Frau vor Gericht Überraschende Wende im Auricher Totschlagprozess
Im Prozess um ein Tötungsdelikt in Aurich hat es eine überraschende Wende gegeben. Der Rechtsmediziner konnte kaum glauben, was er bei der Untersuchung des 70 Jahre alten Opfers feststellte.
Aurich - Überraschung im Schwurgerichtsprozess um Totschlag in Aurich: Nach Einschätzung des Oldenburger Rechtsmediziners Dr. Benedikt Vennemann wäre der Erstickungstod des 70-jährigen Mannes alleine durch die Obduktionsbefunde nicht zu beweisen gewesen. „Das ist ein ganz außergewöhnlicher Fall“, erklärte er bei der Erstattung seines Gutachtens am Dienstag, 21. Januar 2025, vor dem Landgericht Aurich.
Angeklagt ist die 63 Jahre alte Lebensgefährtin des Getöteten. Sie hat bereits mehrfach gestanden, den 70-Jährigen am Nachmittag des 5. August 2024 in der gemeinsamen Wohnung in Aurich mit dem Aufstellkissen eines Sofas erstickt zu haben. Das sagte sie am Abend des Tattags gegenüber ihrem Arbeitgeber, aber auch gegenüber der Polizei und später vor Gericht. Die Tötungshandlung dauerte ihren Angaben nach drei Minuten. Das Opfer habe dabei einmal kurz den Arm gehoben. „Es ging ihm so schlecht, es ging ihm immer schlechter. Dann helfe ich ihm, und dann ist alles vorbei, und er hat seine Ruhe“, hatte sie zu ihrem Motiv geäußert.
Das Opfer wog nur 44 Kilogramm
Der Rechtsmediziner erklärte, die Obduktionsbefunde seien „sehr diskret“ gewesen. Er habe nur eine einzige punktförmige Einblutung im rechten Auge und eine wenige Millimeter große Einblutung am Halsmuskel gefunden. Hautabschürfungen um den Mund oder körperlichen Zeichen eines Kampfgeschehens hätten nicht vorgelegen. Die Halshaut sei unverletzt gewesen. „Es sind Befunde, bei denen wir ohne die Vorgeschichte nicht sicher zu dem Schluss gekommen wären, dass ein Ersticken vorliegt“, so Vennemann.
Den Getöteten beschrieb er als einen „ausgezehrten“ Mann von 1,65 Meter Größe und 44 Kilogramm Körpergewicht. Er habe an schweren inneren Erkrankungen gelitten. Der Rechtsmediziner berichtete über eine chronische Herzschwäche schwersten Grades und Lungenerkrankungen. Das Opfer habe permanent unter Luftnot gelitten. Im letzten halben Jahr sei es dreimal wegen Herz-Kreislauf-Problemen stationär in der Ubbo-Emmius-Klinik gewesen. Der 70-Jährige habe sich jedes Mal gegen ärztlichen Rat selbst entlassen und die Einnahme von Entwässerungsmedikamenten abgelehnt. Über das Risiko des plötzlichen Herztodes sei er informiert gewesen.
Ersticken als spurenarmes Tötungsdelikt
„Für den Ablauf und die Dauer des Geschehens haben die Vorerkrankungen eine erhebliche Rolle gespielt“, war sich der Rechtsmediziner sicher. Ersticken unter einer weichen Bedeckung würde in der internationalen Literatur als „spurenarmes Tötungsdelikt“ beschrieben. Insbesondere bei Personen, die sich nicht wehren könnten, wie Säuglingen oder sehr alten Menschen. Die Verschließung der Atemöffnungen mit dem eintretenden Sauerstoffmangel sei potenziell spurenlos. Nur bei gesunden erwachsenen Menschen seien Kampfspuren sowie Abschürfungen im Gesicht zu erwarten.
„Es kann so gewesen sein, wie die Angeklagte es geschildert hat“, resümierte Vennemann. Der 70-Jährige sei ihm als einer der „kardial kränksten Verstorbenen“ in Erinnerung geblieben. Seine Herzerkrankung hätte jederzeit zum Tod führen können. Der Vorsitzende Richter Björn Raap erkundigte sich, ob eine medikamentöse Behandlung lebensverlängernd gewesen wäre. Das bejahte der Rechtsmediziner.
Wie stark hat sich das Opfer gewehrt?
Zusätzlich hatte Vennemann die Angeklagte, eine zierliche Person von 1,61 Metern Körpergröße und 52 Kilogramm Gewicht, auf Verletzungsspuren als Zeichen einer körperlichen Auseinandersetzung im Rahmen des Tötungsgeschehens untersucht. Kratzspuren fand er nicht, lediglich kleinste Hämatome im Oberkörperbereich. „Es sind letztlich Bagatellverletzungen, die möglicherweise dem Vorfall zugeordnet werden können. Dann hat sich der 70-Jährige stärker gewehrt, als einmal den Arm zu heben“, lautete die Beurteilung des Rechtsmediziners. Insgesamt bezeichnete er die Verletzungszeichen jedoch als uncharakteristisch. Raap fragte die Angeklagte daraufhin, ob der Getötete während der Tat mit seinem Arm in ihren Oberkörperbereich gekommen sei. Daran erinnerte sich die 63-Jährige nicht.
Im Prozess wird am Donnerstag, 23. Januar 2025, ab 9 Uhr plädiert. Im Anschluss soll das Urteil fallen.