Prozess in Aurich Totschlag aus Trostlosigkeit? – Angeklagte sagt aus
Wegen Totschlags steht eine 63-Jährige in Aurich vor Gericht. Sie erstickte ihren Lebensgefährten im August 2024 mit einem Sofakissen – um ihn zu erlösen, wie sie am Dienstag vor Gericht sagte.
Aurich - Eine 63-jährige Auricherin hat im August 2024 ihren 70-jährigen Lebensgefährten in der gemeinsamen Wohnung mit einem Kissen erstickt. Bei der Fortsetzung des Prozesses vor dem Landgericht Aurich am Dienstag, 14. Januar 2025, äußerte sie sich über den Tattag. Der psychiatrische Sachverständige Professor Dr. Wolfgang Trabert aus Emden schätzte die Angeklagte in seinem Gutachten als voll schuldfähig ein. Anhand weiterer Zeugen machte sich die Schwurgerichtskammer ein Bild davon, wie das Paar miteinander umgegangen ist.
Die Frau ist wegen Totschlags angeklagt. Am 5. August 2024 gegen 15.30 Uhr soll sie ihren Lebensgefährten mit einem Sofakissen erstickt haben. Am selben Abend räumte sie die Tat gegenüber ihrem Arbeitgeber in einem Telefongespräch ein. Der Arbeitgeber verständigte die Polizei. An den Tattag erinnert sich die blasse Angeklagte mit dem grauen Pferdeschwanz nach eigenen Angaben „nicht mehr so richtig“. Ihre Schilderung fiel dennoch erstaunlich detailliert aus.
„Das Sofakissen genommen und draufgedrückt“
„Es war ein komischer Tag“, sagte die 63-Jährige. Sie habe schlecht geschlafen, sei aufgestanden, man habe zusammen Kaffee getrunken. Später habe das Telefon geklingelt, sie sei nicht rangegangen, „warum auch immer“. Ihr Angebot, einkaufen zu gehen und Mittagessen zu kochen, habe ihr Lebensgefährte zurückgewiesen – „er hatte keinen Hunger, er hatte sowieso keine Lust mehr“, sagte sie. Sie habe sich ins Bett gelegt. „Irgendwie bin ich hin, hab das Sofakissen genommen und einfach draufgedrückt“, erklärte die Frau. Es sei schnell vorbei gewesen. Dann habe sie das Kissen – ein Aufstellkissen des Schlafsofas im Wohnzimmer, auf dem der 70-Jährige im Allgemeinen nächtigte und an diesem Nachmittag fernsah – wieder hingestellt.
„Es ging ihm so schlecht, es ging ihm immer schlechter. Dann helfe ich ihm, und dann ist alles vorbei, und er hat seine Ruhe“, schilderte sie ihr Motiv. Mit ihm gesprochen habe sie unmittelbar vor der Tat nicht. Er habe sie nicht wahrgenommen, wie sie mit dem Kissen gekommen sei: „Es ging ganz schnell – Sekundensache.“ Währenddessen habe er nur „ganz kurz“ seinen Arm gehoben. Weitere Abwehrreaktionen habe es nicht gegeben.
Angeklagte wollte sich selbst anzeigen
Ob sie den Gedanken, ihn töten zu wollen, schon länger gehabt habe, fragte der Vorsitzende Richter Björn Raap. „Nein, eigentlich nicht“, antwortete die zierliche Frau. „Dass ich ihn irgendwie erlösen will, schon. Aber dass ich das in die Tat umsetzten würde, nicht.“
Direkt nach der Tat begab sich die Angeklagte nach eigenen Angaben ins Schlafzimmer. An die Auswirkungen der Tat auf ihr Leben, an die lange Gefängnisdauer, daran habe sie erst eine Stunde später gedacht. Sie habe den Plan gefasst, am nächsten Tag zur Polizei zu gehen, erklärte sie. Ihr sei eingefallen, dass ihr Schlüssel von der Arbeit – sie arbeitete in der Gastronomie einer Auricher Einrichtung – unbedingt dorthin zurückmüsse. Bei der Polizei habe sie sagen wollen, dass sie „Scheiße gebaut“ habe.
Angeklagte hat es „nur gut gemeint“
Wie sie im Nachhinein über die Tat denke, fragte der Richter. „Dass es nicht so eine gute Idee war“, meinte die Angeklagte. Der Schwerkranke hätte sich vielleicht doch noch helfen lassen – „aber er wollte nicht mehr“, rechtfertigte sie sich erneut. Zuletzt habe er viel gemeckert. Vor längerer Zeit, als es ihm wieder einmal schlecht gegangen sei, habe der Getötete Suizidgedanken geäußert, von Erhängen gesprochen.
Ob sie sich verletzt gefühlt habe, erkundigte sich Raap nach den damaligen Emotionen der Angeklagten. „So halb – halb“, sagte die 63-Jährige nachdenklich und fügte hinzu: „Ja, irgendwie schon, weil ich hab’s ja immer nur gut gemeint.“
Mit Alkoholvergiftung im Krankenhaus
Der psychiatrische Sachverständige referierte den Lebenslauf der Angeklagten, die aus dem thüringischen Bad Liebenstein stammt. Sie schlitterte von Beziehung zu Beziehung, ins Obdachlosenmilieu und in die Alkoholikerszene. Trotzdem arbeitete sie längere Zeitspannen in ihrem Job – in der DDR hat sie Kellnerin gelernt. Sie wohnte mehrere Jahre in Ulm und zog 2007 nach Varel, wo sie den Getöteten, einen lebenslustigen Ex-Fremdenlegionär, kennenlernte. Ihm folgte sie nach Südfrankreich, nach Neumünster bei Kiel, nach Rottweil und Aurich.
Seit 1983 litt sie an einer bipolaren Störung. Das bedeutet, sie pendelte zwischen Depression und Manie. Verschiedene Klinikaufenthalte, auch wegen Alkoholvergiftungen mit drei Promille im Blut, gehörten zu ihrem Leben. 2018 unternahm sie einen Suizidversuch. Der Hintergrund waren Verlustängste, denn ihr Lebensgefährte war zwei Tage verschwunden gewesen. Nach dem Selbstmordversuch hörte sie mit Trinken auf und nahm Psychopharmaka, die sie im Frühjahr 2024 wegließ – anscheinend ohne Veränderungen.
„Das Leben wurde zunehmend trostloser“
Zuletzt soll das Paar sozial isoliert in der Wohnung in der Graf-Enno-Straße gelebt haben. „Das Leben wurde für sie zunehmend trostloser“, führte der Psychiater aus. Der 70-Jährige habe die Wohnung aufgrund seines Gesundheitszustands kaum mehr verlassen können, gemeckert und gejammert. Die Angeklagte soll ihm, Trabert, gegenüber geäußert haben: „Ich habe gedacht, dann hat er es hinter sich. An mich habe ich gar nicht gedacht.“ Sie habe angegeben, bei der Tat „wie in einem Film“ gewesen zu sein. „Es war so leicht“, sei ihr erster Gedanke danach gewesen. Weiter habe die Frau gesagt: „Er ist jetzt im Himmel. Er hat nicht leiden müssen.“ Nach einer Pause habe sie hinzugefügt: „Für mich tut′s mir leid“.
„Schwere Schuldgefühle hat sie nicht gehabt“, resümierte der Psychiater. Hintergrund der Tat sei kein heftiges Gefühl wie Wut, Hass oder Eifersucht gewesen, sondern Perspektiv- und Trostlosigkeit. Die Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit der Angeklagten sei zum Tatzeitpunkt nicht beeinträchtigt gewesen. Sie habe nicht mehr an ihrer früheren Alkoholkrankheit oder der bipolaren Störung gelitten. Er schätzte die 63-Jährige als voll schuldfähig ein. Vielleicht hätte sie den „Augenblicksentschluss“ aufgrund „vager Erlösungsgedanken“ gefasst, so Trabert. Vorgeschichte sei eine „sich über die Jahre hinweg entleerende Beziehung“ gewesen.
Eine Art Zweckgemeinschaft
Zeugen beschrieben das Verhältnis der beiden als eine Art Zweckgemeinschaft. Die Angeklagte sei sehr zurückhaltend und schüchtern gewesen, habe zerbrechlich gewirkt. „Er war von Anfang an immer der dominante Part“, sagte ein 52-jähriger Sozialarbeiter der ambulanten Wohnungslosenhilfe. Der Getötete habe sie öfters ausgeschimpft und zurechtgewiesen: „Sie hat das dann so geschluckt.“
Der Prozess wird am 21. Januar 2025 um 8.30 Uhr in Saal 003 des Landgerichts Aurich mit dem rechtsmedizinischen Gutachten fortgesetzt.