Prozess in Aurich Auricher Vater wegen Gewalt gegen Jugendliche verurteilt
Ein Vater aus Aurich wurde wegen Gewalt gegen zwei 14-Jährige verurteilt. Der Vorfall ereignete sich beim Bau eines Baumhauses. Das Gericht erhöhte die Strafe aufgrund von Nötigungsvorwürfen.
Aurich - Ein 38-jähriger Mann aus Aurich wurde am Mittwoch,15. Januar 2025, von Amtsrichter Simon Breuker für schuldig befunden, zwei 14-jährige Jungen geschlagen zu haben, während diese jüngeren Kindern beim Bau eines Baumhauses halfen.
Und für den Angeklagten, der dem Vorwurf der Körperverletzung bis zuletzt vehement widersprochen hatte, gab es noch eins oben drauf: Aufgrund der Zeugenaussagen stellte der Richter eine Nötigung fest und erhöhte das Strafmaß empfindlich. Ursprünglich war der Auricher per Strafbefehl zu 40 Tagessätze zu je 30 Euro (1200 Euro) verurteilt worden. Jetzt wurde er zu einer Geldstrafe über 50 Tagessätze zu je 35 Euro verurteilt, insgesamt 1750 Euro. Darüber hinaus muss er die Prozesskosten tragen.
Vierfacher Vater soll geschubst und geschlagen haben
Der Sachverhalt ist pikant. Der vierfache Vater soll bei dem Vorfall am 2. August 2024 gegen 19.25 Uhr auf zwei spielende Jungen im Alter von 14 Jahren zugelaufen zu sein, die seiner neunjährigen Tochter und deren Freund Material für den Bau eines Baumhauses angereicht haben. Ohne Vorankündigung soll er sie geschubst und mit der flachen Hand auf Brust und Rücken geschlagen haben, so dass sie Schmerzen erlitten. Die Staatsanwältin bejahte das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung.
Der Angeklagte ließ sich beim Prozessauftakt vor einer Woche dazu ein, er habe das Geschehen per Fernglas von der Terrasse seines Wohnhauses aus beobachtet. Für ihn habe es ausgesehen, als ob seine neunjährige Tochter und deren Freund die Jungs hätten wegjagen wollen. Einer der Jungen habe mit einem Stock fortwährend „nach oben gepikst“. Dort habe der Freund der Tochter auf dem Baum gesessen.
14-Jähriger: „Wir haben nur gespielt“
Er sei zu den Kindern gelaufen. Den einen Jungen habe er geschubst, den anderen weggedrückt. Nach Klärung der Situation habe er sich bei ihnen entschuldigt, man habe sich die Hand gegeben. Eine dreiviertel Stunde später sei jedoch die Polizei vor seiner Tür gestanden. Das Gericht entschied sich, die Betroffenen zu hören. Ein weiterer Termin wurde angesetzt.
Die beiden Jungs kamen jeweils mit einem Elternteil zum Gericht. Ein Junge erklärte im Zeugenstand, sie hätten in Walle auf einem Feld den Sonnenuntergang beobachten wollen. Ein „junges Mädchen“ sei zu ihnen gekommen und hätte sie gebeten, beim Bau eines Baumhauses zu helfen. Man habe sich zu einem anderen Feld begeben, wo ein Junge auf einem Baum „gehangen“ habe. Er habe ihm Stöcke und Äste angereicht. „Der Vater kam, er hat uns geschubst, auf Brust und Rücken geschlagen, uns bedroht und beleidigt“, fasste der Junge das weitere Geschehen zusammen. Der Mann habe wahrscheinlich gesehen, dass sie den Kindern Unrecht getan hätten – „aber wir haben nur gespielt“.
Laut Jungen gab es keine Entschuldigung
Danach sei der Mann direkt abgehauen, ohne Entschuldigung. An die Beleidigung erinnerte sich der Zeuge nicht mehr genau, „Spasti oder so“. Außerdem habe der Angeklagte geäußert: „Sehe ich euch noch einmal hier, poliere ich euch die Fresse.“ Abends beim Einschlafen habe er eine schmerzhafte rote Stelle am Körper gehabt, die morgens verschwunden gewesen sei.
Sein inzwischen 15-jähriger Freund berichtete, er habe Stöcke nach oben gereicht, „dann ging das Ganze los“. Der Mann sei auf sie zugekommen und habe sie beschuldigt, mit dem Stock gepikst zu haben. „Dann kam direkt der erste Schubs“, sagte er. Er sei mit der offenen Hand auf die Brust geschlagen worden, sein Freund auf Rücken und Brust. Sein Scooter sei zur Seite geschubst worden und habe ein paar Kratzer abbekommen. „Am Abend waren meine Rippen ein bisschen rot“, sagte er. „Verpisst euch jetzt, sonst haue ich dir die Brille quer durchs Gesicht“, habe der Angeklagte ihm gegenüber geäußert. Sie seien aus Angst weggegangen. Eine Entschuldigung habe es nicht gegeben.
„Ich habe nie jemanden geschlagen, nie bedroht“
Die Staatsanwältin sah die Anklagevorwürfe bestätigt an. „Sie haben die Situation per Fernglas anders wahrgenommen“, war sie überzeugt. Doch: „Sie hätten fragen sollen, was hier los ist“, fand sie. Der Angeklagte habe körperlich auf die Jungen eingewirkt und sie dazu genötigt, den Ort zu verlassen. Tateinheitlich seien zwei Delikte verwirklicht worden. Sie sah eine Geldstrafe über 50 Tagessätze zu je 30 Euro (1500 Euro) als angemessen an. Die Verteidigerin sprach von „Abwehrreaktionen“ ihres Mandanten und wies darauf hin, die Körperverletzungen würden sich im unteren Bereich bewegen. Einen konkreten Strafantrag stellte sie nicht.
Der Angeklagte nutzte das letzte Wort, um erneut seine Position zu verdeutlichen. „So wie es die beiden jungen Herren geschildert haben, ist es nicht wahr. Ich habe nie jemanden geschlagen, nie bedroht.“ Er habe zum Schluss seine Hand gereicht, die auch genommen worden sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann kann binnen einer Woche Berufung einlegen.