Riesa Polizeihund grob behandelt: Verfahren gegen den Beamten nach Kritik im Netz
Während der Parteitag der AfD tagen soll, demonstrieren zehntausende Menschen in Riesa dagegen. Die Polizei geht dagegen vor. Nun steht sie unter anderem wegen eines viralen Videos in der Kritik, das einen Beamten mit seinem Polizeihund zeigt.
In den sozialen Medien wird aktuell ein Video diskutiert, dass einen Beamten zeigt, der seinen Polizeihund bei einer Demonstration im sächsischen Riesa einsetzt. Gegen den Polizisten wird mittlerweile ermittelt, wie ein Sprecher der Polizei Dresden unserer Redaktion bestätigte. Es liegen „Anzeigen gegen den Polizeibeamten“ im Zusammenhang mit dem Einsatz am 11. Januar in Riesa vor, hieß es.
Da derzeit ermittelt wird, konnte die Polizei keine weiteren Auskünfte geben: „Vor dem Hintergrund des laufenden Ermittlungsverfahrens werden wir den Sachverhalt nicht weiter bewerten“, so der Sprecher. Aus dem Grund können wir das Video hier auch nicht zeigen.
Eine Reporterin der „Berliner Zeitung“ hatte das Video des Polizeieinsatzes bei den Gegendemonstrationen anlässlich des AfD-Parteitages aufgenommen. Es geht auf X viral und Nutzer hinterfragen die Angemessenheit des Verhaltens der Polizei Sachsens.
Im Video ist ein Polizeibeamter zu sehen, der einen Polizeihund am Halsband hochhebt und in Richtung eines Demonstranten hält, der die Straßenseite wechseln soll. Der Demonstrant klettert zwischen die Leitplanke, in die ihm zugewiesene Richtung. Der Beamte hält den Hund weiter am Halsband fest und drückt ihn erneut gegen den Demonstranten und damit gegen die Leitplanke. Währenddessen ruft er immer wieder: „Fass, Fass“. Man hört einen Knall, als der Hund mit den Hinterläufen gegen die Leitplanke stößt.
Online wird das Verhalten des Beamten stark kritisiert. Es wird von „unverhältnismäßigem Einsatz des Hundes“ und Tierquälerei gesprochen. Hinterfragt wird außerdem der allgemeine Einsatz von Tieren auf Demonstrationen und ähnlichen Veranstaltungen.
Nicht nur in Riesa, sondern auf vielen Demonstrationen und allgemein Veranstaltungen mit großen Menschenmassen werden neben Beamten auch Tiere von der Polizei eingesetzt. „Diensthunde werden aufgrund der Kräfteanforderung der einsatzführenden Dienststelle zur Unterstützung der Bewältigung von Einsatzlagen angefordert“, berichtete uns die Stabstelle Kommunikation der Polizei Sachsen. Für diese Einsätze werden die Polizeihunde extra ausgebildet: „Das Training von Diensthunden unterscheidet sich sehr wesentlich vom Training im Sporthundebereich, da in der Ausbildung von Polizeihunden gezielt auf die polizeiliche Aufgabenbewältigung hin ausgebildet wird“, so die Stabstelle.
Dabei muss der Trainingsplan der Diensthunde den Auflagen der allgemeinen Tierschutzhundeverordnung, die für alle in Deutschland gehaltenen Hunde gilt, entsprechen. Diese verbietet unter anderem ausdrücklich die Verwendung von „schmerzhaften Mitteln“. Ob der Beamte gegen die Verordnung verstoßen hat, wird jetzt geprüft.