Bundestags-Wahlkampf  Klare Regeln für Plakate und die Hoffnung auf weniger Vandalismus

| | 16.01.2025 08:03 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Die ersten Wahlplakate haben ihren Platz an den Laternenpfählen im Wahlkreis eingenommen. Foto: Romuald Banik
Die ersten Wahlplakate haben ihren Platz an den Laternenpfählen im Wahlkreis eingenommen. Foto: Romuald Banik
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Der Bundestagswahlkampf ist auch im Wahlkreis Aurich-Emden in vollem Gange. In diesen Tagen installieren zahlreiche Ehrenamtliche Wahlplakate. Dafür gelten klare Regeln.

Aurich – Mit oder ohne Gesicht, mit Slogan oder nur mit Logo – rund sechs Wochen vor der Bundestagswahl am 23. Februar hat die Zeit der Wahlplakate auch im Wahlkreis Aurich-Emden begonnen. In den Städten und den umliegenden Gemeinden hängt die Wahlwerbung meist an gut frequentierten Straßen. Noch sind nicht an allen Stellen Plakate aller Kandidaten zu sehen, aber das soll sich in den kommenden Tagen ändern, wie eine Nachfrage unserer Redaktion ergab. Aber welche Regeln gelten eigentlich für die Installation der Plakate?

Sondernutzung muss beantragt werden

Gesetzlich darf jede Partei für sich Werbung machen, aufgrund der Presse- und der Kunstfreiheit sowie des Parteienprivilegs. Anders sieht das aus, wenn eine Partei verboten ist oder ihre Wahlwerbung strafbar ist. In so einem Fall darf eine Behörde das Aufstellen der Wahlplakate verbieten. Für den Zeitpunkt, ab wann Parteien ihre Wahlplakate installieren dürfen, gibt es bundesweit keine einheitliche Regelung. Nach Angaben des Bundestags entscheidet das jede Gemeinde selbst. Im Durchschnitt darf aber etwa sechs bis sieben Wochen vor dem Wahltermin damit begonnen werden. So hält es auch die Stadt Aurich, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilt. „Die Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen ist innerhalb einer Zeit von zwei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag erlaubt“, so Stephan Harms aus der Stabsstelle des Bürgermeisters. Aktuell hätten neun Parteien eine Plakatierungsgenehmigung (Plakate A1 am Laternenmast) und sechs Parteien eine Genehmigung für Großflächenplakate (Bauzaunbanner) bei der Stadt beantragt. Die Beantragung erfolgt durch eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis, die Gemeinde kann über die Anzahl der Wahlplakate und deren Aufstellungsort bestimmen.

Während die Gemeinden bei den Regelungen zur Installation der Plakate einen gewissen Spielraum haben, sind die Regeln für die Entfernung der Wahlwerbung nach dem Tag der Abstimmung bundeseinheitlich geregelt. Innerhalb von zwei bis drei Wochen nach der Wahl müssen die Pappen wieder verschwunden sein, ansonsten droht eine Geldbuße. Für das Abhängen sind ausschließlich die Parteien beziehungsweise deren Wahlkampfteams verantwortlich.

Klare Regeln für Plakatierung

In Aurich etwa dürfen Wahlplakate nur innerhalb der geschlossenen Ortschaft aufgehängt werden. Sonderregelungen gelten für den Innenstadtbereich. In Hafenstraße, Fischteichweg, Georgswall, Burgstraße, Osterstraße, Lambertshof, Friedhofsstraße, Kirchstraße, Bahnhofstraße, Lilienstraße, Marktstraße, Wallstraße, Kleine Mühlenwallstraße, Norderstraße, Marktplatz und der Nürnburger Straße darf gar nicht plakatiert werden.

Haben die Wahlkämpfer einen Ort für das Plakat gefunden, müssen weitere Vorschriften beachtet werden. Das Anbringen an Bäumen und öffentlichen Gebäuden ist nicht gestattet, auch an Verkehrszeichen und Verkehrsinseln haben Wahlplakate nichts zu suchen. Bleiben die Laternenpfähle und auch dort gibt es klare Richtlinien. „Die Plakate dürfen nur neben dem Bürgersteig oder oberhalb des Bürgersteiges in einer Höhe von mindestens 2,50 Meter (Unterkante Plakat) angebracht werden“, heißt es seitens der Stadt. Ferner darf durch die Anbringung der Plakate die Erkennbarkeit von Verkehrszeichen und sonstigen der Lenkung des Verkehrs dienenden Einrichtungen nicht beeinträchtigt werden. Zudem dürfen maximal zwei Plakate pro Laternenmast aufgehängt werden.

Herausforderung durch verkürzten Wahlkampf

Der deutlich verkürzte Wahlkampf durch die vorgezogene Neuwahl Ende Februar hat auch die hiesigen Parteien vor Herausforderungen gestellt. Unter anderem mussten die aufzustellenden Plakate schneller als gedacht konzipiert und gedruckt werden. „Die Produktion und Lieferung der Wahlplakate stellten insbesondere mit den Weihnachtstagen und Silvester/Neujahr dazwischen eine Herausforderung dar“, sagt etwa CDU-Kreissprecher Holger Kleen auf Anfrage. Insgesamt werde die CDU im Wahlkreis Aurich-Emden 1.400 Wahlplakate durch die Stadt-, Gemeinde- und Ortsverbände hängen.

Auch der parteilose Kandidat Detlev Krüger wirbt an prominenter Stelle für seine Wahl. Foto: Mieke Matthes
Auch der parteilose Kandidat Detlev Krüger wirbt an prominenter Stelle für seine Wahl. Foto: Mieke Matthes

Auch FDP-Kandidat Hendrik Hartmann berichtet, dass die Wahlkampf-Vorbereitung zwischen den Jahren etwas Zeit gekostet habe, es aber große Unterstützung durch den Bundes- und den Landesverband gegeben habe. Derzeit sei ein kleines Team unterwegs, um an ca. 60 Standorten allein im Raum Aurich Plakate im DIN A1-Format aufzuhängen.

Ähnlich bewertet Sascha Pickel, Regionalgeschäftsführer der SPD-Ostfriesland, die Lage. „Der verkürzte Wahlkampf hat sicher, aufgrund der Feiertage Weihnachten und Silvester, seine Herausforderungen. Die Produktion der Plakate und die Druckereien haben einen guten Job gemacht“, schreibt er auf Anfrage. Mehrere 100 Plakate der SPD werden derzeit nun von ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen im Wahlkreis aufgehängt.

Als kreative und logistische Herausforderung bezeichnet Christina Peters, Sprecherin des Kreisverbandes der Grünen, den kurzen Wahlkampf. „In kürzerer Zeit mussten Plakate gestaltet, gedruckt und in ganz Deutschland verteilt werden“, schreibt sie. Die visuelle Gestaltung und strategische Planung habe schneller und präziser erfolgen müssen, um eine effektive Botschaft zu vermitteln. Die Grünen im Wahlkreis Aurich-Emden setzen dafür in diesem Wahlkampf nicht auf die klassischen Wahlplakate an Laternen, verzichtet ganz auf diese Art der Wahlwerbung. Aus ökologischen Gründen, wie Peters berichtet. Stattdessen setzt Grünen-Kandidat Gunnar Ott vermehrt auf Kampagnen in den Sozialen Medien.

Keine Aussagen zu den Wahlkampfvorbereitungen gibt es derweil von der AFD Ostfriesland, eine Anfrage der Redaktion blieb bislang unbeantwortet.

Vandalismus konsequent ahnden

In den vergangenen Wahlkämpfen wurden auch im Wahlkreis Aurich-Emden immer wieder Wahlplakate beschmiert oder beschädigt. Stephan Harms aus dem Bürgermeisterbüro schreibt dazu: „Bei einer Schadensfeststellung bzw. -meldung werden die Parteien darüber in Kenntnis gesetzt. Ob und wenn ja, welche Maßnahmen die Parteien ergreifen, ist hier nicht bekannt.“

Zum Hintergrund: Wahlplakate sind Eigentum der jeweiligen Partei. Wer sie beschädigt oder beschmiert, macht sich der Sachbeschädigung strafbar.

Maximal zwei Wahlplakate dürfen an einer Laterne angebracht werden. Foto: Mieke Matthes
Maximal zwei Wahlplakate dürfen an einer Laterne angebracht werden. Foto: Mieke Matthes

Klare Worte finden auch die Parteien für diese Art des Vandalismus: „Jede mutwillige Beschädigung von Wahlplakaten ist ein Angriff auf die Demokratie und wird von uns nicht toleriert. Wir werden jede Beschädigung von unseren Plakaten anzeigen“, heißt es seitens des CDU-Kreisverbandes. Ähnlich handhaben es die Sozialdemokraten. „Die Erfahrungen aus den vergangenen Wahlkämpfen werden wir bewerten und die Situation beobachten. Sachbeschädigungen werden grundsätzlich angezeigt“, so Sascha Pickel.

Auch Christina Peters von den Kreis-Grünen verurteilt diese Art des Vandalismus scharf: „Die Zerstörung von Wahlplakaten werten wir als Versuch, politische Meinungen und die Sichtbarkeit von demokratischen Parteien zu unterdrücken – nicht nur bei uns Grünen, sondern bei allen Parteien des demokratischen Spektrums.“

„Ich finde es nicht gut, wenn die Täter sich dieser Form der Meinungsäußerung bedienen, da haben wir in unserer Demokratie meiner Meinung nach bessere Wege“, sagt Hendrik Hartmann von der FDP. Er wünscht sich stattdessen einen fairen Meinungsaustausch.

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