Hamburg Drohnen über Deutschland: Kann man da nicht irgendwas machen?
Seit Beginn des Ukraine-Krieges häufen sich in Deutschland Drohnenflüge über Militäreinrichtungen und kritischer Infrastruktur. Abschießen darf die Bundeswehr sie nicht – muss man die mutmaßliche Spionage also hinnehmen?
Sie schweben über Truppenübungsplätzen, überfliegen Kasernen und Industrieanlagen: Die Berichte über verdächtige Drohnensichtungen in Deutschland häuften sich zuletzt. Allein 24 Ermittlungsverfahren wegen vermuteter Spionage zählte die Rechercheplattform Correctiv für das vergangene Jahr.
Im Verdacht steht als Urheber Russland, auch weil so häufig Standorte betroffen sind, an denen ukrainische Soldaten ausgebildet werden. Die Beweiserhebung ist schwierig, denn kaum sind die Drohnen gesichtet, sind sie oftmals schon wieder weg. Woher sie kommen und wo sie wieder landen: unklar.
„Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern nehmen die Bedrohung durch illegal fliegende Drohnen und Spionage sehr ernst und stehen in ständigem Austausch dazu“, heißt es aus dem Bundesinnenministerium.
Sicherheitsbehörden gehen in einer Vielzahl der Fälle von Spionageaktivitäten ausländischer staatlicher Akteure aus. Befürchtet wird, dass Liegenschaften ausspioniert und Daten abgeschöpft werden sollen – etwa von Mobiltelefonen ukrainischer Soldaten, die sich zur Ausbildung in Deutschland befinden.
Aber auch robustere Szenarien erscheinen inzwischen nicht mehr ausgeschlossen: So warnt etwa der künftige Kommandeur der neuen Heimatschutzdivision, Generalmajor Andreas Henne, gegenüber der Deutschen Presseagentur auch vor direkter Bedrohung im Falle eines Nato-Truppenaufmarsches: Mit Sprengstoff versehen könnten sie schwere Schäden anrichten.
Doch was tut die Bundeswehr bislang gegen die illegalen Überflüge? Einfach abschießen darf sie die Drohnen aktuell jedenfalls nicht. Was sie darf: Luftfahrzeuge abdrängen, sie zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder auch Warnschüsse abgeben – mit Waffengewalt gegen Drohnen vorgehen darf sie nicht.
Die zuständigen Landespolizeien hingegen dürften Drohnen im Notfall schon abschießen – allerdings reicht als Grund ein einfacher Überflug über einen Bundeswehrstandort nicht aus. Zudem drohen im Fall eines Abschusses Gefahren für Leib und Leben anderer, etwa durch herabfallende Trümmerteile.
„Drohnen sind so schwer abzuwehren, weil sie klein sind“, sagt etwa Severin Pleyer von der Helmut Schmidt Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg. „Wenn sie mit Funksignalen gesteuert werden, kann man sie zwar versuchen zu stören – allerdings kommt es dann darauf an, dass man durch die Störsender nicht auch eigene Truppen in der Nähe oder das Handynetz im Umkreis lahmlegt.“
Es gebe, sagte der Experte, zudem nicht die eine technologische Antwort. „Es gibt viele verschiedene Drohnenmodelle mit ganz unterschiedlicher Steuerung.“ So war es trotz großer Bemühungen etwa auch im schleswig-holsteinischen Schwesing nicht gelungen, die Drohnen mit Störsendern abzuwehren.
Im Moment: eher ja. Denn die noch von der Ampelregierung eingebrachten Änderungen am Luftsicherheitsgesetz und dem Bundespolizeigesetz, die Bundeswehr und Bundespolizei mehr Befugnisse in der Drohnenabwehr einräumen sollen, liegen im parlamentarischen Verfahren auf Eis.
„Ob und wann die neue Bundesregierung dieses Thema wieder aufgreifen wird, ist derzeit nicht absehbar“, heißt es dazu aus dem Bundesinnenministerium auf Nachfrage unserer Redaktion.
Das geänderte Gesetz würde es der Bundeswehr erlauben, Drohnen abzuschießen – allerdings nur „zur Abwehr von Gefahren aus dem Luftraum und zur Verhinderung eines schweren Unglücksfalls“. Unbewaffnete Drohnen, die mit ihren Kameras Informationen sammeln, dürften unter diese Definition wohl nicht fallen.
Nicht nur im Nahbereich der Drohnenabwehr ist Deutschland derzeit schlecht aufgestellt. Auch die Flugabwehr wurde nach Ende des Kalten Krieges zurückgebaut – so wurden etwa die Gepardpanzer der Heeresflugabwehr, die jetzt in der Ukraine so erfolgreich auch Drohnenangriffe abwehren, Anfang der 2000er in Deutschland ausgemustert. „Das einzige, was wir haben, sind zwei Alarmrotten, die jederzeit aufsteigen können – für Drohnenabwehr kommen die aber natürlich nicht in Frage“, sagt Pleyer.