59-Jähriger verurteilt  Vergewaltigung – Wiesmoorer muss ins Gefängnis

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 10.02.2025 13:40 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich ging es um Vergewaltigung. Foto: Archiv/Ortgies
Vor dem Landgericht Aurich ging es um Vergewaltigung. Foto: Archiv/Ortgies
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Ein 59-jähriger Wiesmoorer soll seine Geliebte vergewaltigt, misshandelt und erniedrigt haben, als sie die Affäre beenden wollte. Nun muss er für lange Zeit hinter Gitter.

Aurich/Wiesmoor - Wegen Vergewaltigung in sechs Fällen in Tateinheit mit Körperverletzung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch das unerlaubte Drehen von Sexvideos muss ein 59-jähriger Wiesmoorer für lange Zeit ins Gefängnis. Das Landgericht Aurich hat den Mann am Montag, 10. Februar 2025, zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt.

Die 3. Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass er zwischen Sommer 2021 und Ende 2022 mit der zehn Jahre jüngeren Frau Sexpraktiken durchführte, die sie ablehnte. Zweimal habe er sie dabei gefesselt. Von vier Taten habe er gegen ihren ausdrücklichen Willen mit seinem Handy Videoaufzeichnungen angefertigt.

Angst vor Veröffentlichung der Videos

Der Angeklagte und die Geschädigte hatten sich 2018 kennengelernt. Beide waren in anderweitigen Partnerschaften. Im Folgenden entwickelte sich eine Affäre mit Treffen mehrmals pro Woche. Im Sommer 2021 wollte sich die Frau trennen. Sie hatte sich entschieden, bei ihrem Partner zu bleiben. Die Treffen mit dem Angeklagten dauerten bis Ende 2022 fort, denn ihr gelang kein Schlussstrich. Insbesondere, weil sie befürchtete, der Wiesmoorer könnte die Videos veröffentlichen, sodass ihr Partner, den sie heiraten wollte, davon erfahren hätte.

Kaum hatte sie ihre Trennungsabsicht ausgesprochen, kam es zu den Gewalttaten. Die letzten beiden Vergewaltigungen geschahen nach Feststellung der Kammer Ende Dezember 2022. Währenddessen habe der Wiesmoorer die Frau bespuckt, beleidigt und erneut gefilmt. Zuletzt habe er sie gefesselt und ihr blutende Verletzungen im Intimbereich zugefügt.

Angeklagter stritt die Vorwürfe ab

„Der Angeklagte stritt die Vorwürfe im Wesentlichen ab“, führte der Vorsitzende Richter Jan-Patrick Klein in der Urteilsbegründung aus. Der Wiesmoorer habe „ausweichendes Aussageverhalten“ an den Tag gelegt. Er habe erklärt, gegen den Willen der Frau, die er geliebt habe, sei nichts erfolgt. Weil sie freiwillig wiedergekommen sei, sei er davon ausgegangen, sie sei einverstanden gewesen.

Zwei der Taten seien nicht auf Video aufgezeichnet gewesen, so der Richter. Sie fügten sich dennoch in das Bild ein. „Beide waren der Nebenklägerin noch sehr präsent“, bezog sich Klein auf die Aussage der Geschädigten, die vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen wurde.

Taten durch Videos bewiesen

Bewiesen seien die Vergewaltigungen durch die Videos, so Klein. „Im Übrigen darf man auch Menschen, die freiwillig zu einem kommen, nicht vergewaltigen“, fügte er hinzu. Der Strafrahmen liege bei Vergewaltigung zwischen zwei und 15 Jahren für jede einzelne Tat, so der Richter. Zugunsten des Angeklagten sei seine bisherige Straffreiheit zu werten. Zu seinen Lasten habe die Kammer die erhebliche Dauer der Vergewaltigungen, die besondere Erniedrigung der Geschädigten und das Filmen gewertet.

Die letzte Tat, bei der die Frau die Verletzungen erlitt, wurde mit der höchsten Einzelstrafe von drei Jahren und neun Monaten sanktioniert. Das Gericht bildete eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren. Der Verurteilte kann binnen einer Woche gegen das Urteil Revision einlegen.

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