Prozess in Aurich  Rücksichtlos überholt und ausgebremst – Fahrer vor Gericht

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 04.02.2025 10:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Er überholte knapp und bremste seinen Hintermann komplett aus: Ein Wittmunder stand wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Nötigung vor Gericht. So fiel das Urteil aus.

Aurich - Wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Nötigung ist am Montag ein Mann aus dem Landkreis Wittmund vor dem Amtsgericht in Aurich zu einer Geldstrafe in Höhe von knapp 2000 Euro (70 Tagessätze zu je 28 Euro) verurteilt worden. Der von der Anklage ursprünglich ebenfalls erhobene Vorwurf der Unfallflucht wurde eingestellt. Darüber hinaus wurde dem 32-Jährigen seine Fahrerlaubnis für acht Monate entzogen.

Richter Meyer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im August vergangenen Jahres auf der Bundesstraße 72 Richtung Leer mit seinem Auto verkehrswidrig und rücksichtslos ein anderes Auto bis zum Stillstand ausgebremst hatte. Er habe gezielt gehandelt, um dessen Fahrer zu maßregeln, erklärte er in seiner Urteilsbegründung.

Zeuge: Aggressive Fahrweise

Der Fahrer des gegnerischen Wagens sowie seine Begleiterin beschrieben die fragliche Fahrt als Zeugen vor Gericht. Demnach hatten beide Fahrzeuge an der Kreuzung in Holtrop hinter einem Treckergespann an der roten Ampel halten müssen. Als es weiter gegangen sei, habe er zum Überholen angesetzt, als ihn der Angeklagte seinerseits versucht habe zu überholen, sich dann aber wieder hinter ihm eingefädelt habe. Als der Angeklagte sie schließlich überholt habe, habe er sich in äußerst knappem Abstand vor sie gesetzt und stark abgebremst. Beide Wagen seien zum Stillstand gekommen. Schließlich sei man, ohne auszusteigen, weitergefahren. Erst zu Hause habe er sein beschädigtes Nummernschild entdeckt, woraus er geschlossen habe, dass man doch zusammengestoßen sei. Einen Aufprall habe er nicht bemerkt. Der Mann habe offenbar einen schlechten Tag gehabt, erklärte sich der Zeuge die Begebenheit. Er sei ihm bereits im Vorfeld durch seine „aggressive Fahrweise“ aufgefallen. Seine Begleiterin zeigte sich schockiert von dem Manöver. Ihr Wagen sei „völlig ausgeflippt“, als der Angeklagte sich nur wenige Meter vor sie gesetzt und auf Null gebremst habe. Alle Assistenten hätten „geblinkt und gepiept“, allein der Notfallassistent habe einen Crash verhindert.

Angeklagter: habe alles richtig gemacht

Der Angeklagte hatte bis zum Schluss der Verhandlung jedwede Schuld von sich gewiesen. Ihm sei auch in der Rückschau kein falsches Verhalten seinerseits aufgefallen. „Ich habe von A bis Z alles richtig gemacht“, beteuerte er. Er habe das Treckergespann und den hinter ihm fahrenden Wagen überholen wollen, als letzterer plötzlich und ohne zu blinken ausgeschert sei und dann gebremst habe. Er habe ihn nicht wieder auf die rechte Fahrspur gelassen. „Ich war verunsichert und verängstigt“, weshalb er schließlich mit hoher Geschwindigkeit davongefahren sei.

Trotz aller Beteuerungen zeigte sich der Vertreter der Anklage von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Dieser habe sich durch die Bremslichter des Unfallgegners gestört gefühlt. Er hielt dem Angeklagten vor, bereits zweimal wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen in Erscheinung getreten zu sein und beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 50 Euro. Außerdem sei dem Angeklagten die Fahrerlaubnis für ein Jahr zu entziehen. Die Verteidigung indes hatte mangels Eindeutigkeit den Freispruch des Angeklagten beantragt.

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