Gericht in Aurich  Frau erstickt Mann mit Kissen – Urteil ist gefallen

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 28.01.2025 17:58 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Angeklagte – hier mit ihrem Verteidiger Michael Schmidt – muss wegen Totschlags ins Gefängnis. Foto: Archiv/Banik
Die Angeklagte – hier mit ihrem Verteidiger Michael Schmidt – muss wegen Totschlags ins Gefängnis. Foto: Archiv/Banik
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Wegen Totschlags hat das Landgericht Aurich eine 63-jährige Auricherin zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Ihr Verteidiger behauptete, sie habe aus Mitleid gehandelt.

Aurich - Eine 63-jährige Auricherin hat zugegeben, ihren schwerkranken 70-jährigen Lebensgefährten im August 2024 mit einem Sofakissen erstickt zu haben. Er litt an chronischer Herzinsuffizienz, hatte permanent Luftnot, wog nur noch 44 Kilogramm. Das Auricher Schwurgericht hat am Dienstag, 28. Januar 2025, das Urteil gesprochen. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Totschlags.

Mit dem Urteil zeigte sich die schmale Frau mit den großen Augen und dem grauen Pferdeschwanz sofort einverstanden. Sie erklärte Rechtsmittelverzicht. Oberstaatsanwältin Annette Hüfner – sie hatte in ihrem Plädoyer acht Jahre und zehn Monate gefordert – tat es ihr gleich. Somit ist das Urteil rechtskräftig.

„Sie sah ihn dahinsiechen“

Verteidiger Michael Schmidt sprach sich in seinem Schlussvortrag für eine erheblich geringere Gefängnisstrafe aus. Er sah den minderschweren Fall eines Totschlags erfüllt, weil die Angeklagte aus Mitleid gehandelt habe. „Sie sah ihn dahinsiechen. Da kam es zu der Spontanentscheidung, ich helfe ihm, damit ihm diese Schmerzen erspart bleiben“, argumentierte er. Eine Haftstrafe von maximal dreieinhalb Jahren sah er als angemessen an.

Der Vorsitzende Richter Björn Raap erklärte in der Urteilsbegründung, ein minderschwerer Fall komme für die Kammer nicht in Betracht. „Der Gesundheitszustand des Opfers und dessen Lebenserwartung darf nicht bei der Strafzumessung berücksichtigt werden“, unterstrich er. „Die Entscheidung, wann jemand aus dem Leben scheidet, dürfen wir nicht in unsere Hände nehmen“, fuhr Raap eindringlich fort. Die Frau habe ihre eigene physische Überlegenheit ausgenutzt.

„Er war ihr hilflos ausgeliefert“

Die Oberstaatsanwältin sah das ähnlich. „Er war ihr hilflos ausgeliefert“, stellte sie in ihrem Schlussvortrag fest. Die Angeklagte habe Handlungsalternativen gehabt. Sie verdiente Geld, hatte eine eigene Wohnung. Sie hätte sich trennen können.

Am Tattag, dem 5. August 2024, habe die Frau in ihrer „Perspektiv- und Trostlosigkeit“ nachmittags den Entschluss gefasst, ihren Lebensgefährten zu töten, führte Hüfner zum Tatverlauf aus. „Sie hat dem körperlich verfallenden, kaum wehrfähigen Mann ein Kissen minutenlang aufs Gesicht gedrückt“, sagte sie. Der habe nur kurz einen Arm gehoben, möglicherweise habe er die 63-Jährige noch kneifen können. Fremde DNA sei am Tatort nicht gefunden worden, eine dritte Person scheide als Täter aus.

Eine lebensüberdrüssige Haltung

Hüfner beschrieb die Angeklagte als einen verschlossenen Menschen, der immer bereit gewesen sei, sich anderen unterzuordnen. Auf der Arbeit – die Frau arbeitete in der Gastronomie einer Auricher Einrichtung – sei sie zuverlässig gewesen. Ihr Lebensgefährte habe zunehmend abgebaut. Bei ihm habe sich eine lebensüberdrüssige Haltung eingestellt, skizzierte die Oberstaatsanwältin. Er habe herumgemeckert, sei unzufrieden gewesen und habe gesundheitlichen Rat abgelehnt. Im Juni 2024 habe sich sein Zustand rapide verschlechtert. „Er wurde zunehmend pflegebedürftig.“

Hüfner berücksichtigte bei ihrem Strafantrag zugunsten der Angeklagten, dass die Tat ohne deren Geständnis kaum nachzuweisen gewesen wäre. Die Rechtsmedizin habe bei der Obduktion „nur sehr diskrete Befunde“ für einen Erstickungstod gefunden. Strafmildernd wertete sie zudem, dass die 63-Jährige bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sei und aufgrund ihres Alters eine höhere Haftempfindlichkeit aufweise.

Das Paar hatte sich 2007 in Varel kennengelernt. Er war ein ehemaliger Fremdenlegionär aus den Niederlanden. Nach einem halben Jahr in Südfrankreich, einem Aufenthalt in Neumünster bei Kiel und acht Jahren in Rottweil kamen die beiden 2015 als Obdachlose nach Aurich. Sie bekamen zwei kleine Wohnungen in demselben Haus in der Graf-Enno-Straße, wovon sie in einer gemeinsam lebten. Sie ging arbeiten, er kümmerte sich um den Haushalt – bis er das Sofa beinahe nicht mehr verlassen konnte.

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