Osnabrück  Die deutsche Liebe zu den Doppelnamen – Warum mir der Trend fremd bleibt

Lucas Wiegelmann
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Von Lucas Wiegelmann
| 22.01.2025 10:22 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Werden bisweilen verwechselt: die FDP-Politikerinnen Bettina Stark-Watzinger (links) und Marie-Agnes Strack-Zimmermann Foto: www.imago-images.de
Werden bisweilen verwechselt: die FDP-Politikerinnen Bettina Stark-Watzinger (links) und Marie-Agnes Strack-Zimmermann Foto: www.imago-images.de
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Ein Vermächtnis der Ampel-Regierung ist die Regelung, dass Ehepaare demnächst neue Doppelnamen annehmen können. Natürlich kann das jeder so machen, wie es ihm gefällt. Aber ich persönlich sehe praktische Probleme.

Weil alles immer lockerer wird, selbst der Umgang mit Namen, gehört zu den wenigen politischen Vorhaben, über die sich nicht einmal die Ampel-Regierung in die Haare kriegen konnte, eine Neuregelung der Familiennamen: Ab dem 1. Mai 2025 werden in Deutschland beide Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen führen können, bisher darf das nur einer von beiden. Sie dürfen sich auch aussuchen, ob sie ihn mit oder ohne Bindestrich schreiben wollen.

Ihre Kinder wiederum können demnächst ebenfalls einen Doppelnamen bekommen, das ist sogar der neue Standard: Wenn die Eltern nichts anderes festlegen, führt das Kind automatisch einen Doppelnamen. Und auch wenn ich mich kaum traue, es hinzuschreiben, weil das Thema auch bei uns zu Hause denkbar unterschiedlich bewertet wird: Ich finde das irgendwie schade.

Natürlich sollte man sich hüten mit billigen Unterstellungen, da habe eine Koalition der Marie-Agnes Strack-Zimmermanns und Bettina Stark-Watzingers ja wohl mal wieder nur Klientelpolitik gemacht: Die Verteidigungsexpertin Strack-Zimmermann hat mir zwar mal im Interview erzählt, sie würde wegen des Namens oft verwechselt mit der früheren Bildungsministerin, und ihr Fahrer habe sie auch schon mal aus Versehen zur Wohnung von Frau Stark-Watzinger gefahren. Aber das hätte ja auch passieren können, wenn die beiden Stark und Strack hießen.

Und überhaupt finde ich natürlich, dass es jeder so machen soll, wie er meint. Nachnamen sind Heimat, genau wie Vornamen, und wer sich den familiären Zusammenhalt mit den Namen beider Ehepartner besser vorstellen kann als ohne, hat dafür meine volle Sympathie. 

Gerade weil es aber so eine persönliche Geschmackssache ist, muss ich mir eingestehen, dass ich selbst Ein-Wort-Namen irgendwie praktischer finde als welche mit Bindestrich (oder eben künftig Leerzeichen).  

Es fängt damit an, dass ich bei Frauen und Männern mit Doppelnamen immer unsicher bin, wie ich sie ansprechen soll, weil ja viele von ihnen im Alltag eigentlich doch nur einen der beiden Namen wirklich benutzen – nur: Wie erkenne ich den? Und treffe ich, wenn ich einfach nur rate, vielleicht einen wunden Punkt? Habe ich vielleicht einen Witwer vor mir oder eine Geschiedene und rühre dann aus Versehen an Themen, die mich gar nichts angehen?

Wenn man sich aber umgekehrt zur Regel macht, immer nur die vollen Namen zu nehmen, kann das wegen der schieren Länge schnell krampfig rüberkommen. Dass es grundsätzlich Grenzen der Aussprechlichkeit gibt, zeigen ja schon die Abkürzungen, die sich für prominente Fälle schnell einbürgern: „KGE“ für Katrin Göring-Eckhardt, „TSG“ für Thorsten Schäfer-Gümbel, „MV“ für Gerhard Mayer-Vorfelder und so weiter. Selbst der Gesetzgeber ist an dieser Stelle bei aller Liberalisierung sensibel. 

Im „Wort zum Sonntag“ trat zu meinen Jugendzeiten zum Beispiel häufiger eine evangelische Pastorin auf, die Oda-Gebbine Holze-Stäblein hieß: Wenn die nun einen Sohn hätte, die eine gebürtige Strack-Zimmermann heiraten würde, wäre das selbst nach den laxen Ampel-Kriterien namenstechnisch problematisch: In so einem Fall müsste der künftige Familienname aus zwei beliebig gewählten Namensteilen neu entwickelt werden: „Namensketten“ seien „auch künftig ausgeschlossen“, heißt es vielsagend vom Bundesjustizministerium, der alten Wirkungsstätte Sabine Leutheusser-Schnarrenbergers.

Insofern habe ich schlicht Schwein gehabt, dass meine Frau damals meinen Namen angenommen hat, was ihr nicht leicht gefallen ist, sie trauert ihrem Mädchennamen bis heute hinterher. Den Ausschlag gab seinerzeit, dass wir gerne einfach gleich heißen wollten, und das ging damals mit Doppelnamen noch nicht. Das Ampel-Gesetz tritt für mich also ausreichend spät in Kraft. Danke, Scholz.

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