Verhandlung in Aurich  Auricher soll zwei spielende Jungen geschlagen haben

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 09.01.2025 12:32 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
War es Körperverletzung oder nicht? Darüber muss das Amtsgericht Aurich entscheiden. Foto: Ortgies
War es Körperverletzung oder nicht? Darüber muss das Amtsgericht Aurich entscheiden. Foto: Ortgies
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Ein 38-jähriger Auricher steht vor Gericht, weil er zwei 14-jährige Jungen beim Baumhausbau geschlagen haben soll. Der Vater von vier Kindern schildert den Vorfall anders.

Aurich - Hat ein 38-jähriger Auricher zwei spielende Jungen geschubst und geschlagen? Das versuchte der Auricher Jugendrichter Simon Breuker am Mittwoch, 8. Januar 2025, zu klären. Abschließen konnte er den Fall nicht. Denn für alle Prozessbeteiligten stand nach Aussage des Angeklagten fest: Die Jungen müssen als Zeugen gehört werden.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Auricher, am 2. August 2024 gegen 19.25 Uhr auf zwei 14-jährige Jungen zugelaufen zu sein, die gerade Material für den Bau eines Baumhauses anreichten. Ohne Vorwarnung soll er die Jungen gestoßen und mit der flachen Hand auf Brust und Rücken geschlagen haben, wodurch sie Schmerzen erlitten. Die Staatsanwältin betonte das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung dieses Falls.

Angeklagter ist Vater von vier Kindern

Wegen zweifacher Körperverletzung wurde der Auricher im Oktober per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro (1200 Euro) verurteilt. Dagegen legte er Einspruch ein. Bei dem Prozess erzählte er, wie er die Situation wahrgenommen hat.

Der Angeklagte ist vierfacher Vater. Als er abends auf der Terrasse saß, spielte seine Tochter mit einem Freund etwas entfernt auf einem Feld, das durch einen Feldweg von seinem Grundstück abgetrennt ist. Er hörte lautstarkes Gerede und beobachtete, wie größere Jungs bei seiner Tochter standen.

Wollte der Angeklagte seiner Tochter helfen?

„Ich habe mein Fernglas geholt“, schilderte der Auricher. „Ich habe gesehen, wie meine Tochter mit einem Stock herumfuchtelte, als ob sie jemanden wegjagen wollte“, berichtete er. Oben im Baum habe ihr Freund gesessen. Einer der größeren Jungs habe Bewegungen nach oben ausgeführt. Nachdem er seine Frau gebeten habe, auf das Babyfon aufzupassen, sei er schnell über das Feld hin zum Baum gelaufen.

Einer der Jungs habe nicht aufgehört, mit dem Stock nach oben zu picken. Er habe den 14-Jährigen geschubst, so dass dieser „drei Schritte zurückgetaumelt“ sei. Er habe seine Tochter gefragt, was vor sich gegangen sei. Sie habe erklärt, die Jungs hätten beim Bau des Baumhauses geholfen. Er habe sich bei ihnen per Handschlag entschuldigt. Seine Entschuldigung sei angenommen worden. „Eine dreiviertel Stunde später stand die Polizei vor der Tür“, meinte der Angeklagte fassungslos.

Verteidigerin bestreitet Körperverletzung

„Ja, ich habe den einen geschubst, den anderen weggedrückt“, räumte er ein. „Das sah für mich bedrohlich aus.“ Seine Verteidigerin Anja Rotter-Schohusen schaltete sich ein: „Dann heißt es nicht, dass der Betroffene Schmerzen davon trug.“ Ein Schlagen mit der flachen Hand auf Brust und Rücken habe nicht stattgefunden, unterstrich sie: „Aus meiner Sicht ist es keine Körperverletzung.“ Sie forderte eine Einstellung des Verfahrens, wogegen sich die Staatsanwaltschaft und der Richter aussprachen. Ein zweiter Termin wurde anberaumt, zu dem die Betroffenen geladen werden.

Der Prozess wird am 15. Januar ab 9.15 Uhr in Saal 107 des Auricher Amtsgerichts beendet.

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