Abstimmung  Brookmerlander Bürgerbegehren: Verwaltung braucht Zeit

| | 21.02.2025 19:16 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Über den Erhalt des Sportzentrums in Upgant-Schott sollen die Brookmerlander abstimmen können. Foto: Thomas Dirks
Über den Erhalt des Sportzentrums in Upgant-Schott sollen die Brookmerlander abstimmen können. Foto: Thomas Dirks
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Die Prüfung im Marienhafer Rathaus dauert an. Was notwendig ist, damit über den alten Sportplatz in Upgant-Schott abgestimmt werden kann.

Brookmerland - Knapp vier Wochen nach seiner Anzeige dauert die Prüfung des Bürgerbegehrens zum Erhalt des alten Sportzentrums in Upgant-Schott an. Das teilte Mitinitiator Jens Albowitz auf Anfrage mit.

Wie berichtet, hatte der frühere Grünen-Ratsherr aus Marienhafe gemeinsam mit dem ehemaligen Leezdorfer CDU-Ratsherrn Claus-Dieter Freimuth und Sportplatz-Anliegerin Hanna Barkhoff am 29. Januar das von ihnen geplante Bürgerbegehren im Marienhafer Rathaus angezeigt. Sie seien von Bürgern aus allen Teilen des Brookmerlandes angesprochen worden, denen der Erhalt der Sportanlagen in Upgant-Schott am Herzen liege, begründeten sie.

Kostenschätzung

Nachdem die von ihnen erhoffte kurzfristige Rückmeldung der Samtgemeindeverwaltung ausblieb, baten sie diese um Mitteilung, ob bereits ein Ergebnis zur Vorabentscheidung vorliege. Für den Fall, dass das Bürgerbegehren in der vorgelegten Form zulässig sei, wünschten sie über Kostenschätzung, Unterschriftenanzahl und Frist für die Sammlung informiert zu werden. Andernfalls seien sie für Änderungshinweise dankbar, hieß es. Sofern die Einleitungsanzeige noch geprüft werde, baten Barkhoff, Freimuth und Albowitz um zeitliche Einschätzung, wann mit einem Ergebnis zu rechnen sei.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens für den Erhalt des Sportplatzes in Upgant-Schott: Claus-Dieter Freimuth (von links), Hanna Barkhoff, Jens Albowitz. Foto: Thomas Dirks
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens für den Erhalt des Sportplatzes in Upgant-Schott: Claus-Dieter Freimuth (von links), Hanna Barkhoff, Jens Albowitz. Foto: Thomas Dirks

In dieser Woche erhielt das Trio eine Reaktion aus dem Rathaus. Insbesondere die Vorabentscheidung sowie die Kostenermittlung würden „etwas mehr Zeit“ in Anspruch nehmen, heißt es darin. Beides werde aber „sorgfältig und rechtssicher bearbeitet“, wird von der Verwaltung versichert. Die „rechtlich fundierte Entscheidung“ werde dann im Samtgemeindeausschuss getroffen.

Unterschriften notwendig

Das nichtöffentlich tagende Gremium muss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Damit es danach letztlich einen Bürgerentscheid gibt, müssten zehn Prozent der Wahlberechtigten im Brookmerland – bei der letzten Kommunalwahl 2021 waren dies rund 11.000 Menschen – dafür sein und dies auch mit ihrer Unterschrift bekunden. Das wären rund 1100 Personen.

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