Feuer in Ex-Fehn-Hotel Brandstifter von Wiesmoor verurteilt
Ein 59-jähriger Wiesmoorer ist für das verheerende Feuer im April 2024 im ehemaligen Fehn-Hotel verantwortlich. Das Amtsgericht hat ihn nun wegen schwerer Brandstiftung verurteilt.
Aurich/Wiesmoor - Ein 59-jähriger Wiesmoorer hat am 13. April 2024 ein Mehrparteienhaus in Brand gesteckt, in dem er selbst wohnte. Es handelte sich um das ehemalige Fehn-Hotel an der Hauptstraße. Dabei entstand ein Schaden in Millionenhöhe. 36 Menschen verloren ihr Zuhause. Fünf Personen erlitten eine Rauchgasvergiftung, einige leichte Verbrennungen. Körperlich bleibende Schäden trug niemand davon.
Wegen schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Körperverletzung stand der Wiesmoorer am Donnerstag, 13. Februar 2025, vor dem Auricher Schöffengericht. Der Angeklagte gestand die Tat. Er gab zu, an den Wattehimmel in der Wohnung eines Bekannten ein Feuerzeug gehalten zu haben. Das Gericht verurteilte den Wiesmoorer zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren. Er muss jedoch nicht ins Gefängnis. Die Strafe wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss er als Geldauflage 3000 Euro an den Wiesmoorer Verein „Alltagshelden Ostfriesland“ bezahlen.
Zuschauern erscheint das Urteil zu mild
Den vielen Zuschauern, die den Prozess verfolgten, war die Strafe zu gering. In der Pause nach den Schlussvorträgen machten einige ihrem Unmut durch entsprechende Äußerungen Luft.
Am Morgen des Tattags hatte sich der Angeklagte mit einem 37-jährigen Bekannten in dessen Wohnung zum Fußballgucken verabredet. Sie lag auf demselben Flur wie seine eigene Wohnung, im zweiten Obergeschoss. Man geriet in eine verbale Auseinandersetzung über die Brennbarkeit des etwa zwei Quadratmeter großen Wattehimmels, den der Bekannte an die Decke geklebt und mit einer LED-Beleuchtung geschmückt hatte. Der Angeklagte entzündete ihn.
Verkohltes Mobiliar, schwarze Dachbalken
Nach Aussage des Brandsachverständigen ist Watte extrem brennbar. „Der Himmel war in Sekunden weg“, erklärte er. Die Watte sei brennend zu Boden getropft. „Es war eine sehr massive Zerstörung“, sagte der Gutachter über das Schadensausmaß. Dem Gericht überreichte er einen USB-Stick mit Fotos des abgebrannten Objektes. Die Bilder wurden auf einem großen Bildschirm im Gerichtssaal in Augenschein genommen.
Es waren Aufnahmen eines verheerenden Brandereignisses. Verkohltes Mobiliar, Chaos, schwarze Dachbalken. Der Dachstuhl des ehemaligen Fehn-Hotels brannte vollständig ab. Derjenige des Nachbargebäudes wurde stark beschädigt. Der Sachverständige schloss technische Defekte oder Fahrrad-Akkus, die die Polizei anfangs unter Verdacht hatte, als Brandursache aus.
„Der ganze Flur stand unter Qualm, es war die Hölle“
„Im Flur hing ein Feuerlöscher. Ich habe ihn betätigt, aber da war nichts mehr zu machen“, sagte der Angeklagte zu seinen Löschversuchen. Sein Bekannter berichtete im Zeugenstand, er sei zum Apartment seiner damaligen Freundin gerannt, um einen Eimer Wasser zu holen. Der Angeklagte schilderte weiter: „Ich habe den Leuten oben Bescheid gesagt, dass sie rauskommen. Weil der ganze Flur stand unter Qualm, es war die Hölle.“ Die Feuerwehr sei ruck, zuck da gewesen. Ein Zuschauer stellte per Einwurf klar, ein Bewohner des brennenden Hauses habe sie alarmiert. Er zeigte auf einen Mann, der ebenfalls die Verhandlung verfolgte.
Das Urteil entsprach dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. „Er hat unüberlegt gehandelt und die großen Folgen nicht gesehen“, sagte Oberstaatsanwalt Helge Ommen in seinem Plädoyer. Der Angeklagte, der berufstätig ist, sei nicht einschlägig vorbestraft. Er stellte eine positive Sozialprognose.
Angeklagter muss ein Leben lang zahlen
Verteidiger Arno Saathoff sah diese Strafe ebenfalls als angemessen an. „Es war ein Unfall“, betonte er. Sein Mandant habe das nicht gewollt. Dieser werde sein Leben lang den Schaden abbezahlen müssen. „Das wird ihn hart treffen.“ Im letzten Wort vor der Urteilsfindung unterstrich der Angeklagte, wie sehr ihm die Tat leidtue. „Ich hätte nie damit gerechnet, dass das so in Flammen aufgeht“, äußerte er zerknirscht.
Der Vorsitzende Richter Dr. Markus Gralla brachte in der Urteilsbegründung seine Fassungslosigkeit über die Tat zum Ausdruck. „Was treibt einen Menschen dazu, etwas mit den Worten ,Ich glaube, das brennt′ anzuzünden?“, fragte er. „Glauben Sie, das geht von selber aus?“ Dass Watte wie Zunder brenne, sollte jedem klar sein. Der Angeklagte habe billigend in Kauf genommen, dass sich der Brand ausbreite und Menschen körperlich wie psychisch beeinträchtigt würden. Bei dem Haus habe es sich um ein altes Gebäude mit viel Holz und Türen aus einem Pappgemisch gehandelt. „Man fasst sich an den Kopf“, so Gralla.
Der Angeklagte akzeptierte das Urteil und erklärte Rechtsmittelverzicht. Die Staatsanwaltschaft schloss sich an. Damit ist das Urteil rechtskräftig.