Von Revolver bis Schlagstock  So viele Waffen hat der Landkreis Aurich 2024 vernichtet

| 13.02.2025 12:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Zahlreiche Langwaffen wurden vom Landkreis Aurich im Jahr 2024 vernichtet. Foto: Landkreis Aurich
Zahlreiche Langwaffen wurden vom Landkreis Aurich im Jahr 2024 vernichtet. Foto: Landkreis Aurich
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Von Erbstück bis Strafverfahren: Es gibt verschiedene Gründe, warum Waffen abgegeben werden müssen. Jetzt nennt die Auricher Waffenbehörde aktuelle Zahlen.

Aurich - Zu den vernichteten Waffen und Munitionsbeständen im Jahr 2024 hat der Landkreis Aurich jetzt Zahlen veröffentlicht. Insgesamt wurden 335 Schusswaffen, 116 Hieb- und Stoßwaffen sowie rund 250 Kilogramm Munition und pyrotechnische Gegenstände unschädlich gemacht, wie die Kreisverwaltung jetzt mitteilte.

Die Schusswaffen teilen sich in 182 Langwaffen wie Büchsen, Flinten und Luftgewehre sowie 153 Kurzwaffen, darunter Pistolen, Revolver und Schreckschusswaffen, auf. Zu den Hieb- und Stoßwaffen gehören Messer, Schlagringe und Schlagstöcke.

Zahlen gestiegen–aber vor allem aus einem Grund

Im Vergleich zum Vorjahr 2023 waren die Zahlen gestiegen, wie der Landkreis auf Nachfrage mitteilt. Seinerzeit wurden 161 Langwaffen, 105 Kurzwaffen, 120 sonstige Hieb- und Stoßwaffen und 166 Kilogramm Munition vernichtet.

Dieser Anstieg sei aber vor allem auf den Übergang der Zuständigkeit von den Städten Aurich und Norden auf den Landkreis Aurich zu erklären, heißt es. Das gelte auch für die insgesamt gestiegene Zahl an Waffen im Landkreis Aurich. Waren es 2023 noch 12.888, so stieg die Zahl 2024 deutlich auf 16.981. Die Zahl der Waffenbesitzkarten und Schießerlaubnisse stieg von 6031 im Jahr 2023 auf 8575 im Jahr 2024. Die Zahl der Inhaber eines „kleinen Waffenscheins“ stieg von 1852 auf 2793.

„Die Zahlen zeigen, wie wichtig ein sorgfältiger Umgang mit Waffen ist, sowohl bei der sicheren Lagerung als auch bei der rechtzeitigen Abgabe“, betont Marcel Schäfer, Amtsleiter Bürgerdienste, Ordnung und Sicherheit des Landkreises Aurich. „Wir appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, Waffenfunde oder geerbte Waffen unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden. Nur so können Gefahren ausgeschlossen werden“, sagt Schäfer weiter.

Waffen stammen aus unterschiedlichen Quellen

Die zur Vernichtung gegebenen Waffen stammen aus unterschiedlichen Quellen. Viele wurden von ihren bisherigen Besitzern abgegeben, etwa, weil diese altersbedingt den Schießsport oder die Jagd aufgaben. In einigen Fällen handelt es sich um Erbstücke, die von den Hinterbliebenen nicht übernommen werden konnten oder durften. Ebenso werden Waffen regelmäßig bei Haushaltsauflösungen entdeckt oder von der Polizei im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren sichergestellt.

Auch Schusswaffen wurden vom Landkreis Aurich im Jahr 2024 vernichtet. Foto: Landkreis Aurich
Auch Schusswaffen wurden vom Landkreis Aurich im Jahr 2024 vernichtet. Foto: Landkreis Aurich

Nach der Abgabe werden die Waffen zunächst sicher beim Landkreis eingelagert. Nach Ablauf gesetzlich vorgegebener Fristen werden diese schließlich vernichtet. Die Kosten dafür trägt das Land Niedersachsen. „Wir stellen immer wieder fest, dass viele Menschen unsicher sind, wie sie mit Erbwaffen oder Funden umgehen sollen. Die Waffenbehörde des Landkreises steht beratend zur Seite, um Missverständnisse und mögliche Verstöße zu vermeiden“, so Schäfer.

Verschiedene Möglichkeiten für Erben

Wer eine erlaubnispflichtige Waffe erbt oder findet, ist verpflichtet, das sofort der zuständigen Waffenbehörde zu melden. Erben können die Waffe nur übernehmen, wenn sie über eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis verfügen. Alternativ können Waffen mit einem Blockiersystem gesichert oder an berechtigte Personen übergeben werden. Wer keine dieser Optionen wählt, kann die Waffe bei der Behörde abgeben, wo sie dann sicher verwahrt und letztlich vernichtet wird. Die Meldung muss unmittelbar nach dem Todesfall oder Fund erfolgen – eine verspätete Anzeige nach Klärung von Erbschaftsverhältnissen ist nicht zulässig.

Zahlreiche Hieb- und Stoßwaffen wurden vom Landkreis Aurich imJahr 2024 vernichtet. Foto: Landkreis Aurich
Zahlreiche Hieb- und Stoßwaffen wurden vom Landkreis Aurich imJahr 2024 vernichtet. Foto: Landkreis Aurich

Beim Auffinden einer Schusswaffe ist laut Mitteilung des Landkreises besondere Vorsicht geboten. Es sollte immer davon ausgegangen werden, dass die Waffe geladen und schussbereit ist. „Wer keine Erfahrung im Umgang mit Waffen hat, sollte diese keinesfalls berühren oder versuchen, den Ladezustand zu prüfen“, erklärt Schäfer. Stattdessen sollte der Fundort abgesichert werden, insbesondere, wenn sich Kinder in der Nähe befinden. In jedem Fall ist die Polizei oder die zuständige Waffenbehörde sofort zu verständigen, damit die Waffe fachgerecht gesichert und abgeholt werden kann.

Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit ohne Erlaubnis ist strikt verboten. Ebenso stellt die Weitergabe von Waffen oder Munition an Unbefugte eine strafbare Handlung dar, teilte die Auricher Kreisverwaltung mit.

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