Prozess in Aurich  Versuchte Vergewaltigung – Esenser verliert Job

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 03.03.2025 17:53 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich ging es um versuchte Vergewaltigung. Foto: Archiv/Ortgies
Vor dem Landgericht Aurich ging es um versuchte Vergewaltigung. Foto: Archiv/Ortgies
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Wegen versuchter Vergewaltigung hat das Landgericht Aurich einen 38-Jährigen aus Esens verurteilt. Der Verteidiger des Angeklagten sprach von einem „Racheakt einer psychisch labilen Person“.

Aurich - Nach dem Kennenlernen über eine Dating-App und harmonischen Tagen mit einvernehmlichem Geschlechtsverkehr folgte das Trauma. Eine heute 37-jährige Auricherin wurde nach Überzeugung des Landgerichts Aurich am 21. Oktober 2022 Opfer einer versuchten Vergewaltigung. Der Angeklagte, ein 38-Jähriger aus Esens, versuchte sie bei der Übernachtung in ihrer Wohnung zum Oralsex zu zwingen.

Die 2. Kleine Strafkammer bestätigte am Mittwoch, 26. Februar 2025, das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Aurich. Es hatte den Angeklagten am 22. August 2024 zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung sowie einer Geldauflage von 3500 Euro an den Verein Dwarslooper e.V., eine Kontaktstelle für psychisch Kranke, verurteilt. Seine Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

„Mein Leben ist jetzt ein Albtraum“

Der 38-Jährige hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Das Urteil habe für ihn, so führte er bei der Verhandlung aus, weitreichende Folgen gehabt. Er habe seinen Job verloren. Mit seiner Tochter, die bei ihrer Mutter lebe, dürfe er nur noch beaufsichtigten Umgang haben. Inzwischen arbeite er bei einer Firma als schlecht bezahlter Ausfahrer. Seit Januar sei er wegen Depressionen krankgeschrieben. „Mein Leben jetzt ist ein Albtraum“, sagte der Esenser, grau im Gesicht.

Seiner Darstellung nach fühlte er sich in jener Nacht gesundheitlich angegriffen. „Wir hatten an dem Abend keinen Geschlechtsverkehr“, erklärte er. Mit Schüttelfrost sei er mitten in der Nacht aufs Sofa umgezogen, denn sie habe ziemlich laut geschnarcht. Morgens sei sie „umgangssprachlich ziemlich angepisst“ gewesen. Deshalb sei er nach Hause gefahren. Später habe er von ihr das Bild einer Feuertonne, in der sie seine zurückgelassenen Socken und Boxershorts verbrannt habe, zugeschickt bekommen – mit der Unterzeile „Brennt ziemlich gut“. Kontakt habe er zu ihr danach nicht mehr aufgenommen. Sein Verteidiger Edzard Buß fasste die Lage folgendermaßen zusammen: „Wir sehen das als Racheakt einer psychisch labilen Person an einen sie verlassenden Liebhaber.“

„Wir waren auf dem Weg, ein Paar zu werden“

Die Kammer rollte den Prozess komplett neu auf. Sie vernahm vier Zeugen und sah sich zum Abgleich der Aussagekonstanz der Geschädigten deren polizeiliche Vernehmung per Video an. Die Geschädigte schilderte den Vorfall emotional angegriffen bis ins Detail. Sie habe sich gewehrt. Man habe sich wieder nebeneinander hingelegt. „Ich wusste gar nicht, was ich machen sollte“, sagte die Geschädigte. Sie habe sich über seine Kraft erschrocken. Vor Erschöpfung sei sie schließlich eingeschlafen. Mitten in der Nacht sei sie durch einen lauten Knall aufgewacht. Die lose befestigte Türklinke sei heruntergefallen, als er sich aufgebracht aufs Sofa gelegt habe.

„Wir waren auf dem Weg, ein Paar zu werden“, beurteilte die 37-Jährige das damalige Stadium der Beziehung mit dem Angeklagten, den sie erst wenige Wochen kannte. Die Folgen des Vorfalls sind für sie gravierend. Sie benötigt eine Therapie und plant umzuziehen.

„Es gibt auch gute Menschen, die schlechte Taten begehen“

„Sie war total aufgewühlt, hat geweint und gezittert. Ich kannte sie so gar nicht“, berichtete eine 33-jährige Großefehntjerin, zu der das Opfer am Folgetag gefahren war, um von dem Vorfall zu erzählen. Den Angeklagten habe sie zuvor als umgänglichen, netten Menschen kennengelernt, sagte die Zeugin aus. Ähnlich beschrieb ihn eine 55-jährige Esenserin, die mit ihm befreundet war. „Er ist ein sehr lieber, hilfsbereiter Mensch“, gab sie an.

Letztlich stand Aussage gegen Aussage. Der Verteidiger beharrte in seinem Schlussvortrag auf einem Freispruch. „Es sind durchaus Zweifel angebracht“, fand er. Die Staatsanwältin sah das anders. Sie beurteilte die Aussage der Geschädigten als in sich schlüssig, erlebnisorientiert und detailreich. Die Tat sei ein „Momentversagen“ gewesen, meinte sie. Sie beantragte, die Berufung zu verwerfen. Die Kammer folgte ihrer Einschätzung. „Es gibt auch gute Menschen, die schlechte Taten begehen“, schickte Rickels-Havemann der Urteilsbegründung vorweg. Der Vorfall belaste das Opfer bis heute nachhaltig. Das erstinstanzliche Urteil sei als durchaus milde anzusehen.

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