Betrüger muss in Haft 32-jähriger Emder brachte Senioren um ihr Geld
Prozess in Aurich: Ein Emder hob mit den EC-Karten hochbetagter Menschen Tausende Euro ab. Von einer Bande, die hinter den Betrügereien steckte, will er nichts gewusst haben.
Aurich - Wegen gewerbsmäßigen Betruges muss ein 32-Jähriger aus Emden für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Angeklagte hatte im September 2023 mit EC-Karten von den Konten hochbetagter Menschen insgesamt über 6600 Euro abgehoben sowie in einem Supermarkt für mehr als 600 Euro Tabak und Zigaretten erworben. Laut Staatsanwaltschaft hatte er dabei als Teil einer internationalen Organisation gehandelt, die in einem Geflecht aus einer Vielzahl von weitgehend unbekannten Personen im gesamten Bundesgebiet tätig ist und über ein ausländisches Call-Center dirigiert wird.
Menschen, die sich als Mitarbeiter einer Bank ausgeben, rufen ihre Opfer an und berichten von Problemen mit den EC-Karten der Kunden. Sie stellen den Besuch eines autorisierten Kollegen in Aussicht, dem die Kunden bitte EC-Karten nebst PIN überreichen mögen. Anschließend erscheint jemand an ihrer Haustür und nimmt beides in Empfang. Am Ende der Verhandlung blieben jedoch Zweifel an dem ursprünglichen Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte habe als Mitglied einer Bande gehandelt. Das Schöffengericht um Dr. Markus Gralla am Amtsgericht Aurich glaubte dem Angeklagten, davon nichts gewusst zu haben.
Nur einer der Geschädigten konnte vor Gericht aussagen
Von den drei Geschädigten hatte nur noch einer den Weg in den Gerichtssaal geschafft. Eine 98-jährige Frau hatte sich aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters entschuldigen lassen, eine weitere Zeugin befand sich derweil im Krankenhaus. Ein 84-Jähriger berichtete von dem Besuch eines angeblichen Bankangestellten, den der Filialleiter seiner Bank zuvor telefonisch angekündigt habe. „Unter dem Druck, unter dem ich stand, hab ich ihm alles geglaubt“, beschrieb der Senior die Umstände, unter denen er Karte und PIN herausgegeben hatte.
Der 32-Jährige räumte ein, das Geld mit den EC-Karten aus den Bankautomaten geholt zu haben. Von einer Bande habe er jedoch nichts gewusst. Er sei „da reingerutscht“, was er heute sehr bedauere. Sein Ansprechpartner sei ein Bekannter gewesen, dem er noch Geld geschuldet habe. Von ihm habe er sämtliche Anweisungen erhalten. Der Bekannte habe ihn mit seinen Schulden unter Druck gesetzt, habe ihn bedroht und erpresst. Gemeinsam seien sie zu den Adressen der Senioren gefahren, wo der Bekannte sich die Karten habe aushändigen lassen. Anschließend habe er ihm die Karten übergeben und ihm die jeweiligen Banken genannt, bei denen er jeweils den Verfügungsrahmen der Konten habe ausschöpfen sollen. „Er hat mich geschickt, ich bin gegangen“, fasste der Angeklagte das Geschehen zusammen. Das gesamte Geld sowie die Tabakwaren habe er dem Bekannten übergeben. Er habe für alle Taten insgesamt lediglich eine Schachtel Zigaretten erhalten.
Richter: „Sittlich komplett auf unterster Stufe“
Für den Vertreter der Staatsanwaltschaft stand fest, dass der Angeklagte vorsätzlich betrogen habe. „So blauäugig kann man nicht durchs Leben gehen, dass man glaubt, dass das legal ist“, hielt er ihm vor. Auch, dass eine Bande im Hintergrund aktiv gewesen ist, stand für ihn zweifelsfrei fest. Allerdings hegte er Restzweifel daran, ob sich der Angeklagte dessen bewusst gewesen ist. Er sei der „Depp“ gewesen, dessen Gesicht jetzt dank Überwachungskameras durch die Akten geistere. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten.
Die Verteidigung bat indes um eine milde Bewährungsstrafe. Der Angeklagte sei nicht vorbestraft und sozial fest eingebunden in seine Familie, argumentierte sie.
Das Gericht blieb mit seinem Urteil jedoch zwei Monate über der vom Staatsanwalt beantragten Strafe. Die Konten dieser „armen, alten Menschen zu plündern“, sei „sittlich komplett auf unterster Stufe“, stellte Richter Gralla in der Urteilsbegründung fest.