Vorfall in Großefehn  Drama vor Gericht – Liebe, Gewalt und Bedrohung

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 31.01.2025 12:40 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich ging es um Bedrohung. Foto: Archiv/Ortgies
Vor dem Landgericht Aurich ging es um Bedrohung. Foto: Archiv/Ortgies
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Weil seine Lebensgefährtin sich von ihm trennen wollte, soll ein 65-Jähriger die Frau in der gemeinsamen Wohnung in Großefehn bedroht und in der Küche eingesperrt haben. Er bestreitet das.

Aurich/Großefehn - Mit den dramatischen Folgen einer enttäuschten Liebe muss sich die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich auseinandersetzen. Dem 65-jährigen Angeklagten aus Emden werden versuchte räuberische Erpressung, Körperverletzung, versuchte Freiheitsberaubung und Bedrohung vorgeworfen. Er soll seine 39-jährige Lebensgefährtin, mit der er eine achtjährige Tochter hat, mehrfach körperlich angegriffen, in der gemeinsamen Wohnung in Großefehn in die Küche gesperrt, von ihr Tausende von Euro gefordert und sie mit dem Tode bedroht haben. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe beim Prozessauftakt am Dienstag, 28. Januar 2025. „Sie brach mein Herz“, erklärte er in seiner ausführlichen Einlassung. „Ich bin kein Monster und auch nicht kriminell.“

Die Staatsanwaltschaft legt dem 65-Jährigen vier Straftaten im Zeitraum zwischen 7. und 15. Oktober 2022 zur Last. Seine Lebensgefährtin soll ihm am 6. Oktober erklärt haben, sie habe jemand anderen kennengelernt und wolle sich trennen. Das habe am nächsten Morgen zu einer Diskussion geführt, in deren Verlauf der Angeklagte der Frau einen Finger in die Nase gesteckt und nach oben gezogen haben soll. Dann soll er sie gegen eine Wand gedrückt und ihr Mobiltelefon an sich genommen haben. Nach Abhören ihrer Nachrichten soll er es auf den Boden geworfen haben. Dabei wurde es zerstört. Am Abend soll der Angeklagte von der 39-Jährigen 10.000 Euro gefordert haben, um in sein Heimatland ausreisen zu können. Dabei soll er ein Messer in der Hand gehabt haben und gesagt haben: „Es wäre für jeden gefährlich, wenn du das Geld nicht beschaffst.“

Nachbarn kamen zu Hilfe

Eine Woche später, am 15. Oktober, habe der Angeklagte gegenüber seiner Lebensgefährtin geäußert, er habe eine Lösung im Falle einer Trennung gefunden, heißt es in der Anklageschrift weiter. Er soll erklärt haben: „Also muss ich meinen Plan umsetzen und zum Monster werden.“ Mit Kabelbindern in der Hand habe er sich der Frau genähert. Verängstigt sei sie aufgesprungen. Er soll sie in der Küche festgehalten haben. Auf ihre Frage, ob er sie umbringen wolle, habe er geantwortet: „Warum nicht?“ Ihre gemeinsame Tochter würde es bei den Großeltern gut haben.

Die 39-Jährige riss sich laut Anklage los und floh aus der Küche zur Wohnungstür. Der Mann soll ihr gefolgt sein, sie im Türrahmen eingeklemmt und ihr den Mund zugehalten haben. Sie sei durch das Garagentor in den Hof geflüchtet, wo sie sich an einer Anhängerkupplung festhielt, damit er sie nicht zurück ins Haus bringen konnte. Der Angeklagte sei ihr mit den Kabelbindern in der Hand gefolgt, um sie wegzuziehen. Nachbarn seien auf ihre Schreie aufmerksam geworden und hinzugekommen, um der Frau zu helfen.

Galgen in der Scheune vorbereitet

Daraufhin soll der Angeklagte geäußert haben, dann werde er sich eben alleine umbringen. Er habe sich zur Scheune begeben, wo er eine Art Galgen vorbereitet habe. Der Nachbar sei ihm gefolgt, um ihn von einem Suizid abzuhalten. Der Angeklagte soll ihn mit einem Messer in der Hand bedroht haben. Mit einer Metallsäge in der Hand habe der Nachbar den Angeklagten in Schach gehalten, bis die Polizei eintraf.

Verteidiger Mihdi Acar erklärte, sein Mandant weise die Vorwürfe „vehement“ zurück. „Er hatte zu keinem Zeitpunkt vor, jemanden zu verletzen oder zu töten“, sagte er. Der Angeklagte berichtete zu seiner Person, er habe in seiner Heimat eine sehr große Farm gehabt. Vor acht Jahren habe er dort seine Lebensgefährtin kennengelernt. Sie sei schwanger geworden. Er habe für sie alles aufgegeben und sei mit nach Deutschland gekommen. „Es war mein Traum, eine Familie zu haben und meine Tochter aufwachsen zu sehen“, sagte er über einen Dolmetscher. Inzwischen bestehe kein Kontakt mehr zu den beiden. Er habe etwas Geld gespart, sein Arbeitsverhältnis in Emden laufe aus, er wolle in seine Heimat zurück. „Sie brach mein Herz“, sagte er über die ehemalige Lebensgefährtin. „Ich hätte schon vor drei Jahren das Land verlassen können.“ Aber er wolle die Angelegenheit für seine Tochter klären.

„Es war eine entwürdigende Situation“

Die Geschädigte zeigte sich im Zeugenstand gefasst. Bei manchen Fragen war die emotionale Last spürbar, die auf ihr lag. Sie berichtete, sie habe seit Anfang 2022 bei ihrer Tochter geschlafen und nach einer anderen Wohnung gesucht. Am 6. Oktober 2022 habe sie den Angeklagten in Kenntnis gesetzt, dass sie in einen anderen verliebt sei. Er habe ruhig reagiert. „Das war mir nicht geheuer.“ In der Nacht habe sie ihn in der Wohnung schimpfend umherlaufen hören.

Am nächsten Morgen habe er ihr auf dem Sofa den kleinen Finger in die Nase gesteckt und hochgezogen. Sie machte die Bewegung vor: „Es war eine entwürdigende Situation.“ Er habe sie auf sexualisierte Weise beschimpft und ihr das Handy weggenommen. Später habe er am Schreibtisch gesessen, mit einem Messer herumgespielt und 5000 Euro gefordert. „Er hat dann ja auch Dinge geäußert, die für mich eine bedrohliche Situation aufgebaut haben“, sagte die 39-Jährige.

Am 14. Oktober 2022 habe der Angeklagte „merkwürdig“ von einem Geheimnis gesprochen, so die Zeugin: „Eine Lösung, die für uns alle gut wäre.“ Das Abendessen habe er gegenüber der Tochter als letztes Abendmahl in einen religiösen Kontext gerückt. Am nächsten Tag habe er sie nochmals um ein „letztes klärendes Gespräch“ gebeten. Sie habe verneint, dass die Beziehung noch eine Chance hätte. „Er sagte, dann müsse er jetzt sehr kalt und ein Monster werden, um seinen Plan auszuführen“, sagte die Fehntjerin.

Das alleinige Sorgerecht für die Tochter

Der Angeklagte habe sie in der schmalen Küche festgehalten und die Tür zugedrückt. „Ich habe richtig Panik bekommen, habe ihn weggeschubst und bin zur Haustür gerannt. Ich war halb draußen, da hat er sie zugeschlagen. Meine linke Seite war eingeklemmt“, gab sie zu Protokoll. Sie habe sich befreien können und sei über das Rolltor der Garage nach draußen gelangt. Auf ihren lauten Hilferuf hin seien Nachbarn mit dem Auto angefahren gekommen. „Ich hatte unfassbare Angst in der Küche, ich konnte nicht mehr einschätzen, was passieren würde“, bekräftigte die Geschädigte abschließend. Sie habe eine Rippenprellung, einen massiven Tinnitus und Hämatome an der linken Hand und am Unterarm davongetragen. Bis heute besuche sie eine Trauma-Therapie.

Seit März 2024 habe sie keinen Kontakt mehr zum Angeklagten, sagte die Zeugin. Es habe Kindswohlgefährdungssituationen gegeben. Die Frau hat jetzt das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Tochter. Wie es ihrer Meinung nach dem Verfahren weitergehen sollte, fragte der Vorsitzende Richter Björn Raap. „Null Kontakt“, erhoffte sich die Geschädigte.

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