Ganztagsbetreuung von Grundschülern  Ein gewolltes Missverständnis spart Aurich Geld

Heino Hermanns
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Von Heino Hermanns
| 29.01.2025 08:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Kita (links) und Grundschule Upstalsboom sind in einem gemeinsamen Gebäude untergebracht. Foto: Romuald Banik
Kita (links) und Grundschule Upstalsboom sind in einem gemeinsamen Gebäude untergebracht. Foto: Romuald Banik
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Ab 2026 gilt bundesweit der Rechtsanspruch für die Betreuung von Grundschülern. Die soll in Aurich in den Schulen stattfinden. Was das für Horte und Grundschulen bedeuten kann.

Aurich - Ab dem Sommer kommenden Jahres gilt für Erstklässler ein Rechtsanspruch auf Betreuung. Acht Stunden pro Tag, fünf Tage in der Woche sollen die Kinder dann betreut werden – auch in den Ferien. Lediglich vier Wochen pro Jahr gibt es keine Betreuung. Nach 2026 wird der Rechtsanspruch bis 2029 auch auf die Jahrgänge zwei bis vier ausgedehnt. Bei der Diskussion gibt es ein grundsätzliches Missverständnis. Das wurde kürzlich in der Debatte im Auricher Schulausschuss deutlich.

Denn zuständig für die Ganztagsbetreuung sind nicht die Grundschulen, auch wenn über deren Ausbau im Ausschuss diskutiert wurde. Darauf wies Uwe Schumacher, Leiter der Grundschule Upstalsboom, hin. Seine Schule ist eine der drei Auricher Grundschulen, die noch kein Ganztagsangebot haben. „Das Schulgesetz wird dafür nicht geändert, sondern das Sozialgesetz“, so Schumacher. So steht es auch im Ganztagsförderungsgesetz, das der Bundestag im Jahr 2021 beschlossen hat.

Stadt zahlt jährlich eine Million Euro für Horte

Die einzige Verbindung, die dieses Gesetz zu den Grundschulen erwähnt, betrifft die Anrechnung der Unterrichtszeit. Das bedeutet, dass außerhalb der Ferien die Vormittage, die die Kinder in den Klassenräumen sitzen, auf die Betreuungszeit angerechnet werden. Für die Betreuung außerhalb dieser Zeit sei nicht die Schule zuständig, sondern die Stadt Aurich, betont Schumacher im Gespräch mit unserer Redaktion.

Schulleiter Uwe Schumacher wies im Auricher Schulausschuss auf die Probleme beim Anspruch auf Ganztagsbetreuung hin. Foto: Heino Hermanns
Schulleiter Uwe Schumacher wies im Auricher Schulausschuss auf die Probleme beim Anspruch auf Ganztagsbetreuung hin. Foto: Heino Hermanns

Für die Stadt Aurich ist es aber interessant, die Betreuung der Grundschüler über Ganztagsschulen abzuwickeln. Denn für die Horte muss die Stadt jährlich über eine Million Euro dazugeben. Zusätzlich müssen die Eltern Gebühren zahlen. Bei Ganztagsschulen ist das Land Niedersachsen zuständig, die Eltern zahlen nichts für die Betreuung.

Räume sind Problem in Upstalsboom

Schumacher sieht darin zumindest in der Übergangszeit ein Problem. „Ich hab dann 2026 die Kinder aus dem ersten Jahrgang im Ganztag, und die Kinder der Jahrgänge zwei bis vier kostenpflichtig im Hort.“ Und die würden dann wegen der räumlichen Situation in Kita und Grundschule Upstalsboom durcheinanderlaufen. Das sei niemandem zu vermitteln.

Spiele, Kreativität, draußen toben – all das wird im Hort geboten. Foto: Romuald Banik
Spiele, Kreativität, draußen toben – all das wird im Hort geboten. Foto: Romuald Banik

In Upstalsboom sind die Räume das eigentliche Problem. Denn derzeit werden durch den Hort drei Räume belegt, die eigentlich zur Schule gehören. Zwei weitere Klassenräume werden für die Hausaufgabenbetreuung genutzt. Es dürfen zwar mit dem Ganztagsanspruch keine neuen Gruppen mehr eingerichtet werden – aber die bestehenden Gruppen dürfen bleiben. „Schon jetzt müssen Kinder abgelehnt werden, weil die Hortgruppen voll sind“, so Schumacher. Es sei daher davon auszugehen, dass bei einem Rechtsanspruch mehr Kinder in die Betreuung kämen. Das bedeutet: Die Schule würde die jetzt vom Hort genutzten Räume auch brauchen. Ganz abgesehen davon, dass in Rahe und Im Timp Baugebiete entstehen, aus denen in den kommenden Jahren mehr Kinder die Grundschule Upstalsboom ansteuern werden. In der Präsentation der Stadtverwaltung mit dem Titel „Standorte der Ganztagsschulen ab 2026“ heißt es aber, dass in der Haxtumer Schule Raumkapazitäten vorhanden seien. Nur eine Mensa müsste neu errichtet werden.

Hort in Upstalsboom seit 2006

Schumacher hat ein weiteres Argument gegen die Betreuung in der Grundschule. „Der Anspruch auf Betreuung erstreckt sich auf acht Stunden an fünf Tagen in der Woche.“ Die Grundschule Upstalsboom öffne morgens um 7.40 Uhr. Das bedeute, dass die Betreuung dann um 15.40 Uhr ende. „Es gibt Eltern, denen das nicht reichen wird.“ Der benachbarte Hort mit insgesamt 60 Plätzen hat hingegen bis 17.30 Uhr geöffnet.

Patricia Janßen leitet die Kindertagesstätte Upstalsboom. Seit 2006 gebe es an dem Standort die Hortbetreuung, sagt sie im Gespräch mit unserer Redaktion. Die Einführung des Rechtsanspruchs auf eine achtstündige Ganztagsbetreuung sei für zahlreiche Familien unverkennbar attraktiv. Janßen findet den Sprachgebrauch in der Debatte über Ganztagsschulen interessant. Demnach werde über den Fortbestand der Horte der Elternwunsch entscheiden. „Zeitgleich sind aber zum Beispiel am Standort Upstalsboom die Horträume zwingend erforderlich, um überhaupt die räumlichen Bedarfe der Ganztagsgrundschule abbilden zu können.“

Janßen: „Horte werden ausgeblutet“

Darüber hinaus brauchten die Schulen die Kinder, um die notwendigen Zeitressourcen für das Personal am Nachmittag zur Verfügung gestellt zu bekommen. Ebenso könnten Horte nur weiterbetrieben werden, wenn sich Familien für die Betreuung im Hort statt in der Ganztagsgrundschule entscheiden würden. „Dabei sind es nicht die Grundschulen und Kitas, die in den Wettbewerb um die Grundschulkinder einsteigen möchten, diese Rolle wird ihnen fremdbestimmt auferlegt“, so Janßen.

Nur mit einer Glastür sind Kita und Grundschule Upstalsboom voneinander getrennt. Foto: Romuald Banik
Nur mit einer Glastür sind Kita und Grundschule Upstalsboom voneinander getrennt. Foto: Romuald Banik

Horte, die seit Jahrzehnten anerkannte Partner für Grundschulen, Familien und Kinder gewesen seien und ebenso lange für diese wichtige Aufgabe als Lückenfüller gern gesehen worden seien, würden folglich ausgeblutet, auch wenn es heiße, dass das Personal von den Grundschulen weiterbeschäftigt werden könnte.

Kooperativer Hort als Ausweg?

Allerdings, so Janßen, funktioniere das in der Praxis nicht. Denn die finanziellen Mittel, die die Grundschulen für die Personalausstattung vom Land zugewiesen bekommen, würden keinen Einsatz von erfahrenen Hort-Erzieherinnen ermöglichen. Denn für die drei zusätzlichen Stunden täglich erhielten die Ganztagsgrundschulen die finanziellen Mittel für lediglich zwei Lehrerstunden, die sie ohnehin schon kapitalisieren müssten, um sich damit eine dreistündige Betreuung einkaufen zu können. Uwe Schumacher bringt das auf den Punkt: Das können wir uns nicht leisten.“

Im schlimmsten Fall, so die Sorge sowohl von Patricia Janßen als auch von Uwe Schumacher, würden die Mitarbeiterinnen des Hortes sich schon bei nächster Gelegenheit einen neuen Arbeitsplatz suchen. Dann wäre der Hort Upstalsboom mangels Personal schneller dicht, als es den Rechtsanspruch für die Grundschulkinder überhaupt gibt. Dann aber, sagt Janßen, werde ihre Einrichtung auch an anderen Stellen Federn lassen müssen. Wenn weniger Kinder mitessen, werde die Mensa nicht ausgelastet. Die Verwaltung müsste verkleinert werden, und Räume würden verloren gehen.

Ein Ausweg könnte ein Modell sein, das es bislang außer in Aurich nur in drei weiteren Kommunen in Niedersachsen gibt: den kooperativen Hort. Darauf wies Kai Münzel, Leiter der Lambertischule, im Schulausschuss hin. Seine Schule nimmt seit 2017 an diesem Projekt teil, bei dem täglich eine Betreuungszeit von zehn Stunden zur Verfügung stehe. „Wir haben es trotz eines guten Hortangebotes gemacht“, so Münzel. Es sei ein erfolgreiches Modell mit großen Vorteilen für die Kinder. Die Lambertischule beteilige sich an den Hortkosten über kapitalisierte Lehrerstunden. Er bat sehr darum, dieses Modell nicht zu zerschlagen. Denn man könne es sicher auch auf andere Standorte anwenden.

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