Bremen  Bundespolizei verlängert Waffenverbot im Bremer Hauptbahnhof bis Ende März 2025

Melanie Hohmann
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Von Melanie Hohmann
| 26.02.2025 18:34 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung der Verfügung am Bremer Bahnhof. Foto: Karsten Klama / dpa
Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung der Verfügung am Bremer Bahnhof. Foto: Karsten Klama / dpa
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Sicherheitsmaßnahme verlängert: Das Mitführen von Waffen am Bremer Hauptbahnhof bleibt bis Ende März verboten. Die Bundespolizei überwacht die Einhaltung. Es gibt aber weiterhin Ausnahmen.

Die Bundespolizeidirektion Hannover verlängert die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art für den Hauptbahnhof Bremen.

Die Allgemeinverfügung wird nach Angaben der Bundespolizei bis Montag, 31. März 2025, verlängert.

Von dem Verbot ausgenommen sind laut Bundespolizei Personen, die berechtigt sind, gefährliche Gegenstände, Werkzeuge oder Waffen mitzuführen. Dazu zählten Polizisten, Feuerwehrleute, Rettungskräfte, Mitarbeiter von Gastronomieunternehmen, Jäger oder Handwerker. Auch Gegenstände, die als Sportgerät dienen, gelten als Ausnahme. Mitgeführt werden dürften sie jedoch, wenn sie in einem geschlossenen und gesicherten Behälter transportiert werden.

Die Einhaltung der Verfügung wird der Mitteilung nach durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können nach Angaben der Behörde einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz sei auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich, heißt es weiter.

Die Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs, einschließlich der Bahnsteige. Die Passage zur Bürgerweide ist nicht betroffen.

Die Allgemeinverfügung ist laut Bundespolizei auf den Zeitraum von Samstag, 1. März 2025, 0 Uhr bis Montag, 31. März 2025, 24 Uhr begrenzt.

„Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen, deutlich in der bundespolizeilichen Lage wahrnehmbar sind und damit die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung beeinflussen“, erklären die Beamten.

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