Prozess in Aurich Freund ausgeraubt – 19-Jähriger muss in Jugendhaft
Ein 19-Jähriger aus Norden muss für anderthalb Jahre ins Jugendgefängnis. Der Einbruch in das Haus eines Freundes war nicht seine erste Straftat.
Aurich - Weil er zusammen mit vier Kumpanen in das Elternhaus eines Freundes eingebrochen ist und dort Cannabis und Bargeld gestohlen hat, muss ein 19-Jähriger aus Norden für anderthalb Jahre ins Jugendgefängnis. In das Urteil wurden zwei frühere Strafen einbezogen. Der Wert seiner Beute beläuft sich auf etwa 400 Euro, die der Angeklagte gemeinsam mit seinen Mittätern erstatten muss. Diese müssen sich in einem anderen Verfahren vor dem Auricher Amtsgericht verantworten.
Die Idee zum Einbruch war den jungen Männern im Juni 2023 gekommen, nachdem der Angeklagte den Tipp gegeben hatte, dass sein Freund verreist und dessen Wohnung in Großefehn zurzeit nicht bewohnt sei. Die Freunde hatten sich gut verstanden und der Angeklagte war häufig Gast in dem Haus. Bei der Gelegenheit hatte er den Vorrat an Drogen und Bargeld bemerkt, den sein Freund dort angelegt hatte. Der Angeklagte selbst war am Tattag nicht in der Wohnung, hatte einem der Mittäter jedoch einen Stein überreicht, mit dem der eine Scheibe eingeworfen hatte. Während er draußen gewartet hatte, hatten zwei aus der Gruppe die Wohnung betreten und Drogen, Geld, ein altes Handy und ein Tablet entwendet. Die Drogen hatte man untereinander aufgeteilt, sodass nach Auskunft des Angeklagten jeder genügend Cannabis für etwa zwei bis drei Joints erhalten hatte.
Weitere Tat geplant
Ursprünglich hätte sich am Dienstag noch eine weiterer der Tatbeteiligten verantworten sollen. Laut Angeklagtem hatte der Jugendliche bei dem Unternehmen Schmiere gestanden. Weil der jedoch nicht zur Verhandlung erschien, wurde dessen Verfahren abgetrennt. Zur erneuten Verhandlung soll er nun vorgeführt werden.
Der 19-Jährige hingegen zeigte sich vor dem Jugendschöffengericht geständig und voller Reue und gelobte Besserung. Von dem entwendeten Tablet und Handy habe er jedoch nichts gewusst. Als Grund für die Tat gab er seinen eigenen Drogenkonsum damals an. Außerdem sei er „sauer“ auf seinen Freund gewesen, weil der ihm Geld abgenommen habe, ohne, wie vereinbart, Cannabis dafür zu liefern.
Leben zwischen Drogen und Diebstahl
Seit Juli 2023 sitzt der Heranwachsende wegen anderer Taten in Jugendhaft in Hameln. Mit 15 Jahren wurde er erstmals mit Drogen erwischt, verbüßte bereits mehrmals einen Freizeit- oder Warnschussarrest und fiel dennoch immer wieder wegen verschiedener Delikte auf, unter anderem wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs oder Körperverletzung.
Die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe sprach von einem „unverschuldeten Defizit“. Der Angeklagte habe weder gelernt, seinen Tag zu strukturieren, noch „nein“ zu sagen, wenn andere ihn zu Straftaten animiert hätten. Er sei mit vier Geschwistern bei seinem Vater aufgewachsen, der mit der Erziehung überfordert gewesen sei. In Verbindung mit einem „delinquenten Freundeskreis“ käme es so schnell zu einer „explosiven Mischung“. Allerdings hatte sie auch „ein zartes Pflänzchen einer positiven Entwicklung“ verzeichnet. In der Haft arbeite er an seinem Zertifikat zum Gebäudereiniger, einer Tätigkeit, von der der Angeklagte sagt, er wolle diese Ausbildung vertiefen und in dem Bereich nach seiner Entlassung auch arbeiten. Außerdem hat der 19-Jährige in Hameln die Gelegenheit, seinen Drogenkonsum therapeutisch aufzuarbeiten. Ein Privileg, das von Vertrauen zeugt, welches ihm in der Haftanstalt entgegengebracht werde, wie die Jugendgerichtshelferin betonte.
Insgesamt lägen „erhebliche Entwicklungsdefizite vor“, die eine „längere Gesamterziehung“ erforderlich machten.
Angeklagter gelobte Besserung
Staatsanwältin Eilers redete dem Angeklagten ins Gewissen und mahnte ihn dringlich, Hilfen anzunehmen. Er sei nicht „böse“, aber er mache, was andere ihm sagten, stellte sie fest. Er brauche „Ansagen“, „Leitung“, Führung“. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Das Schöffengericht um Maren Hohensee folgte ihrem Antrag. Zwar erschien die Strafe zunächst als lang, erläuterte die Richterin die Entscheidung. Allerdings böte sich dem Angeklagten so die Möglichkeit, sich nach seiner Entlassung gestärkt dem Leben stellen zu können. „Nehmen Sie die Haft als Chance“, ermunterte sie ihn.