Bremen  Hast du Angst vor Übergriffen im Wahllokal? 7 Fragen an eine Wahlhelferin

Patrick Kern
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Von Patrick Kern
| 22.02.2025 11:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Denise Frommeyer, Projektmanagerin bei der Neuen Osnabrücker Zeitung, ist auch als Wahlhelferin in Bremen tätig. Foto: Nina Brinkmann
Denise Frommeyer, Projektmanagerin bei der Neuen Osnabrücker Zeitung, ist auch als Wahlhelferin in Bremen tätig. Foto: Nina Brinkmann
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Am Sonntag werden Millionen Deutsche in die Wahllokale strömen, um bei der Bundestagswahl ihre Stimmen abzugeben. Doch was passiert eigentlich, wenn es zwischen den Wählern zum Streit kommt? Und welche Wahlregeln gibt es, die vielleicht nicht jeder kennt? Wir haben unsere Kollegin gefragt, die als Wahlhelferin im Einsatz sein wird.

Ohne sie ist ein Mammutprojekt wie die Bundestagswahl undenkbar: Menschen, die sich freiwillig bereit erklären, bei der Wahl die Wahllokale zu betreuen, die Stimmzettel auszugeben und am Ende auch die Stimmen auszuzählen. Etwa 675.000 Deutsche werden am Sonntag als Wahlhelfer im Einsatz sein – darunter auch unsere Kollegin Denise Frommeyer.

Sie hat sich in der Vergangenheit schon mehrfach als Wahlhelferin engagiert und wird auch bei der Bundestagswahl 2025 als Schriftführerin in ihrem Wahlkreis in Bremen dabei sein.

Doch geht sie angesichts des raueren Tons in der Gesellschaft mit einem mulmigen Gefühl in den diesjährigen Wahlhelferdienst? Wie überzeugt sie misstrauische Wähler, dass bei der Wahl nichts manipuliert wird? Und wie setzen eigentlich blinde Wähler ihre beiden Kreuze? Wir haben ihr sieben Fragen zu ihrem Ehrenamt gestellt.

Frage: Denise, kurz vor dieser Bundestagswahl sind die Fronten in Politik und Gesellschaft äußerst verhärtet. Der Ton ist rauer geworden, die Stimmung aggressiver. Meinst du, das wirst du auch im Wahllokal spüren?

Antwort: Ich finde, das ist noch mal eine andere Bundestagswahl – mit Ampelbruch, Vertrauensfrage und allem anderen, was passiert ist. Und wenn man sich den gesellschaftlichen Wandel anguckt, schwingt für den Job als Wahlhelferin schon ein bisschen die Angst mit, dass man denkt: „Werden da irgendwelche Übergriffe sein?“ Vielleicht wird es Leute geben, die es nicht akzeptieren, wie andere Leute wählen oder andere Leute denken – auch wenn es eine geheime Wahl ist.

Antwort: Zwar glaube ich nicht, dass es in meinem Wahllokal tätlich wird – die Atmosphäre ist dort immer entspannt und nett. Ich denke aber, dass wir uns Sprüche anhören müssen, ob denn hier alles mit rechten Dingen zugeht. Das kam auch schon in der Vergangenheit vor und mein Eindruck ist, dass das dieses Mal zunehmen könnte.

Frage: Wie könntet ihr Wahlhelfer denn im Ernstfall bei einem Übergriff reagieren? Werdet ihr in irgendeiner Weise geschützt?

Antwort: Also es gibt jetzt keine Security oder sowas. Das wäre allein in Bremen mit mehreren Hundert Wahllokalen undenkbar. Allerdings hat der Wahlvorsteher des Wahllokals für Ruhe zu sorgen und hat auch entsprechende Befugnisse. Er darf vom Hausrecht Gebrauch machen und jemanden des Raumes verweisen, sobald eine Stimmabgabe ohne Störung nicht mehr möglich ist. Und im schlimmsten Fall wird die Polizei gerufen.

Frage: Nochmal der Bezug zur ersten Frage: Wie könnt ihr misstrauische Wähler davon überzeugen, dass bei der Wahl nichts manipuliert ist?

Antwort: Ich persönlich frage mich ja immer: „Wenn ich eh misstrauisch bin, wieso gehe ich dann überhaupt wählen?“ Wir können im Prinzip nichts anderes machen, als auf sie einzureden und zu zeigen, dass wir uns an alle Verhaltensregeln halten. Die Regeln hängen übrigens auch immer im Wahllokal aus oder stehen in dem Buch zum Wahlrecht, das wir immer dabei haben.

Antwort: Und was viele nicht wissen: Jeder darf sich in den Wahlraum mit hineinsetzen und die Wahl beobachten – solang man eben nicht stört. Und wer sich noch immer nicht davon überzeugen lässt, dem kann ich nur ans Herz legen, sich selbst mal als Wahlhelfer zu melden.

Frage: Wie penibel ihr euch an die Regeln haltet, sieht man auch im Umgang mit Wählern, die eine Behinderung haben oder generell Unterstützung brauchen. Welche besonderen Vorbereitungen trefft ihr hierfür?

Antwort: Ganz wichtig ist, dass das Wahllokal barrierefrei aufgebaut wird, damit man gegebenenfalls auch mit einem Rollstuhl oder Rollator in die Wahlkabine kommt. Für sehbehinderte oder blinde Menschen gibt es Schablonen, die man auf die Wahlzettel drauflegt. Diese Vorlage darf auch kein zweites Mal verwendet werden.

Antwort: Und in anderen Fällen, in denen Menschen auf Hilfe beim Ankreuzen oder Falten des Stimmzettels angewiesen sind, kann man eine Vertrauensperson benennen. Das geht auch vor Ort im Wahllokal und kann auch eine Person aus dem Wahlvorstand sein.

Frage: Sicherlich kommen auch viele Familien gemeinsam zur Wahl. Dürfen Kinder denn mit in die Wahlkabine?

Antwort: Das unterscheidet sich in den Wahllokalen etwas und kann der Wahlvorstand auch nach eigenem Ermessen entscheiden. Wir haben bei uns die Vorgabe, dass Kinder mit in die Kabine dürfen, solang sie noch nicht lesen können. Aber auch sie dürfen nicht das Kreuz für Mama oder Papa machen.

Frage: Ganze zehn Stunden hat man am Sonntag Zeit, seine Stimme abzugeben. Und doch gibt es immer wieder welche, die erst kurz vor Schluss zum Wahllokal gehen. Was macht ihr mit Wählern, die um 18 Uhr, also zum eigentlichen Wahlschluss, vor der Tür stehen?

Antwort: Wir müssen alle zur Wahl zulassen, die sich bis 18 Uhr vor dem Wahllokal gesammelt haben. Wenn sich draußen eine Schlange gebildet hat, dann dürfen all die noch wählen, die sich bis 18 Uhr dazugestellt haben. In dem Fall positionieren wir einen unserer Beisitzer ans Ende der Schlange und sagen: „Ab hier ist Schluss.“

Frage: Und noch eine Frage zum Abschluss: Es heißt ja immer, man soll sein Kreuz setzen. Aber darf es eigentlich auch etwas anderes sein? Ein Häkchen? Oder gar ein Smiley?

Antwort: Tatsächlich zählt die Stimme auch, wenn ein Haken gesetzt wurde. Hauptsache, wir sehen, was der Wählerwille war. Das wäre auch bei einem Punkt oder einem Doppelkreuz gegeben. Einen Smiley würde ich dagegen nicht machen: Das fällt dann in die Kategorie „Ich male etwas auf den Stimmzettel drauf“. Das könnten wir als ungültig zählen.

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