59-Jähriger vor Gericht Wiesmoorer soll Vergewaltigung gefilmt haben
Ein 59-jähriger Wiesmoorer soll seine Freundin auf besonders erniedrigende Weise vergewaltigt und die Taten gefilmt haben. Nun steht er vor Gericht.
Aurich/Wiesmoor - Um sexualisierte Gewalt in einer Beziehung geht es in einem Prozess, der am Montag, 20. Januar 2025, vor dem Landgericht Aurich angefangen hat. Ein 59-jähriger Wiesmoorer soll seine damalige Freundin in sechs Fällen auf besonders erniedrigende Weise vergewaltigt haben. Bei mehreren Taten soll der Mann die Geschädigte gefesselt haben.
Von der Hälfte der Missbrauchshandlungen habe er Videos angefertigt, heißt es in der Anklageschrift. Der Mann ist nicht nur wegen Vergewaltigung, sondern auch wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen angeklagt.
Opfer erlitt Schmerzen und Blutungen
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten von großer und kräftiger Statur zur Last, die Geschädigte zwischen Sommer 2021 und Januar 2023 in mindestens sechs Fällen gegen deren erkennbaren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. In einigen Fällen soll es nach einvernehmlichem Sex zu den Taten gekommen sein. Der Wiesmoorer habe seine körperliche Überlegenheit ausgenutzt, um seinen Willen durchzusetzen, heißt es weiter.
Als ihn die Frau im Juli 2021, nach dem ersten angeklagten Vorfall, aufsuchte, um die Beziehung zu beenden, soll es erneut zu einer Tat gekommen sein. Nach einer weiteren Vergewaltigung mit einer Fesselung an den Füßen im September 2022 soll die Geschädigte begonnen haben, Alkohol zu trinken. Drei weitere Missbrauchstaten sollen dem gefolgt sein. Durch das brutale Vorgehen des Wiesmoorers erlitt die Frau Schmerzen und Blutungen. Drei Vergewaltigungen soll der Angeklagte gegen den Willen der Geschädigten auf Videos festgehalten haben.
Videos im Gerichtssaal gezeigt
Verteidiger Michael Schmidt kündigte eine Aussage seines Mandanten an. Er beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit, weil Details aus seinem Intimbereich zur Sprache kämen. Die Kammer gab dem statt. Auch als die Videos im Gerichtssaal gezeigt wurden, war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Dasselbe ist bei der Vernehmung der Geschädigten am Fortsetzungstermin zu erwarten. Sie tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf.
Der Prozess wird am 27. Januar 2025 um 9 Uhr in Saal 116 fortgesetzt. Weitere Termine sind für den 30. Januar und den 10. Februar, jeweils um 9 Uhr, anberaumt.