Bremen Bundespolizei verlängert Waffenverbot am Bremer Hauptbahnhof bis Ende Februar
Waffenverbot bis Ende Februar: Die Bundespolizei verlängert ihre Verfügung am Bremer Hauptbahnhof. Damit soll die Sicherheit im und um den Bahnhof herum gestärkt werden.
Die Bundespolizei verlängert erneut das Waffenverbot am Bremer Hauptbahnhof. Die entsprechende Verfügung ist jetzt ein weiteres Mal verlängert worden und gilt nun bis Ende Februar. Das Mitführen gefährlicher Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art bleiben damit im Bereich des Bremer Hauptbahnhofs verboten.
Die Bundespolizei Hannover hatte bereits Ende November ein durchgängiges Waffenverbot für den Hauptbahnhof ausgesprochen. Das bezog sich sowohl auf das Innere des Gebäudes als auch auf die umliegenden Bereiche und galt bis Ende des Jahres. Ende Dezember war das Verbot dann erstmals verlängert worden bis Ende Januar. Nun weitet die Bundespolizei das Waffenverbot noch einmal bis Ende Februar aus. Zeitliche Ausnahmen gibt es nicht.
Von dem Verbot ausgenommen sind laut Bundespolizei Personen, die berechtigt sind, gefährliche Gegenstände, Werkzeuge oder Waffen mitzuführen. Dazu zählten Polizisten, Feuerwehrleute, Rettungskräfte, Mitarbeiter von Gastronomieunternehmen, Jäger oder Handwerker. Auch Gegenstände, die als Sportgerät dienten, gelten als Ausnahme. Mitgeführt werden dürften sie jedoch, wenn sie in einem geschlossenen und gesicherten Behälter transportiert werden.
Die Bundespolizei wird kontrollieren und überwachen, ob das Waffenverbot eingehalten wird. „Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Hausverbot oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen“, betont die Bundespolizei. Unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz sei bei uneinsichtigen Personen auch ein Zwangsgeld möglich. Als gefährliche Werkzeuge oder Gegenstände gelten unter anderem Baseballschläger, Teppichmesser, Pfeffersprays und Elektroschocker.
Hintergrund der Allgemeinverfügung ist ein auch für die Bundespolizei spürbarer Anstieg von Körperverletzungsdelikten, bei den Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge – insbesondere Messer – eine Rolle spielten. Darüber hinaus sei auch ein vermehrtes Mitführen von Waffen registriert worden. Dies beeinflusse die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung.
Die Bundespolizei weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass
Eine Möglichkeit, um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, bietet laut Bundespolizei unter anderem ein sogenannter Schrillalarm oder auch Taschenalarm – insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. „Mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter, schriller Ton, der Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht.“ Ziel sei es, dass Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat abließen.