Neuer Sportplatz in Marienhafe  Fördermittel aus Berlin mit Verfallsdatum

| | 31.01.2025 19:46 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Bundestagsabgeordneter Johann Saathoff (Zweiter von rechts) überreichte im April 2022 den Zuwendungsbescheid an Samtgemeindebürgermeister Gerhard Ihmels (Zweiter von rechts), dessen Stellvertreter Jochen Behrends (links) und Bauamtsmitarbeiter Markus Schwarz (rechts). Foto: Thomas Dirks
Bundestagsabgeordneter Johann Saathoff (Zweiter von rechts) überreichte im April 2022 den Zuwendungsbescheid an Samtgemeindebürgermeister Gerhard Ihmels (Zweiter von rechts), dessen Stellvertreter Jochen Behrends (links) und Bauamtsmitarbeiter Markus Schwarz (rechts). Foto: Thomas Dirks
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Die Zuschüsse des Bundes für die geplante zentrale Sportstätte in Marienhafe stehen noch bis Ende 2025 bereit. Was danach möglich ist.

Brookmerland/Berlin Das Geld, das die Samtgemeinde Brookmerland für den geplanten Neubau einer zentralen Sportstätte in Marienhafe vom Bund zusagt bekommen hat, hat ein Verfallsdatum, das allerdings bei Bedarf verlängert werden kann. Das teilte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Berlin auf ON-Anfrage mit

Zuwendungsbescheid überreicht

Zur Erinnerung: Die Samtgemeinde Brookmerland hatte für den inzwischen mehr als sieben Millionen Euro teuren Neubau im Jahr 2020 eine finanzielle Beteiligung des Bundes in Aussicht gestellt bekommen. Im April 2022 überreichte der SPD-Bundestagsabgeordnete Johann Saathoff einen Zuwendungsbescheid über exakt 2.485.117 Euro an Vertreter der Samtgemeindeverwaltung. Die Fördermittel stammen aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtung in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur.

Für das im Rahmen dieses Bundesprogramms geförderte Projekt „Ersatzneubau des zentralen Sportzentrums in Marienhafe“ sei aktuell ein Bewilligungszeitraum bis zum 31. Dezember 2025 vorgesehen, teilte eine Ministeriumssprecherin mit. Die Fördermittel stehen demnach grundsätzlich nur in diesem Zeitraum zur Verfügung.

Verlängerung möglich

Allerdings sind laut der Sprecherin Laufzeitverlängerungen für beschlossene Projekte möglich. Die Verlängerung der Projektlaufzeit kann bei dem mit der Umsetzung des Bundesprogramms beauftragten Projektträger Jülich für jeweils ein weiteres Jahr beantragt werden. Dieser Antrag muss vom Zuwendungsempfänger, also in diesem Fall der Samtgemeinde, begründet werden und bedarf einer Zustimmung der zuständigen Bauverwaltung.

Aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben sei eine Verlängerung der Laufzeit nur im letzten Jahr des Bewilligungszeitraums des Projektes um ein Jahr bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres (im vorliegenden Fall also bis zum 31. Dezember 2026) möglich. „Eine Verlängerung der Projektlaufzeit kann auch mehrmals innerhalb eines Projektes stattfinden“, heißt es aus dem Ministerium.

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