Gerichtsverfahren  Riskant überholt – Leezdorfer Landwirt vor Gericht

Christiane Norda
|
Von Christiane Norda
| 14.02.2025 19:06 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Verhandelt wurde der Fall des Leezdorfers vor dem Amtsgericht Aurich. Foto: Romuald Banik
Verhandelt wurde der Fall des Leezdorfers vor dem Amtsgericht Aurich. Foto: Romuald Banik
Artikel teilen:

Brookmerlander erhob Einspruch gegen Strafbefehl. Er kämpfte um seinen Führerschein. So fiel das Urteil aus.

Leezdorf/Aurich Weil er auf der Emder Straße kurz vor Aurich grob verkehrsgefährdend und rücksichtslos ein Motorrad und ein Auto überholt hat, muss ein 30-Jähriger aus dem Brookmerland 4800 Euro (120 Tagessätze zu je 40 Euro) zahlen. Außerdem wurde ihm die Fahrerlaubnis für die Dauer von einem Jahr und fünf Monaten entzogen. Von der Sperrfrist ausgenommen sind seine Führerscheine für Landmaschinen.

Nach Zeugenaussagen war der Angeklagte im vergangenen Sommer mit seinem PKW über die Bundesstraße 72 gerast und hatte die beiden Fahrzeuge trotz Gegenverkehrs überholt. Mit seinen „riskanten Überholmanövern“ hatte er nach Überzeugung des Gerichts sowohl die Entgegenkommenden als auch die auf seiner Seite Fahrenden und nicht zuletzt sich selbst gefährdet. Mehrere Autofahrer hatten sich bei der Polizei gemeldet und von dem Raser berichtet. Weil Autos im Gegenverkehr stark abgebremst hatten, war eine Kollision ausgeblieben. Nur zufällig, wie die Vertreterin der Anklage betonte.

Geschwindigkeit falsch eingeschätzt

Der Angeklagte gab an, seine Geschwindigkeit und die Abstände zu den anderen Verkehrsteilnehmern eventuell falsch eingeschätzt zu haben. Die allgemeine Gefahr sei ihm nicht bewusst gewesen. Inzwischen hat er mit Hilfe einer verkehrspsychologischen Intensivberatung sein Fehlverhalten eingesehen. Der Angeklagte habe seine „Selbstwahrnehmung geändert“, sodass ihm nach Einschätzung der Fachleute fortan eine „normgerechte Verkehrsteilnahme“ durchaus zuzutrauen sei.

Der gelernte Landwirt hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, der ihn wegen fahrlässiger Verkehrsgefährdung zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt hatte. Schwerer wog für ihn jedoch das von der Staatsanwaltschaft verhängte allgemeine Fahrverbot, das ihm seine Arbeit unmöglich gemacht hatte. Seitdem der Angeklagte seinen Führerschein hatte abgeben müssen, ist er arbeitslos.

Faires Angebot der Justiz

Nach Auffassung der Staatsanwältin war der beantragte Strafbefehl ein „durchaus faires Angebot“ der Justiz. Sie warnte den Angeklagten vor einer Verhandlung, deren Ergebnis gegebenenfalls schlechter für ihn ausfallen könne. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger beschränkte der Angeklagte seinen Einspruch auf die Rechtsfolgen, was einem Geständnis gleichkommt. Die teils weit angereisten Zeugen brauchten nicht mehr gehört zu werden.

Amtsrichterin Ann-Christin Stellmacher hielt den Entzug der Fahrerlaubnis für unumgänglich. Der Angeklagte habe mehrere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Zudem umfasse sein Fahreignungsregister bereits drei Eintragungen wegen des Benutzens von Handys während der Fahrt, begründete sie ihre Entscheidung. Das Führen von Landmaschinen sei davon ausgenommen, riskante Überholmanöver seien hier nicht zu erwarten.

Ähnliche Artikel