Leezdorfer vor Gericht Polizei-Panne mit Folgen – Tasche bei Durchsuchung vergessen
Ein Leezdorfer soll eine bei einer Durchsuchung vergessene Tasche mit Ermittlungsakten verschwinden lassen haben. Dafür stand der jetzt vor Gericht. Wie das ausging.
Norden/Leezdorf - Ein Leezdorfer soll eine Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Aurich verschwinden lassen haben, nachdem ein Polizeibeamter diese bei einer Durchsuchung im Zusammenhang mit einer anderen Straftat in der Wohnung des Brookmerlanders vergessen hatte.
Die Staatsanwaltschaft wertete das als Fundunterschlagung. Dafür musste sich der 23-Jährige am Mittwoch vor dem Amtsgericht verantworten. Zuvor hatte er sich gegen einen Strafbefehl und die darin geforderte Zahlung von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro (1500 Euro) gewehrt.
Und darum ging es: Anfang August 2023 stand morgens die Polizei vor der Wohnungstür des Leezdorfers. Der schlief nach Einnahme von Medikamenten fest und wurde durch das Aufbrechen der Wohnungstür unsanft geweckt. Der Einsatzleiter händigte den Durchsuchungsbeschluss aus und stellte seine Aktentasche mit der Ermittlungsakte im Wohnzimmer ab.
Auto durchsucht
Der 62-jährige Polizist blieb beim Angeklagten, während seine Kollegen die anderen Zimmer durchsuchten. „Ich habe ihn aus Gründen der Gefahrenabwehr nicht aus den Augen gelassen, bin an ihm drangeblieben“, begründete der Beamte, der den Angeklagten zuvor als „sehr anstrengende und schwierige Persönlichkeit“ beschrieb.
Mit dem 23-Jährigen ging der Oberkommissar dann auch zu dessen Auto, um es zu durchsuchen. Dort habe er sich auch vom Angeklagten verabschiedet, da seine Kollegen mit beschlagnahmten Unterlagen und Gegenständen aus dem Haus gekommen und dann alle zur Dienstelle nach Norden gefahren seien.
Dort bemerkte der Einsatzleiter kurze Zeit später das Fehlen seiner Aktentasche. Vergeblich versuchte er, den Leezdorfer zu erreichen. Erneut sei er daraufhin zur Wohnung in Leezdorf gefahren. Da die Tür von der morgendlichen Öffnung kaputt war, habe er die Wohnung erneut betreten können, aber keine Tasche mehr vorgefunden.
Der Angeklagte sagte, dass er gleich nach Abrücken der Polizei mit dem Auto zu seiner Großmutter gefahren sei. Durch einen Anruf seiner Mutter habe er erfahren, dass die Polizei die Tasche suche. Er habe noch von unterwegs die Beamten informiert, dass er die Tasche nicht habe.
Wohnung der Oma durchsucht
Später habe es ein Schreiben des Angeklagten gegeben, in dem dieser sich bereit zeigte, über die Tasche zu verhandeln. Die ist bis heute verschwunden. Auch bei einer Durchsuchung der Wohnung der Oma fand sie sich nicht.
„Es liegt auf der Hand, dass sich der Angeklagte die Tasche unter den Nagel gerissen hat“, sagte Amtsanwalt Stefan Freerksen. Die Tat müsse dem Leezdorfer jedoch zweifelsfrei nachgewiesen werden, was nicht möglich sei. Die Wohnungstür war eingetreten. Theoretisch hätte also jeder in die Wohnung gehen und die Tasche an sich nehmen können, erklärte der Anklagevertreter. Er beantragte daher, den 23-Jährigen freizusprechen und ihm für die Durchsuchung eine Entschädigung zu zahlen.
Der Leezdorfer, der ohne Anwalt vor Gericht erschienen war, verteidigte sich selbst. In seinem schriftlich ausgearbeiteten „Plädoyer“ wies er den Vorwurf der Unterschlagung vehement zurück und verhöhnte die ermittelnden Beamten. Er sei sich keiner Schuld am Verschwinden der Tasche mit den Akten bewusst und könne sich nicht erklären, wie einem erfahrenen Polizisten so etwas passieren könne. „Da haben offenbar alle geschlafen“, sagte der Angeklagte.
Bewährungsstrafe wegen Betrugs
Strafrichter Meyer teilte die Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Es sei schwierig, dem Angeklagten die Tat nachzuweisen. „Es mag so gewesen sein, aber sicher ist das nicht. Wir müssen Sie freisprechen“, sagte Meyer.
Es war nicht das erste Mal, dass der 23-jährige gebürtige Plettenberger vor Gericht stand. Weil er ein Baustellenradio mehrfach übers Internet verkaufte, die Ware aber in keinem Fall lieferte, hatte das Amtsgericht Norden ihn im Mai 2024 wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, die das Landgericht Aurich im Oktober bestätigte (wir berichteten).