Oldenburg  Ist es okay, Jagdhunde zu Trainingszwecken auf andere Tiere zu hetzen?

Stefan Idel
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Von Stefan Idel
| 16.01.2025 05:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Soll, wenn es nach Dieter Ruhnke geht, in Zukunft ohne lebendige Beute stattfinden: Die Jagdhund-Ausbildung in Deutschland. Foto: IMAGO/Countrypixel
Soll, wenn es nach Dieter Ruhnke geht, in Zukunft ohne lebendige Beute stattfinden: Die Jagdhund-Ausbildung in Deutschland. Foto: IMAGO/Countrypixel
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Niedersachsens Jäger üben scharfe Kritik: Künftig soll es untersagt werden, zur Abrichtung von Jagdhunden lebende Tiere einzusetzen, auf die die Hunde gehetzt werden. Tierschützer Dieter Ruhnke erklärt, wie die Jagd den Tierschutz besser berücksichtigen kann.

In Niedersachsen sorgt die geplante Novelle des Jagdrechts für Streit. Die Jägerschaft kündigt Proteste an. Der Landesvorsitzende des Tierschutzverbandes Niedersachsen, Dieter Ruhnke, sieht dagegen Reformbedarf.

Frage: Herr Ruhnke, Niedersachsens Jäger protestieren gegen die geplanten Änderungen beim Landesjagdgesetz. Wie sehen Sie das?

Antwort: Ruhnke: Die Tonlage des Landesjagdverbandes ist völlig unangemessen. Die geplanten Änderungen stehen im rot-grünen Koalitionsvertrag von 2022. Agrarministerin Staudte hatte die Landesjägerschaft als einzigen Verband zu mehreren Vorgesprächen eingeladen. Die Jägerschaft hat den Dialog einseitig aufgekündigt und setzt auf Konfrontation.

Frage: Die Jägerschaft wehrt sich vor allem gegen das geplante Verbot, bei der Ausbildung von Jagdhunden lebende Tiere einzusetzen. Warum ist das aus Ihrer Sicht notwendig?

Antwort: Weil es laut Tierschutzrecht verboten ist, Tiere auf andere Tiere zu hetzen. In Dänemark werden z. B. Dummies benutzt, um Hunde auszubilden. Wenn dort aber „kaltes Wild“ (eine tote Ente) eingesetzt wird, so muss diese am Vortag tierschutzgerecht eingeschläfert werden.

Antwort: Auch lehnen wir die Ausbildung von Hunden in sogenannten Schliefenanlagen, also dem Erdbau, mit lebenden Füchsen ab. Hier könnte man mit Lockstoffen arbeiten. Ohnehin hat die Jagd in Erdbauten nur einen Anteil von 2 Prozent. Wir fordern auch eine bessere Ausbildung an der Waffe sowie einen verpflichtenden Schießleistungsnachweis, der regelmäßig wiederholt werden muss.

Frage: Der Abschuss von wildernden Katzen soll weiter erlaubt sein, sofern sich diese mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt aufhalten.

Antwort: Die Regelung ist weder erforderlich noch verhältnismäßig. Die Jäger greifen in die Eigentumsrechte eines Dritten, nämlich des Katzenhalters ein. Katzen sind keine jagdbares Wild. Wenn Wiesenbodenbrüter gefährdet sind, ist das Sache des Arten- und Naturschutzes, also der Naturschutzbehörden. Das Jagdgesetz ist kein Arten- und Naturschutzgesetz.

Antwort: Übrigens: Der Landesjagdverband Sachsen spricht sich gegen die aktive Bejagung verwilderter Hauskatzen aus. Das Risiko eines „Fehlabschusses“ sei viel zu hoch. Die Jäger müssen zur Kenntnis nehmen, dass die gesellschaftliche und rechtliche Situation heute eine andere ist als im 19. Jahrhundert.

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