Erneuerbare Energien Brookmerlander Fördertopf für Balkonkraftwerke fast leer
Zuschüsse für Mini-Solaranlagen waren im Brookmerland zuletzt stärker gefragt. Wie viele Anträge bewilligt wurden und wie viel Geld noch da ist.
Brookmerland - Nach einem eher verhaltenen Beginn hat die Nachfrage nach einer Förderung sogenannter Balkonkraftwerke im Brookmerland angezogen. Nach Verwaltungsangaben ist das dafür vorgesehene Budget so gut wie aufgebraucht. „Wir werden die Mittel bis zum Sommer aufbrauchen“, sagte Brookmerlands stellvertretender Samtgemeindebürgermeister und Bauamtsleiter Jochen Behrends in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Artenschutz (wir berichteten).
Wie berichtet, unterstützt die Samtgemeinde die Anschaffung von Mini-Solaranlagen für den privaten Bereich finanziell. Mitte April 2024 hatte der Samtgemeindeausschuss beschlossen, Vorhaben von Bürgern auf Antrag zu unterstützen, und dafür ein Budget zur Verfügung gestellt. Dieses ist nach früheren Verwaltungsangaben auf 20.000 Euro begrenzt. Seit Ende April 2024 konnten Zuschüsse beantragt werden. Die Aktion lief schleppend an. Von dem Angebot werde Gebrauch gemacht, hieß es im Mai. Von einem Ansturm aber konnte nicht die Rede sein. Demnach wurden damals rund 40 Anträge gestellt. 30 Anträge wurden positiv beschieden.
17.000 Euro wurden ausgezahlt
Danach wuchs das Interesse: Wie Bauamtsmitarbeiterin Antke Reyning jetzt im Ausschuss mitteilte, wurden inzwischen 85 Anträge positiv beschieden und Fördermittel in Höhe von 17.000 Euro bewilligt und ausgezahlt. Für die Restsumme lägen Anträge vor, so Reyning. Wie sie sagte, konnte der Kohlendioxid-Ausstoß durch die 85 geförderten Anlagen um etwa 17 Tonnen reduziert werden.
Damit vor allem Normal-, Mittel- und Geringverdiener von der Förderung profitieren, wird der Zuschuss vom zu versteuernden Einkommen der Antragssteller abhängig gemacht, das mit Einkommensteuerbescheiden des Finanzamts nachzuweisen ist. Die Fördergrenze liegt bei Familieneinkommen bei 70.000 Euro zu versteuernden Jahreseinkommen und bei Allein-Einkommen bei 40.000 Euro pro Jahr.
Die Förderung wurde auf 200 Euro pro Haushalt für eine Mini-Solaranlage begrenzt. So sieht es eine von der Verwaltung ausgearbeitete Förderrichtlinie vor, die der Samtgemeindeausschuss Ende April 2024 beschlossen hatte. Letztlich haben damit 100 Privatpersonen die Möglichkeit, einen Zuschuss zu erhalten. Laut Reyning wurden für weitere 15 Anlagen Zuschüsse genehmigt. Das Geld werde ausgezahlt, wenn die Inbetriebnahme der Anlagen nachgewiesen würden.
„Das ist ein erfolgreiches Projekt“, stellte Behrends fest. Die Politik solle jetzt entscheiden, wie es weitergehen solle. Mit Balkonkraftwerken können Mieter und Wohnungsbesitzer eigenen Solarstrom produzieren und direkt im Haushalt verbrauchen. So werden sie ein Stück weit unabhängig und können aktiv zum Klimaschutz beitragen – auch ohne größere Investitionen. Denn im Vergleich zu größeren Photovoltaikanlagen auf Hausdächern sind Balkonkraftwerke preiswert.
Strom ist direkt nutzbar
Stecker-Solargeräte gelten als elektrische Haushaltsgeräte. Sie lassen sich auf Balkonen und Terrassen montieren oder ohne feste Installation aufstellen. Den erzeugten Strom kann man direkt im Haushalt nutzen und so die eigene Stromrechnung senken. Von Photovoltaikanlagen auf Dächern unterscheiden sich die Geräte in mehrfacher Hinsicht: Sie sind kleiner und so konzipiert, dass auch Laien sie installieren können. Bei einem Umzug lassen sie sich ohne großen Aufwand abbauen und mitnehmen. Im Gegensatz zur Photovoltaikanlage für Dächer sind sie nur für den eigenen Verbrauch gedacht und nicht dafür, Strom ins Netz einzuspeisen.
Mietrechtlich gelten die Mini-Solaranlagen als privilegierte Maßnahmen. Wollen Mieter oder Eigentümer die kleinen Solarpaneele anbringen, benötigen sie zwar die Zustimmung des Vermieters beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft. Diese können das Vorhaben nur noch in Ausnahmefällen ablehnen.