Hannover  CDU Niedersachsen fordert Deutschtests für alle Kinder vor der Grundschule

Stefan Idel
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Von Stefan Idel
| 23.02.2025 14:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Eine Tafel mit Buchstaben und Zahlen in einer Kita. Die CDU im Landtag fordert verbindliche Deutsch-Tests für Vierjährige. Foto: DPA/Christoph Soeder
Eine Tafel mit Buchstaben und Zahlen in einer Kita. Die CDU im Landtag fordert verbindliche Deutsch-Tests für Vierjährige. Foto: DPA/Christoph Soeder
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Kinder sollen mit besseren Deutschkenntnissen in die Grundschule kommen als bisher. Die CDU fordert Tests und will vor allem bildungsferne Kinder erreichen. Das Kultusministerium gibt sich gelassen.

Damit Kinder mit besseren Deutschkenntnissen in die Grundschulen kommen als bisher, fordert die CDU-Opposition im Niedersächsischen Landtag eine intensive Sprachförderung. Danach sollten im vorletzten Jahr vor der Grundschule, also in der Regel im Alter von etwa vier Jahren, die Kinder verpflichtend einen Sprachtest ablegen müssen.

Nur wenn das Fachpersonal in den Kindertagesstätten ein gutes Sprachniveau feststelle, könne in einzelnen Fällen von dem Test abgesehen werden, erläuterte CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner am Freitag in Hannover.

Der Landtag wird auf Antrag der Union das Thema am kommenden Donnerstag beraten. „Wir wollen gleiche Eingangsvoraussetzungen für alle Kinder schaffen“, sagte Lechner. Die Forderung beschränke sich nicht allein auf Kinder mit Migrationshintergrund. In Hamburg sei der obligatorische Sprachtest für Kinder im Alter von viereinhalb Jahren eine zentrale Säule des Sprachförderkonzepts.

Die Initiative ziele darauf ab, die grundlegenden Deutschkenntnisse jedes Kindes frühzeitig vor dem Schuleintritt zu verbessern. Sollte der Test unzureichende Kenntnisse ergeben, müssten diese Kinder laut CDU-Modell im Jahr vor ihrer Einschulung verpflichtend an einer Sprachförderung im Umfang von mindestens 240 Stunden im Kindergarten teilnehmen.

Ein Sprecher des Kultusministeriums zeigt sich „überrascht“ vom CDU-Vorstoß. Im Kita-Gesetz sei geregelt, dass die Träger von Kindertageseinrichtungen alle Kinder bedarfsgerecht und bei besonderem Förderbedarf auch differenziert – also zusätzlich – sprachlich fördern müssten.

Die Träger seien verpflichtet, den Sprachstand eines Kindes spätestens mit dem Beginn des letzten Kindergartenjahres vor der Einschulung zu erfassen und unter Einbindung der Eltern eine individuelle Sprachförderung für das Kind im letzten Jahr vor der Einschulung zu planen. Für Kinder, die keine Einrichtung besuchen, gelte: Im Rahmen der Schulanmeldung 15 Monate vor der Einschulung werde der Sprachstand untersucht.

„Wenn dann der Bedarf festgestellt wird, dass ein Kind Förderung benötigt im Bereich Sprache, dann bekommt es die; und das ist dann verpflichtend“, sagte Ministeriumssprecher Ulrich Schubert. Die Zahl der Kinder, die nach diesem Test eine Sprachförderung erhalten, lagen zunächst nicht vor. 92 Prozent aller Kinder im Alter zwischen drei bis sechs Jahren besuchen in Niedersachsen eine Kindertagesstätte.

Derweil forderte der Städte- und Gemeindebund (NSGB) eine Rückkehr zur Beitragspflicht beim Kindergartenbesuch. Grund sind die steigenden Kosten. Demnach klaffe im Haushalt 2025 der kleineren Städte und Gemeinden in Niedersachsen eine Lücke von 400 Millionen Euro. Die Kommunen bräuchten Entlastungen, sagte NSGB-Präsident Marco Trips.

Regierungssprecherin Anke Pörksen wies den Vorstoß zurück. Die Landesregierung habe keinerlei Pläne, das wieder rückgängig zu machen. „Hier geht es um Bildungsgerechtigkeit und Bildungschancen und um die Vereinbarung von Familie und Beruf“, erklärte Schubert. Kitas in Niedersachsen sind seit August 2018 kostenfrei.

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