Hamburg  „Dann wird es keinen Waffelverkauf geben“: Wie die Mehrwertsteuer Schulen das Leben schwer macht

Sören Becker
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Von Sören Becker
| 05.02.2025 06:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Droht dem Waffelverkauf an Schulen das Aus? Foto: imago-images/Panthermedia
Droht dem Waffelverkauf an Schulen das Aus? Foto: imago-images/Panthermedia
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Schulen ächzen unter der kommenden Mehrwertsteuerpflicht. Schulleiter befürchten eine Bürokratiewelle und stellen liebgewonnene Gewohnheiten auf den Prüfstand.

Sven Winkler ist frustriert. „Da entsteht ein Papiertiger sondergleichen“, schimpft der Oldenburger Schulleiter. Außerdem ist er Präsident des Allgemeinen Schulleitungsverbandes Deutschland (ASD). Grund für seinen Zorn ist eine Regelung, nach der Schulen ab 2027 als juristische Personen des öffentlichen Rechtes mehrwertsteuerpflichtig werden.

Dann werden etwa auf Einnahmen aus dem Kuchenverkauf, Theatervorführungen, Schülerfirmen und ähnliches Steuern fällig. Dabei spielt das Geld für ihn nur eine untergeordnete Rolle. „Stundenlange Mehrarbeit steht in keinem Verhältnis zum steuerlichen Ertrag“, reißt er die Probleme mit der Reform an. 

Denn aufgrund der durch die EU auf den Weg gebrachten Mehrwertsteuerreform droht den Schulen ein massiver Verwaltungsaufwand. Um Mehrwertsteuern zu zahlen, müssen sämtliche Einnahmen der Schulen haarklein dokumentiert, belegt, monatlich abgerechnet und in Form einer komplizierten Umsatzsteuervoranmeldung angemeldet werden. Ganz zu schweigen von etwaigen Nachreichungen, die das Finanzamt bei Fehlern fordern könnte. 

Auch wenn viele Schulen keine Steuernummer haben und die Steuerpflicht folglich auf den Träger übergeht, dürfte für den Verwaltungsaufwand nicht dasselbe gelten. Schließlich haben die Schulen selbst den besten Überblick über ihre Einnahmen und viele Träger, zum Beispiel Städte, Kreise und Gemeinden, sind für dutzende Schulen zuständig. „Der Verwaltungsaufwand mit der Mehrwertsteuer fällt dann auf uns Schulleiterinnen und Schulleiter zurück“, befürchtet Winkler. 

Dabei sind Schulleitungen in vielen Fällen ohnehin schon mit Verwaltung und anderen Tätigkeiten, die wenig mit Unterricht zu tun haben, überlastet. „Auch wir können nur so viel arbeiten und auch unser Tag hat nur 24 Stunden“, klagt er. Liebgewonnene, aber mehrwertsteuerpflichtige Aktionen an seiner Schule könne er unter diesen Umständen nicht mehr rechtfertigen.

„Wenn sich da nichts ändert, wird es eben keinen Waffelverkauf mehr geben, außerdem werden wahrscheinlich viele weitere wichtige pädagogische Veranstaltungen wie Konzerte, Schülerfirmen und so weiter nicht mehr stattfinden können“, befürchtet er. Diese würden unter dem neuen Steuerregime deutlich aufwendiger.

Die Umsatzsteuerpflicht soll 2027 in Kraft treten und geht auf eine EU-Regel aus dem Jahr 2016 zurück. Das Inkrafttreten der Regelung wurde wegen ungeklärter bürokratischer Fragen bereits mehrmals verschoben.

Für die jüngste Verschiebung im vergangenen Dezember hatte sich auch Winklers Verband eingesetzt. „Eine Nichteinführung der Mehrwertsteuerpflicht wäre uns sogar noch lieber“, sagt er.  Viele Kollegen seien extrem verunsichert: „Schulleiterinnen und Schulleiter sind Lehrerinnen und Lehrer, keine Kaufleute oder Steuerberater. Wir haben nicht gelernt, wie man solche komplizierten Regelungen umsetzt. Zu befürchten ist aber, dass wir für Fehler zur Verantwortung gezogen würden“. 

Auch das Bündnis Ökonomische Bildung ist kein Fan der Regelung. Die Organisation, die die wirtschaftliche und finanzielle Bildung von Schülern fördern will, befürchtet Hindernisse für Schülerfirmen. Bei dieser Unterrichtsmethode gründen Schüler im Rahmen des Unterrichts eine eigene Firma.

„Es ist einfach etwas anderes, als ein trockener Unterrichtsvortrag, wenn Schüler unternehmerisches Handeln selbst erproben können“, erklärt Präsidentin Verena von Hugo. „Die Mehrwertsteuerpflicht macht so etwas komplizierter. Das verengt die Räume für Kreativität und hemmt den Unternehmergeist der Schüler“, bedauert sie. Bei Fehlern in der komplizierten Umsatzsteuerabrechnung würden dann Lehrer, Eltern oder die Schule am Haken hängen. 

Dabei hält sie es eigentlich für sinnvoll, dass die öffentliche Hand und damit auch Schulen mehrwertsteuerpflichtig sind: „Steuern und Abgaben sind ein relevantes Bildungsthema. Für Kuchenverkäufe und Schülerfirmen müsste es pragmatische Lösungen geben, sonst werden sie zu bedauerlichen Kollateralschäden“, sagt sie. Diese gebe es für Schülerfirmen etwa bereits im Hamburg und im Saarland. „Es ist zwischen Bildungsanliegen und Gewerbebetrieb mit Gewinnorientierung und Steuerpflicht zu unterscheiden. Das Gros von Schülerfirmen führt nicht zu Wettbewerbsverzerrung.”

Bis es so weit ist, hat von Hugo einen Tipp: „Man könnte etwa einen gemeinnützigen Förderverein als Veranstalter auftreten lassen und den Kuchen gegen Spende abgeben. Das wäre dann nicht mehrwertsteuerpflichtig“, rät sie. Sowohl von Hugo als auch Winkler hoffen auf eine bundeseinheitliche Ausnahmeregelung. „Nach unserer Einschätzung sind die Kultusministerkonferenz und die zuständigen Bundesministerien für Bildung und Finanzen in der Pflicht”, sagt er. 

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