Prozess vor Landgericht „Reger Ameisenverkehr“ – Ermittler über Auricher Kokainhaus
Zahlreiche Besucher im Wohnhaus des Angeklagten deuten auf einen florierenden Kokainhandel hin. Dennoch sieht sein Verteidiger keinen Haftgrund für seinen Mandaten.
Aurich - In dem Prozess gegen den 41-Jährigen, der sich seit vergangener Woche wegen des schwunghaften Handels mit Kokain, Marihuana und Amphetaminen vor dem Landgericht in Aurich verantworten muss, hatte am Montag der psychiatrische Sachverständige Dr. Egbert Held das Wort. Nach Auskunft des Mediziners hat der Angeklagte selbst keine Drogen konsumiert. Er habe keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit bei dem Angeklagten entdecken können, erklärte Held. Er sei somit voll schuldfähig.
Wie berichtet, war der Angeklagte nach längerer Observation durch die Polizei auf der Rückfahrt von Hamburg gemeinsam mit seiner Fahrerin am Ellernfeld angehalten worden. In dem Leihwagen hatten die Fahnder 3300 Gramm Amphetamine in einer Plastiktüte gefunden. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten hatten sie weitere 456 Gramm Amphetamine, 2300 Gramm Marihuana sowie mehrere Tausend Euro Bargeld sichergestellt. Auch eine Feinwaage, Verpackungsutensilien sowie zu Verkaufseinheiten portionierte Drogen waren dort gefunden worden. Weil darüber hinaus in Reichweite der Drogen auch ein Messer sowie ein Baseballschläger, ein Schlagring und ein Zimmermannshammer gefunden worden waren, hatte ihn die Staatsanwaltschaft wegen bewaffneten Drogenhandels angeklagt. Der leitende Ermittler hatte von zahlreichen Menschen berichtet, die in dem Wohnhaus des Angeklagten ein- und ausgegangen waren und den Betrieb als „regen Ameisenverkehr“ beschrieben.
Aussetzung des Haftbefehls beantragt
Der Angeklagte sitzt seit seiner Festnahme im August vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Zu den Tatvorwürfen äußerte er sich nicht. Am Montag beantragte sein Verteidiger Jörg Krause, den Haftbefehl auszusetzen oder zumindest Hafterleichterungen für seinen Mandanten zu erlauben. Nach derzeitiger Aktenlage bestehe weder dringender Tatverdacht, noch lägen andere Haftgründe vor, begründete er seinen Antrag. Dem konnte Staatsanwältin Anna Hoormann nicht zustimmen. Aus ihrer Sicht hat sich am Tatverdacht seit dem letzten Verhandlungstag nichts geändert. Eine Entscheidung des Gerichts dazu steht noch aus.
Die Verhandlung wird am Montag, 3. März, ab 9 Uhr fortgesetzt.