Brauchtum Osterfeuer im Brookmerland nur nach Anmeldung


Geplante Osterfeuer im Brookmerland, wie hier im vergangenen Jahr in Osteel, müssen bis zum 9. April bei der Samtgemeinde angemeldet werden. Foto: Sarah Dirks
Die Samtgemeinde Brookmerland veröffentlicht im Internet ein Antragsformular und ein Merkblatt zum Thema Osterfeuer. Was alles zu beachten ist.
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