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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