Wirtschaftsbetriebe-Chef entlassen Verliert Norden Kündigungsstreit gegen Ex-Geschäftsführer?
War die Kündigung des technischen Geschäftsführers der Norder Wirtschaftsbetriebe Wolfgang Völz rechtens? Darüber wurde am Donnerstag am Arbeitsgericht Emden verhandelt – mit überraschender Wendung.
Norden/Emden - Diese Streithähne brauchen und wollen eine richterliche Entscheidung. Eine Schlichtung ist im Verfahren Wolfgang Völz gegen die Stadt Norden nicht möglich. Das musste auch der Vorsitzende Richter am Emder Arbeitsgericht, Eike Calbow, in der Verhandlung am Donnerstag schließlich feststellen. Dabei gab er beiden Parteien immer wieder die Möglichkeit, sich entsprechend zu einigen. Ohne Erfolg. Zu weit sind die finanziellen Vorstellungen für eine außergerichtliche Einigung voneinander entfernt. Außerdem will Völz vor Gericht gewinnen und damit auch seine Reputation wieder herstellen. Seine Chancen sind dafür nicht schlecht, wie ein deutlicher Hinweis des Richters auf ein mögliches Urteil klar machte.
Es geht um die Kündigung von Wolfgang Völz. Der war im vergangenen Jahr zunächst als technischer Geschäftsführer der Norder Wirtschaftsbetriebe fristlos gekündigt worden. Aus Sicht der Stadt hat Völz seine Kompetenzen überschritten. Er soll die Kosten für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Norder Wasserwerks deutlich überschritten haben, ohne den Aufsichtsrat darüber in Kenntnis zu setzen.
Stadt wirft Völz Kompetenzüberschreitung vor
Ursprünglich, so zitierte der Richter den Fall, habe die Anlage 150.000 Euro kosten sollen. Stattdessen lag der Auftrag um 77 Prozent beziehungsweise 116.000 Euro über den ursprünglich genehmigten Kosten. Die Gegenseite bestreitet zwar nicht die Kostensteigerung, wohl aber die Kompetenzüberschreitung. Er habe in dem Rahmen frei verfügen können, sagte Völz. Das sei ein normaler Vorgang in seiner Arbeit gewesen. Der Auftrag sei öffentlich vom Planungsbüro ausgeschrieben worden. Das letztlich beauftragte Unternehmen habe das günstigste Angebot unterbreitet, hieß es im Gerichtssaal. Er glaubt an eine Kündigung aus politischen Motiven heraus.
Diese Streitfrage ist nicht die einzige: Denn auch, wenn Völz als Geschäftsführer fristlos gekündigt wurde, war er aufgrund einer entsprechenden Klausel im Geschäftsführeranstellungsvertrag danach immer noch technischer Leiter der Stadtwerke. Diese Funktion hatte er seit Ende der 1990er Jahre inne, bis er ab 2014 den Posten des technischen Geschäftsführers übernahm. Aus dieser Position wurde Völz ebenfalls gekündigt. Zu Recht, wie die Stadt sagt. Zu Unrecht, wie Völz sagt.
Gericht stärkt Position von Wolfgang Völz
Das Gericht gab beiden Parteien am Donnerstag zu verstehen, zu welchem Schluss es nach den Vorberatungen kommt: Die Parteien sind noch durch ein Vertragsverhältnis gebunden. Zu klären gelte, durch welchen Vertrag – also ob die Vorwürfe zur fristlosen Kündigung als Geschäftsführer reichen. Dann wäre da noch der Anstellungsvertrag des technischen Leiters. Und dieser sei schwerer zu beenden, so das Gericht, denn für Angestellte würde ein besonderer Schutz gelten.
Letztlich geht es mutmaßlich ums Geld. Der Oldenburger Rechtsanwalt Dr. Cord Imelmann, der die Stadt Norden vertritt, bot der Gegenseite 150.000 Euro für einen eventuellen Vergleich an. Damit war er meilenweit von der geforderten Summe von Dr. Tobias Brors, dem Düsseldorfer Rechtsbeistand von Wolfgang Völz, entfernt. Der forderte für seinen Mandanten für die Zustimmung zu einem Vergleich 705.000 Euro, um Völz seinen Verdienstausgleich bis zum Renteneintritt zum 1. Dezember 2030 zu ersetzen. Für die Stadt eine utopische Summe, zumal sie davon ausgeht, dass Völz schon bald wieder einen neuen Job werde aufnehmen können. Das sei nicht so, sagte Völz. Trotz intensiver Bemühungen, einem Bewerbungstraining und zahlreicher Bewerbungsgespräche sei es ihm bisher nicht gelungen, einen neuen Job zu finden. Richter Calbow kam durch eigene Berechnungen des Angestelltengehaltes von Völz auf 596.000 Euro.
Völz geht es auch um seine Reputation
„Sie sind rund 450.000 Euro auseinander. Vielleicht kann man damit umgehen. Gibt es Möglichkeiten, aufeinander zuzugehen?“, fragte der Richter in die Runde. Die gab es nicht. Das machten beide Seiten deutlich. Die Stadt betonte, sie könne mit einer solchen Summe nicht in den Stadtrat gehen. Völz bot für diesen Fall seine Arbeitskraft an. Er sei sofort wieder bereit und sei es immer gewesen, als technischer Leiter zu arbeiten.
Dann aber machte sein Anwalt dem Feilschen ein Ende. „Wir sind hier angetreten, um zu gewinnen“, sagte er deutlich. Und das nicht nur, um die Versorgung von Wolfgang Völz zu sichern, sondern auch, um seine Reputation in der Stadt wiederherzustellen. Die Entscheidung für die teurere Anlage habe bei der Stadt nicht zu einer schlechten wirtschaftlichen Situation geführt. Völz habe keine Eigeninteressen bei der Vergabe gehabt und sich nicht bereichert. Die höheren Kosten für die PV-Anlage habe er mit den Betriebsleitern diskutiert, es sei eine betriebsöffentliche Tatsache gewesen. Es habe keine Geheimhaltung über die Kosten gegeben. Auf der anderen Seite habe die Stadt Wolfgang Völz nicht kontaktiert, um den Sachverhalt aufzuklären, so Brors. „Dem Kläger [also Völz Anm.d.Red.] geschieht Unrecht“, sagte sein Verteidiger.
Völz, wie immer adrett in hellgrauem Anzug mit weißem Hemd und hellblauer Krawatte, musste diesen Tag vor Gericht nicht allein durchstehen. Familie und Freunde begleiteten ihn. Neben seiner Ehefrau waren auch drei seiner Kinder mit dabei. „Die Familie hilft und unterstützt sehr“, sagte Völz vor der Verhandlung. Das sei auch schon in den vergangenen Monaten so gewesen. Nervös sei er zwar nicht, denn er müsse ja nichts beweisen. Ein bisschen angespannt sei die Situation aber schon, beschrieb er seine Gemütslage. Für die Stadt Norden erschien neben dem Rechtsanwalt der Erste Stadtrat und Interimsgeschäftsführer der Norder Wirtschaftsbetriebe, Marcus Aukskel. Nach der Verhandlung wollten sich beide Parteien zunächst nicht äußern, sondern sich zunächst mit ihren Anwälten beraten. Am 20. März um 10.30 Uhr soll nun die Entscheidung verkündet werden.