Prozess in Aurich  Kokainhandel auf Langeoog – Insulaner vor Gericht

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 20.02.2025 18:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein Langeooger soll mit Kokain gehandelt haben. Symbolfoto: Ebener/dpa
Ein Langeooger soll mit Kokain gehandelt haben. Symbolfoto: Ebener/dpa
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Kokain und Cannabis im Gesamtwert von mehr als 80.000 Euro wechselten 2023/24 auf Langeoog den Besitzer. Die mutmaßlichen Dealer stehen nun in Aurich vor Gericht.

Aurich/Langeoog - Zwei Langeooger im Alter von 27 und 23 Jahren sollen auf Langeoog zwischen Juli 2023 und März 2024 Kokain und Cannabis im Gesamtwert von 80.840 Euro verkauft haben. Je ein Kilogramm der Drogen soll den Besitzer gewechselt haben. Wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen und Verstoßes gegen das Cannabisgesetz sitzen sie seit Donnerstag, 20. Februar 2025, auf der Anklagebank des Landgerichts Aurich. Der Prozessauftakt vor der 3. Großen Strafkammer endete für einen von ihnen mit einem erfreulichen Resultat.

Hauptangeklagter ist ein 27-jähriger Langeooger. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, bei einer unbekannt gebliebenen Person aus dem Raum Frankfurt per Chat Kokain und Cannabis bestellt zu haben. Als Empfänger der DHL-Pakete soll er Personen aus seinem Bekanntenkreis angegeben haben – den Mitangeklagten sowie eine gesondert verfolgte Person. Bei zwei der sieben Bestellungen sollen die Angeklagten die Drogen gemeinsam verkauft haben.

Dealer soll stark kokainsüchtig gewesen sein

Der Verteidiger des 27-Jährigen, Michael Schmidt, erklärte, sein Mandant sei zum Tatzeitpunkt stark kokainsüchtig gewesen. Meist habe er geringere Mengen als bestellt erhalten, zudem von schlechter Qualität. „Das Kokain war für seinen Eigenbedarf. Das Cannabis hat er verkauft“, fuhr der Anwalt fort. Die Drogen seien per Kredit finanziert worden. „Veräußert wurde letztlich nur ein geringer Teil“, betonte Schmidt.

Sein Mandant versuchte bei der Befragung durch die Kammer, den Handel kleinzureden. Der Vorsitzende Richter Jan-Patrick Klein hielt mit Chatverläufen über Drogenbestellungen und Kontoauszügen, die hohe Bareinzahlungen verzeichneten, dagegen.

Mitangeklagter will von nichts gewusst haben

Christian Lange, Verteidiger des Mitangeklagten, gab ebenfalls eine Erklärung ab. „Mein Mandant bestreitet, etwas mit dem Handel zu tun zu haben“, begann er. Der 23-Jährige habe für den 27-Jährigen zwei Pakete mit Cannabis angenommen, wobei er die postbekannte Abstellmöglichkeit im Betrieb seines Vaters verwendet habe. „Er hat nie in sie hineingeschaut. Von Kokain weiß er nichts. Er hätte sonst auch nichts damit zu tun haben wollen“, so der Verteidiger. Etwas später habe der leere Karton mit 15 Gramm Marihuana wieder an der Abstellmöglichkeit gestanden. „Das hat er konsumiert“, so der Anwalt. Der Hauptangeklagte habe zwei Minuten entfernt in einem Restaurant gearbeitet.

Lange unterstrich, wie sehr der 23-Jährige die Tat bereue. „Wenn er gewusst hätte, wozu das führt – eine Verhandlung vor der Großen Strafkammer am Landgericht –, hätte er sich damals anders verhalten.“ Sein Mandant wolle nie mehr ein Gericht betreten. Er wolle weiterhin im Betrieb seines Vaters arbeiten.

Verdacht auf Geldwäsche

Das Verfahren kam in Gang, weil aus Osnabrück eine Geldwäscheverdachtsmeldung eingegangen war. Das berichtete der Ermittlungsführer der Polizei Wittmund im Zeugenstand. Auf das Konto des Hauptangeklagten bei einer Langeooger Bank seien hohe Geldbeträge eingezahlt und ins Ausland überwiesen worden. Zwischen Anfang und Mitte 2022 habe der Hauptangeklagte insgesamt um die 20.000 Euro in bar beim Geldautomaten eingezahlt – „bei einem monatlichen Verdienst von 1000 Euro“, so der Beamte. Auch Geldflüsse zu anderen Personen aus dem Drogenhandel seien verzeichnet gewesen. Bei der Durchsuchung von dessen Wohnung im März 2024 habe man ein Mobiltelefon beschlagnahmt. „Bei seiner Auswertung erhärtete sich der Verdacht“, erklärte der Ermittler.

Als Adresse, wo die Drogenpakete hätten hin sollen, sei der Mitangeklagte angegeben gewesen, so der Zeuge. Im Schlafzimmerschrank des 23-Jährigen habe man bei einer Durchsuchung vier Pakete sichergestellt. Zusätzlich sei der Koch eines weiteren Gastronomiebetriebs, wo auch der Hauptangeklagte gearbeitet habe, als zweiter Adressat hinterlegt gewesen. Bei dem Hauptangeklagten seien bei einer zweiten Durchsuchung keine Drogen, jedoch 3800 Euro Bargeld, eine hochwertige Armbanduhr und ein zweites Mobiltelefon mit erneutem Chatkontakt nach Frankfurt sichergestellt worden.

23-Jähriger kommt wahrscheinlich glimpflich davon

Klein gab abschließend bekannt, man habe wenige Anhaltspunkte, dass seitens des 23-Jährigen ein Handel mit Drogen stattgefunden habe. Das Verfahren gegen ihn soll abgetrennt werden. Die Prozessbeteiligten zogen in Erwägung, einer vorläufigen Einstellung gegen eine Geldauflage von 500 Euro zustimmen. Die Entscheidung darüber steht noch aus.

Der Prozess gegen den Hauptangeklagten wird am Donnerstag, 27. Februar 2025, um 11 Uhr in Saal 003 fortgesetzt.

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