Mann vor Gericht Jugendgruppenleiter soll Neunjährige missbraucht haben
Ein 27-Jähriger aus dem Kreis Leer soll eine Neunjährige sexuell missbraucht haben. Angeblich wollte der Jugendgruppenleiter das Kind nur nach einer Zecke absuchen. Nun steht er vor Gericht.
Leer/Aurich - Hat ein ehrenamtlicher Leiter einer kirchlichen Jugendgruppe ein neunjähriges Mädchen sexuell missbraucht? Diese Frage muss die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Aurich klären. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 27-Jährigen aus dem Kreis Leer vor, das Kind Ende Juni 2023 auf der Toilette des Gebäudes einer Kirchengemeinde im Landkreis Leer gegen dessen Willen im Intimbereich angefasst zu haben.
Beim Prozessauftakt am Freitag, 24. Januar 2025, verlas der Angeklagte – groß, gepflegte Erscheinung – eine ausführliche Aussage. Er habe nach einer Zecke gesucht und das Kind im Intimbereich berührt, räumte er ein. „Ich hatte unangemessen gehandelt. Die Auswirkungen auf das Mädchen und ihre Familie tun mir sehr leid. Ich hatte keine sexuellen Absichten“, entschuldigte er sich in dem Schreiben. Der Angeklagte war von der Leiterin der Kirchengemeinde umgehend von seinem Posten entfernt worden, zudem erhielt er Hausverbot. Seine Selbstanzeige brachte das Strafverfahren in Gang.
Angeklagter litt an Kopfschmerzen
Die Anklageschrift legt dem 27-Jährigen zur Last, er habe das neunjährige Mädchen aus dem Landkreis Leer veranlasst, die Toilette aufzusuchen, weil es von einer Zecke angesprungen worden sei. Dort soll er dem Kind aufgetragen haben, sich zu entkleiden und sich abzusuchen. Es habe keine Zecke an sich feststellen können. Dann soll der Angeklagte die Toilette betreten haben, das Mädchen auf den geschlossenen Toilettendeckel gesetzt und im Intimbereich angefasst haben.
Der Angeklagte holte in seiner schriftlichen Einlassung zunächst weit aus. Er habe lange an chronischen Kopfschmerzen und Bluthochdruck gelitten. Seine Aufgaben seien ihm „körperlich und mental zu viel“ geworden. „Ich war trotzdem überzeugt, bei meiner ehrenamtlichen Arbeit einen guten Job machen zu können“, trug er vor. Ein bisschen sei er frustriert gewesen, weil er in den Jungscharstunden kein originelleres Programm habe bieten können.
Neunjährige stand nackt mit dem Rücken zu ihm
Am Tattag habe die Jugendgruppe draußen Fußball und Verstecken gespielt, es sei die letzte Stunde vor den Sommerferien gewesen. Die Neunjährige sei an ihm vorbeigelaufen. Er habe an ihrem Haaransatz im Nacken etwas Dunkles sehen können. Er habe sie gebeten, stehenzubleiben. „Ich war auf die Chance fokussiert, zu helfen und jetzt mein Bestes geben zu können“, verlas er.
Zecken suchten warme, geschützte Stellen auf, habe er überlegt. Aufgrund seines vertrauensvollen Verhältnisses zu dem Mädchen sei er sich „absolut sicher“ gewesen, es würde ihm sagen, wenn es nicht wollte, dass er es absuche. Er habe die Toilette betreten. Die Neunjährige habe nackt mit dem Rücken zu ihm gestanden. „Mir war die Situation sofort unangenehm“, erklärte der Angeklagte. Der Raum sei eng gewesen, und es sei falsch gewesen zu glauben, die Neunjährige könne beurteilen, ob sie das wolle.
„Eine Fehlentscheidung getroffen“
Er habe die Grenzüberschreitung nicht registriert, bedauerte er in seinem Schreiben. Er habe nur schnell fertig werden wollen, denn er habe zum Ende der Gruppenstunde einigen Kindern ein Abschiedsgeschenk überreichen wollen. Das Mädchen habe ihn danach „in recht unbeschwertem Ton“ zurück zur Gruppe geschickt. Nach Beendigung der Stunde sei ihm die Mutter des Mädchens aufgebracht entgegengekommen, die Neunjährige sei völlig aufgelöst.
„Mir war klar, dass ich eine Fehlentscheidung getroffen habe“, verlas der Angeklagte. Es sei ihm aber „eine Herzensangelegenheit gewesen zu helfen“. Durch die starken Kopfschmerzen müsse er die Kontrolle über sein Handeln verloren haben. „Die Situation war für mich nicht angenehm oder sexuell erregend“, betonte er in seinem Schreiben. Er sei überfordert gewesen, seiner Verantwortung als Mitarbeiter gerecht zu werden. Bezüglich der Selbstanzeige erklärte der Mann dem Gericht: „Ich habe es als alternativlos angesehen, dass die Sache rechtlich bewertet wird, weil sie sonst immer im Raum steht.“
„Sie fiel mir in die Arme und hat total geweint“
Die erwachsene Schwester der Neunjährigen berichtete über deren Verhalten bei der Heimkehr von der Jugendgruppe: „Sie fiel mir in die Arme und hat total geweint.“ Die Geschädigte habe gesagt, der Angeklagte habe sie nackt gesehen, ob das schlimm sei. Inzwischen hat sich das Thema nach Einschätzung der Zeugin ein bisschen gelegt. „Ich habe den Eindruck, sie versucht das zu verdrängen“, sagte sie.
Die Mutter der Geschädigten erklärte emotional bewegt, sie sei über den Vorfall außer sich gewesen. Sie habe den im Wegfahren befindlichen Gruppenleiter angehalten. „Ich sagte: Was hast du getan? Du bist zu weit gegangen! Er sagte nur: Ich weiß“, berichtete sie. Der Angeklagte habe gesagt, da sei ein Tier gekrabbelt, und er habe nachgucken wollen.
„Du hast sie benutzt“
Der Vater der Geschädigten sagte, der Angeklagte habe bei einem gemeinsamen Gespräch detailliert beschrieben, wo er das Mädchen angefasst habe. „Ich habe zu ihm gesagt: Du hast sie benutzt. Er hat gesagt: Ich weiß, aber ich hatte kein sexuelles Interesse“, schilderte der 53-Jährige.
Offenbar hatte der Gruppenleiter erst zwei Wochen vor dem Vorfall eine Schulung gegeben, die zum Thema hatte, wie Kinder vor Übergriffen geschützt werden können. Dass er bei dem Vorfall kein sexuelles Interesse hatte, gab er auch gegenüber einem Pastor an, mit dem er kurz nach dem Vorfall gesprochen hatte.
Die Gemeindeleiterin erklärte im Zeugenstand: „Ich war erschüttert. Ich kenne den Gruppenleiter als zuverlässigen, zugewandten, engagierten Menschen. Das passt überhaupt nicht ins Bild.“
Kind muss nicht vor Gericht aussagen
Das betroffene Mädchen muss nicht vor Gericht aussagen. Mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten wird ihre polizeiliche Aussage beim kommenden Termin verlesen. Ihre Eltern treten in dem Prozess als Nebenkläger auf.
Der Prozess wird am 5. Februar 2025 um 9 Uhr in Saal 03 des Landgerichts Aurich fortgesetzt. Dann soll auch das Urteil fallen.