Husum Wiederholt Sex mit 13-Jähriger: Darum kommt 19-jähriger Nordfriese straffrei davon
Im Jahr 2022 geht ein 19-Jähriger eine Beziehung mit einer 13-Jährigen ein, mehrfach haben sie Sex. Dann kommt der Vater des Mädchens dahinter und erstattet Anzeige. Warum der Angeklagte nicht wegen Missbrauch eines Kindes verurteilt wird.
Oberflächlich klingt der Fall klar: Ein zum Tatzeitpunkt 19-Jähriger hat in insgesamt 15 Fällen Sex mit einer damals 13-Jährigen. Zum Schutz von Minderjährigen sieht das Strafgesetzbuch für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor.
Doch der Fall des inzwischen 21-jährigen Nordfriesen, der sich am Montag vor dem Amtsgericht Husum dafür verantworten musste, ist deutlich komplizierter. In der Hauptverhandlung gibt er sich einsilbig, erklärt mehrfach, sich an Details nicht erinnern zu können, wirkt zeitweise abwesend, teils antwortet sein Verteidiger auf die Fragen von Richterin und Staatsanwältin.
Hinter dem Nordfriesen liegen sechs Wochen Untersuchungshaft. Die hatte das Gericht angeordnet, weil der Angeklagte zur ursprünglich im Dezember angesetzten Verhandlung nicht erschienen war und sich bei einem zweiten Termin im Januar ebenfalls nicht kooperativ zeigte. „Das möchte ich nicht nochmal“, antwortet er auf die Frage, wie es ihm in der Haft ergangen sei.
Zwischen Mai 2022 und Juli 2022 führen der Angeklagte und das 13-jährige Mädchen aus dem Landkreis Dithmarschen eine Beziehung, anfangs sei ihm das Alter nicht bekannt gewesen. 15 Mal sollen die beiden in dieser Zeit Sex miteinander gehabt haben – einvernehmlich, wie die heute 15-Jährige vor Gericht erklärt. Wiederholt hätten beide vorher zudem Cannabis konsumiert.
Während ihrer Aussage wirkt die Jugendliche nervös, aber gefasst, Wut auf den Angeklagten empfinde sie keine, auch wenn sie sagt, er habe sich in der Beziehung ihr gegenüber nicht immer richtig verhalten. Dafür entschuldigt sich der Angeklagte noch während der laufenden Verhandlung bei ihr.
Zur Anzeige gegen ihn kam es, weil der Vater des Mädchens irgendwann Wind von der zweifelhaften Beziehung seiner Tochter bekam. Sie und der Angeklagte trennten sich im Juli 2022. „Es hat nicht funktioniert“, sagt der junge Mann dazu knapp. Das Mädchen lebt inzwischen in einer neuen Beziehung; es erklärt dem Gericht, dass es ihr gut gehe.
Wie die Jugendgerichtshilfe ausführt, ist der 21-jährige Nordfriese kein leichter Fall. Die Eltern sind seit seiner Kindheit geschieden, er wächst bei der Mutter auf, beendet die Schule ohne Abschluss, eine Ausbildung fängt er danach nicht an, hat Drogenprobleme. Wie sich herausstellt, leidet er unter Autismus und einer hyperkinetischen Störung, das heißt, er ist unaufmerksam, überaktiv und impulsiv, es fällt ihm schwer, sich an soziale Normen zu halten.
Laut Jugendgerichtshilfe war der Angeklagte als Jugendlicher mehrfach in Behandlung, fällt aber mit Erreichen der Volljährigkeit aus dem Unterstützungsprogramm. „Das war für ihn nachteilig“, so die Jugendgerichtshilfe, der Angeklagte sei dadurch in früheres Verhalten zurückgefallen. Wahrscheinlich sei der Nordfriese auch in Zukunft noch auf die Unterstützung durch seine Mutter angewiesen, bei der er lebt.
Angesichts dieses Berichts, der mehrwöchigen Untersuchungshaft, der Entschuldigung beim Opfer und weil das Mädchen keine schwerwiegenden Folgen davon trug, plädiert die Staatsanwältin dafür, das Verfahren einzustellen. Die Richterin folgt dem Plädoyer, betont zudem, dass das anzuwendende Jugendstrafrecht darauf ziele, durch pädagogische Maßnahmen auf die weitere Entwicklung eines Täters einzuwirken.