Auricher Richter greift durch  Waghalsiges Überholen kommt 26-Jährigen teuer zu stehen

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 25.02.2025 07:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ein Auto überholt mit Tempo einen anderen Wagen. Wegen eines solch ähnlen Vorfalles stand ein 26-Jähriger in Aurich vor Gericht. Foto: DPA
Ein Auto überholt mit Tempo einen anderen Wagen. Wegen eines solch ähnlen Vorfalles stand ein 26-Jähriger in Aurich vor Gericht. Foto: DPA
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Ein 26-Jähriger hatte vor Gericht in Aurich Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung eingelegt. Das hätte er besser nicht gemacht.

Aurich - Weil er auf der Auricher Straße kurz vor Ochtelbur waghalsig überholt hat, muss ein 26-Jähriger 3000 Euro (50 Tagessätze zu je 60 Euro) zahlen. Durch sein Manöver hat er sich außerdem als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen. Seine Fahrerlaubnis wurde darum für ein Jahr eingezogen. Laut Staatsanwalt hatte der Angeklagte einen vor ihm fahrenden Wagen und ein PKW-Gespann trotz Gegenverkehrs überholt und damit fahrlässig Leib und Leben anderer riskiert. Durch sein rücksichtsloses und verkehrsgefährdendes Verhalten habe er sowohl einen entgegenkommenden Transporter als auch den voraus fahrenden Wagen zu einer Vollbremsung gezwungen.

Der Angeklagte hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, der ihn wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro (40 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt hatte. In der Verhandlung am Montag vor dem Amtsgericht in Aurich schilderte der 26-Jährige seine Sicht der Dinge. Demnach hatte er zum Überholen angesetzt, als kein Gegenverkehr in Sicht gewesen war, als plötzlich ein Transporter mit hoher Geschwindigkeit aus einer Seitenstraße auf die Hauptstraße gebogen sei. Als er sich wieder habe einordnen wollen, hätten sowohl Auto als auch Gespann beschleunigt. Darum habe er Gas gegeben und beide überholt. Von Brems- oder anderen Fahrmanövern der Beteiligten habe er nichts bemerkt.

Auto schoss „aus dem Nichts“ heran

Der Fahrer des vorausfahrenden Wagens berichtete, er habe „aus dem Nichts heraus“ einen Schatten rechts neben sich wahrgenommen. Wegen des Gegenverkehrs habe er das Fahrzeug bereits in eine Verkehrsinsel rasen sehen, darum habe er seinen Wagen mit einer Vollbremsung auf dem Grünstreifen zum Stehen gebracht. Es sei sehr eng gewesen.

Aufgrund der Zeugenaussagen sah der Staatsanwalt die Vorwürfe im Strafbefehl bestätigt. Lediglich der Zufall habe einen „Beinaheunfall“ verhindert. Der Richter schloss sich seiner Einschätzung an. Mangels Geständnis verurteilte er den 26-Jährigen zu einer höheren als der im Strafbefehl ausgewiesenen Strafe. Wenig Verständnis hatte der Richter für diesen „sinnlosen Überholvorgang“, nur um „wenige Sekunden früher“ in der nächsten Ortschaft zu sein.

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