Urteil in Wittmund Coronahilfe-Betrug – Gastrofamilie vor Gericht
Während der Corona-Schließungen stellte das Land Betrieben schnell Geld zur Verfügung, um zu helfen. Die Hürden waren niedrig, die Gier war manchmal zu groß. Zwei Wittmunder standen jetzt vor Gericht.
Wittmund - Im Wittmunder Amtsgericht ging es am Mittwochmorgen, 19. Februar 2025, lauter zu als üblich: Richter und Staatsanwältin reagierten teils schwer gereizt auf die wortreichen Beteuerungen eines Angeklagten, wirklich völlig unschuldig zu sein. Er sei nur ein Opfer, beteuerte der 36-Jährige. „Wow, Opfer!“, entfuhr es da Staatsanwältin Christina Brendel, begleitet von heftigem Kopfschütteln. Sie hielt den Mann und seine mitangeklagte Frau aus Wittmund eindeutig des vorsätzlichen Subventionsbetrugs in Höhe von knapp 200.000 Euro für schuldig und verlangte in ihrem Schlussplädoyer Haftstrafen für beide.
Brendel gehört zur Staatsanwaltschaft Oldenburg und dort zur Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen. Bei ihr laufen viele Fäden im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Christian Rademacher-Jelten zusammen, dem Wiesmoorer Ex-Bürgermeisterkandidaten und Unternehmer, der im Fall der Wiesmoorer Cannabis-Plantage bereits eine Haftstrafe absitzt. Der Zusammenhang zu dem vorgeworfenen Subventionsbetrug der beiden Wittmunder Angeklagten? Die Ermittlungen gegen Rademacher-Jelten beschäftigen sich auch mit Subventionsbetrug. Konkret: zu Unrecht verlangte und bewilligte Corona-Hilfen bei der landeseigenen N-Bank. Die beiden Wittmunder sollen sie mithilfe von Rademacher-Jelten unrechtmäßig bekommen haben.
Die Angeklagten
Als die Pandemie begann, betrieben der 36-Jährige und seine 34 Jahre alte Frau ein Lokal an der Küste im Landkreis Wittmund. Laut Anklage beantragten sie zweimal Coronahilfe: Einmal die sogenannte Dezemberhilfe, die ihnen in Höhe von knapp 6000 Euro gewährt wurde. Und einmal die sogenannte Überbrückungshilfe III, einen Fixkostenzuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen. In diesem Fall wurden 193.500 Euro ausgezahlt. Beide Male lag nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Betrug vor. So sei für die Dezemberhilfe nicht das Konto des Geschäfts oder auch nur das der Lokalinhaber angegeben worden, sondern das des Bruders. Und im Fall der Überbrückungshilfe seien völlig übertriebene Fixkosten angegeben worden, bis zu 60.000 Euro pro Monat für ein kleines Lokal.
Die 34-Jährige äußerte sich kaum vor Gericht, ihr Mann dagegen wortreich. Man sei auf der Suche nach einem neuen Steuerberater gewesen, als zu Beginn der Pandemie plötzlich zwei Männer im Laden aufgetaucht seien, um ihre Dienste als Steuerberater anzubieten. Die hätten auch die Corona-Hilfen angesprochen und die Anträge ausgefüllt. Er selbst oder seine Frau hätten nie etwas unterschrieben. Beide Männer sollen in Geschäftsbeziehungen zu Rademacher-Jelten gestanden haben. Wie die Kontonummer des Bruders in den ersten Antrag kam, wollte der Richter wissen. Das konnte sich der Angeklagte auch nicht erklären. Wie er von nichts etwas wissen könne, wenn er doch von seinem E-Mail-Account mit der N-Bank kommuniziert habe, wollte der Richter wissen. Antwort des Angeklagten: Er habe Account und Passwort an die beiden Männer gegeben, die sich in seinem Laden als Steuerberater ausgaben. Dem Richter riss da der Geduldsfaden.
Der Betrug
Nach Ansicht von Staatsanwältin Brendel, die im Zuge der Ermittlungen im Rademacher-Jelten-Umfeld noch mehr Verfahren zum Subventionsbetrug führt, war all das wenig glaubhaft. So ganz von der Hand zu weisen war es aber wohl auch nicht. Als einziger Zeuge sagte vor Gericht ein Polizist von der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück aus, der nicht nur im Fall der beiden Wittmunder ermittelte, sondern auch einen Überblick über die anderen Fälle von mutmaßlichem Subventionsbetrug im Rademacher-Jelten-Umfeld gab. Seinen Angaben zufolge soll es davon rund 100 geben. Mindestens eine andere beschuldigte Person habe ausgesagt, niemals einen dieser Anträge in ihrem Namen gesehen oder gar unterschrieben zu haben.
Nach mehrstündiger Verhandlung verurteilte das Wittmunder Schöffengericht den 36-Jährigen wegen leichtfertigen Subventionsbetrugs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten, seine Frau zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Monat. Beide, so der Richter, hätten von den Coronahilfe-Anträgen gewusst. Und sich dann einfach nicht mehr darum gekümmert.
Das Geld
Der größte Teil der überwiesenen Coronahilfen ist übrigens noch da. In beiden Fällen hat die Bank, bei der das jeweilige Konto geführt wurde, nach Eingang der Summen schnell reagiert. Insgesamt konnten offenbar nur etwa 17.500 Euro abgehoben werden, bevor die Bank die Konten sperrte. Allerdings erklärte der 36-Jährige im Verfahren auch, dass nach Eingang der größeren Summe zwei ihm unbekannte Männer in seinem Laden aufgetaucht seien und die Herausgabe einer größeren Geldsumme von ihm verlangt hätten.
Bund und Länder hatten nach Beginn der Corona-Pandemie und den folgenden Lockdowns schnell und unbürokratisch Selbstständigen, Unternehmen und Gastro-Betrieben Geld zur Verfügung gestellt, um zu helfen und Insolvenzen zu vermeiden. In der Regel wurde auf Antrag erst mal Geld überwiesen, die tatsächlich nötige Summe sollte erst später berechnet werden. In Niedersachsen lief das über die landeseigene N-Bank. Nach Auskunft der N-Bank wurden in den unterschiedlichen Programmen der Corona-Hilfen von rund 6,5 Milliarden Euro ausgezahlt. „Bei den Corona-Überbrückungshilfen“, schreibt eine Sprecherin der N-Bank auf Nachfrage, „stellen wir aber fest, dass jetzt – nachdem die Schlussabrechnungen fertig sind – viele Kunden zügig zurückzahlen, auch bevor sie die Aufforderung von uns erhalten haben.“ An Rückforderungen habe man bisher rund 93 Millionen Euro beschieden. Das Geld fließe nach und nach zurück.