Diebstahlsprozess in Aurich Widerspruch bei Zeugen – Freispruch trotz Verdachtsmomenten
Ein 16-Jähriger konnte vor Gericht in Aurich die Angeklagten nicht eindeutig belasten, was zu ihrem Freispruch führte. Die Staatsanwältin sieht dennoch mögliche Schuld bei einigen der Jugendlichen.
Aurich - Wegen Diebstahls hatten sich am Dienstag vier junge Männer im Alter zwischen 17 und 18 Jahren vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts in Aurich zu verantworten. Sie sollten einem 16-Jährigen eine E-Zigarette sowie mehrere herkömmliche Zigaretten und etwas Kleingeld abgenommen haben, hieß es in der Anklageschrift. Dank widersprüchlicher Aussagen des Opfers wurden am Ende der Verhandlung alle Angeklagten freigesprochen. „Wir konnten den Sachverhalt hier einfach nicht aufklären“, stellte Richterin Maren Hohensee in der Urteilsbegründung fest. Von der Unschuld der Beteiligten zeigte sie sich allerdings nicht überzeugt, der 16-Jährige habe sich durchaus in einer bedrohlichen Situation befunden. Aber es waren Zweifel geblieben und die sprechen stets für den Angeklagten.
Der fragliche Vorfall hatte sich im März vergangenen Jahres ereignet. Wie der 16-Jährige damals bei der Polizei zu Protokoll gegeben hatte, war er am Auricher Zob von den Angeklagten angesprochen worden. Mit dabei gewesen sei ein weiterer Täter, der sich aufgrund anderer Verfahren am Dienstag nicht hatte verantworten müssen. Nach Darstellung des Jugendlichen sei er aus der Gruppe heraus nach Zigaretten, Vapes und Geld gefragt worden. Jemand habe ihm die Vape aus der Tasche gezogen, ihm seine Zigaretten entwendet und Geld aus seinem Portemonnaie genommen. Aus Angst vor Schlägen angesichts der Überzahl und des Alters der Angreifer sei er nicht weggerannt, sondern habe sich ihren Ansagen gebeugt.
Beweisaufnahme abgebrochen
Während der Jugendliche die Angeklagten wenige Wochen nach der Tat noch sehr genau hatte beschreiben und Taten hatte zuordnen können, berief er sich in der Verhandlung am Dienstag auf die lange Zeit, die inzwischen vergangen sei. Er könne sich im Einzelnen einfach nicht mehr erinnern, erklärte er. Nur, dass er einen der Angeklagten gar nicht kenne, das wisse er genau. Weil sich der Zeuge sowohl in Bezug auf die Örtlichkeiten als auch auf das Vorgefallene in immer neue Widersprüche verwickelte, wurde die Beweisaufnahme schließlich abgebrochen.
Einer der Angeklagten bestritt seine Beteiligung an dem Übergriff. Er sei nur zufällig zur Tatzeit am Zob gewesen, wo er in der Gruppe der Angeklagten einen Bekannten entdeckt und sich mit ihm unterhalten habe. Das Geschehen um den Jugendlichen habe er nicht mitbekommen. Dieser Bekannte und ebenfalls Angeklagter konnte zur Aufklärung des Vorfalls genauso wenig beitragen. Die zwei übrigen Angeklagten, schwiegen zu den Vorwürfen.
Freispruch trotz Zweifel
Trotz ihrer Zweifel beantragte die Staatsanwältin den Freispruch der jungen Männer. Sie habe nicht „den Hauch einer Ahnung“ von dem Geschehenen. Zwar sei nach ihrer Überzeugung einer der Männer gänzlich unbeteiligt, führte sie in ihrem Plädoyer aus. Von der Unschuld zwei weiterer Angeklagter sei sie indes nicht überzeugt. Sie hätten mit dem Aussageverhalten des Opfers einfach nur „Glück gehabt“. Wenn der 16-Jährige „ein bisschen konsequenter ausgesagt hätte“, wären beide verurteilt worden, vermutete sie.